Grasser-Prozess: WKStA wird wegen verlockender Angebote an Mitangeklagte geprüft

Grasser-Prozess: WKStA wird wegen verlockender Angebote an Mitangeklagte geprüft
„Liefern Sie mir den Herrn Grasser, Sie sind mir wurscht". Weil Angeklagte über das verlockende Angebot der Straffreiheit berichten, wenn sie Grasser belasten, leitet die Oberstaatsanwaltschaft Wien eine Prüfung bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft ein

Die Aussagen von zwei Angeklagten im Buwog-Prozess, der sich nach knapp drei Jahren im Finale befindet, haben nun ein Nachspiel für die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).

„Liefern Sie mir den Herrn Grasser, Sie sind mir wurscht“: Diese Worte soll in einer Vernehmungspause während der Ermittlungsphase in der Causa Buwog Oberstaatsanwalt Gerald Denk (WKStA) gegenüber dem Ex-Banker W. geäußert haben.

Straffreiheit, wenn Grasser belastet wird

Auch Meischbergers Ex-Steuerberater Gerald Toifl (er sitzt ebenfalls auf der Anklagebank) berichtete von mehreren Angeboten von Oberstaatsanwalt Denk, die ihm die Ermittler des Bundeskriminalamtes überbrachten. „Sie haben mir angeboten, dass das Verfahren gegen mich eingestellt wird, wenn ich mehr aussage zu den Konten Walter, Karin und Natalie, als ich bis dahin gesagt habe.“

Im Sommer 2012 gab es dann auch einen persönlichen Termin Toifls mit den beiden Staatsanwälten Denk und Beatrix Winkler, der stellvertretenden Leiterin der WKStA.

Allerdings gibt es über diesen Termin keinen Aktenvermerk. Nicht das erste Mal in der Causa Buwog. Auch über ein Treffen zwischen Peter Hocheggers Anwalt und der Chefin der WKStA, Ilse-Maria Vrabl-Sanda, wurde kein Aktenvermerk angelegt.

Aktenvermerke fehlen

Diese gehäuften Alleingänge der Korruptionsstaatsanwaltschaft möchte sich nun die Oberstaatsanwaltschaft Wien genauer anschauen. Gegenüber dem KURIER bestätigte die Oberstaatsanwaltschaft, dass sie der Information in Rahmen der Fachaufsicht nachgehen werde, ob die WKStA tatsächlich einen Deal angeboten habe und warum über diese Treffen keine Aktenvermerke angelegt wurden. Ob sich ein Ergebnis allerdings noch vor der Urteilsverkündung Mitte Oktober ausgeht, ist fraglich.

 

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