"Unzumutbare" Tarife: ÖGK will Honorar für Wahlärzte begrenzen
Zusammenfassung
- ÖGK-Chef Andreas Huss fordert eine Obergrenze für Wahlarzthonorare nach deutschem Vorbild, maximal das Zweieinhalbfache des Kassentarifs.
- Huss begründet den Vorschlag mit steigenden Beschwerden von Patienten über hohe Wahlarztrechnungen und geringe Rückerstattung durch die Kasse.
- Die Ärztekammer lehnt eine Honorar-Obergrenze ab und betont die freie Tarifgestaltung der Ärzte.
Der Obmann der Gesundheitskasse (ÖGK), Andreas Huss, plädiert für eine Obergrenze für Wahlarztrechnungen nach deutschem Vorbild.
Er habe "immer mehr Beschwerden von Patientinnen und Patienten, die sagen, 'ich bezahle Unsummen bei den Wahlärzten und bekomme von der Kasse nur einen Teil zurück'" so Huss im Ö1-Morgenjournal. "Wir sehen, dass Wahlärzte wirklich das 10-, das 15-fache des Kassentarifs verlangen, das ist wirklich unzumutbar." Die Ärztekammer wies den Vorschlag zurück.
Er fordere daher - nach deutschem Vorbild - "eine Begrenzung des Wahlarzthonorars, des Privatarzthonorars", sagte Huss im Ö1-Radio am Montag. "In Deutschland ist das das zweieinhalbfache des Kassentarifs. Ich möchte das gerne in die politische Diskussion einbringen." Dass ein Wahlarzt mehr verlangen kann als der Kassentarif ausmacht, "das ist OK". "Aber das kann nicht in den Himmel wachsen, da braucht es eine Begrenzung nach oben."
Ärztekammer mit klarer Ablehnung gegen Obergrenzen
Klare Ablehnung kam dazu von Ärztekammer-Funktionär Edgar Wutscher. Auch stellte er laut Ö1 in Abrede, dass Wahlärztinnen und -ärzte das zehn- bis 15-fache des Kassentarifs verlangen würden. "Dass jetzt ein Herr Huss sich noch bemüht, die letzten Aufrechten, die in der Wahlarztversorgung kompetent sind, die auch noch zu vergrausigen - also ich stelle die Aussage in Abrede. Das ist falsch und stimmt nicht."
Auch ist der Obmann der Bundeskuriere der niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen gegen das Festlegen einer Obergrenze für Wahlarzttarife: "Wir sind ein freier Arztberuf und da hat der Arzt selbst und sonst niemand das Recht, eine Rechnung zu stellen, die in seiner Höhe passt."
Wenn diese wirklich zu hoch sei, könne man dies bei der Ärztekammer einklagen, erklärte er laut Ö1.
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