Causa Grasser: "Vorwürfe nicht nachvollziehbar"

Für Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist der Abschlussbericht der Finanz, in dem ihm auf 104 Seiten Abgabenbetrug vorgeworfen wird, nicht nachvollziehbar. "Der Bericht ist von den Feststellungen her als auch rechtlich vielfach unrichtig", erklärte Grassers Rechtsbeistand Manfred Ainedter am Mittwoch der APA. Man werde "mit einer umfangreichen Stellungnahme" den Ausführungen den Finanzstrafbehörde entgegentreten. "Wir hoffen, dadurch eine Anklage zu verhindern", sagte Ainedter.
Wird er tatsächlich angeklagt, droht Grasser eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 14,85 Millionen Euro - und eine mögliche Haftstrafe von bis zu zehn Jahren. Der Ex-Finanzminister bestreitet die Vorwürfe vehement.
Passagen geschwärzt
Irritiert zeigte sich Grassers Verteidiger über Lücken in dem Bericht, der am 7. August bei der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftskriminalität und Korruption ( WKStA) eingelangt war. Dieser sei ihm "in wesentlichen Passagen geschwärzt" übermittelt worden, berichtete Ainedter.
Der Anwalt geht davon aus, dass die Entscheidung, ob die WKStA eine Anklage wegen gewerbsmäßiger Abgabenkürzung einbringen wird - Grasser soll eine Abgaben-Kürzung in Höhe von insgesamt 4,95 Mio. Euro bewirkt haben, indem er Einkünfte von rund zehn Mio. Euro nicht ordnungsgemäß deklarierte - noch eine Weile auf sich warten lassen wird.
Einerseits müssten noch im Zuge einer Hausdurchsuchung bei Grassers Steuerberater beschlagnahmte Unterlagen gesichtet und ausgewertet werden, da sie - so Ainedter - den ehemaligen Finanzminister entlasten könnten. Andererseits befinde sich das Betriebsprüfungsverfahren noch im Berufungsstadium, der Ausgang sei präjudiziell für das Finanzstrafverfahren.
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