Grasser-Prozess: Plech laut Gutachten wieder verhandlungsfähig

GRASSER PROZESS: PLECH
In dem seit Dezember 2017 im Wiener Straflandesgericht laufenden Prozess war Plech nur zu Beginn anwesend.

Im Grasser-Prozess wegen Korruptionsverdachts bei der Privatisierung der Bundeswohnungen hat ein Gutachten nun den Mitangeklagten Ernst Plech (75) wieder als verhandlungsfähig eingestuft. Den Bericht des Standard bestätigte eine Sprecherin des Wiener Straflandesgerichts am Montag auf APA-Anfrage.

Plech war von einem Wiener Internisten und Kardiologen untersucht worden, so die Zeitung. Dessen Gutachten habe ergeben, dass Plech wieder verhandlungsfähig sei. Plech habe 14 Tage Zeit, dazu Stellung zu nehmen.

In dem seit Dezember 2017 im Wiener Straflandesgericht laufenden Prozess war Plech nur zu Beginn anwesend. Im Mai 2018 wurde er von einem vom Gericht bestellten Sachverständigen als vernehmungs- und verhandlungsunfähig eingestuft. Seitdem ist der Angeklagte nicht mehr bei der Verhandlung dabei.

Der FPÖ-nahe Immobilienmakler Plech war von Grasser im Jahr 2000 zum Aufsichtsratspräsidenten der damals staatlichen Buwog ernannt worden. Im Prozess wird Plech von der Anklage vorgeworfen, er habe die Privatisierung der Bundeswohnungen (Buwog u.a.) beeinflusst und an der Millionenprovision des siegreichen Bieters Immofinanz für Peter Hochegger und Walter Meischberger mitkassiert. Plech weist alle Vorwürfe zurück, es gilt die Unschuldsvermutung.

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