Grasser drohen zehn Jahre Haft

APA12379370-2 - 19042013 - WIEN - ÖSTERREICH: ZU APA 160 II - Kläger Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser am Freitag, 19. April 2013, vor Beginn einer Verhandlung am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien. Grasser prozessiert gegen die Republik wegen seiner Forderung nach Schadenersatz wegen der Veröffentlichung einer laufenden Hausdurchsuchung. APA-FOTO: ROLAND SCHLAGER
Schlussbericht der Finanz: Neben 20 Millionen Strafe und Nachzahlung wartet auf KHG möglicherweise Gefängnis.

Für Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser könnte es im Finanzstrafverfahren enger werden als bisher angenommen. Wie der KURIER berichtete, steht der frühere Sonnyboy der schwarz-blauen Politik im Verdacht, 4,95 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben. Wird er tatsächlich angeklagt, droht Grasser eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 14,85 Millionen Euro. Grasser bestreitet die Vorwürfe vehement.

Abgabenbetrug

Das Nachrichtenmagazin Format berichtet nun, dass die Finanzstrafbehörde 1. Instanz dem Ex-Minister auch das Delikt des Abgabenbetruges nach Paragraf 39 des Finanzstrafgesetzes vorwirft, das erst mit Jahresbeginn 2011 in Kraft getreten ist. Demnach soll Grasser seine Steuererklärungen 2009 und 2010 erst nach dem Inkrafttreten des Gesetzes eingereicht haben.

Somit soll ein Teil der Grasser vorgeworfenen Steuerdelikte bereits unter die neue Regelung fallen. Diese sieht ab einem Betrag von 500.000 Euro eine Strafdrohung von einem Jahr bis zu zehn Jahre vor. Zugleich kann eine Geldstrafe von bis zu 2,5 Millionen Euro verhängt werden.

„Wir führen derzeit gegen Herrn Grasser ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung“, sagt Erich Mayer von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zum KURIER. „Da die Finanzbehörde in ihrem Abschlussbericht auch das Delikt des Abgabenbetruges anführt, werden wir den Fall auch in diese Hinsicht prüfen.“

Meinl-Gelder

Im Finanzstrafverfahren gegen Grasser (für die Jahre 2003 bis 2010) geht es vor allem um nicht versteuerte Einkünfte aus Vertriebsprovisionen, die er von der Meinl-Gruppe erhalten hat: rund 8,94 Millionen Euro. Diese Einnahmen sollen über die Offshore-Gesellschaft Silverwater mit Sitz auf den British Virgin Islands gepoolt und dann zwischen der Stiftung Waterland in Liechtenstein und der Wiener Valuecreation aufgeteilt worden sein. Die Finanzbehörde verdächtigt Grasser, ein „undurchsichtiges Konstrukt aus ausländischen Rechtsträgern“ errichtet zu haben.

Auch die halbe Million Euro für das Hypo-Investment, die laut Grasser von seiner Schwiegermutter kam, wird Grasser zugerechnet. Grassers Angaben seien unglaubwürdig. "Lebensnaher" sei es laut Finanz, dass Grasser "aus Schwarzgeldzahlungen, die ihm in den Jahren vor 2006 zugeflossen sein müssen, lukrative Erträge erwirtschaften" wollte.

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