Formalfehler: Angelobung von Schwarz zur Volksanwältin verzögert sich

Formalfehler: Angelobung von Schwarz zur Volksanwältin verzögert sich
Statt am Montag Vormittag erst am Nachmittag - Protokoll im Nationalrat nicht verlesen

Die für Montag Vormittag geplante Angelobung von Ex-ÖVP-Vizegeneralsekretärin Gabriela Schwarz zur Volksanwältin verzögert sich um einige Stunden. Aufgrund eines vergessenen Formalakts im Nationalrat wird sie erst um 17.00 Uhr vor Bundespräsident Alexander Van der Bellen ihren Amtseid ablegen, bestätigte man in der Präsidentschaftskanzlei der APA einen Bericht der "Vorarlberger Nachrichten". Am Ende der Nationalratssitzung war das amtliche Protokoll nicht verlesen worden.

Schwarz war Freitag Abend im Nationalrat zur Nachfolgerin Werner Amons als Volksanwältin gewählt worden. Wie alle anderen Verhandlungsgegenstände muss dies im amtlichen Protokoll vermerkt werden. Am Ende der Sitzung als automatisch genehmigt gilt dieses aber nur, wenn es während der laufenden Debatte im Plenum verlesen wird. Dies ist am Freitag nicht passiert.

Daher muss das Protokoll nun zunächst einen Arbeitstag in der Parlamentsdirektion zur Kontrolle aufliegen - etwa um mögliche Fehler zu korrigieren. Erst wenn dann keine Einsprüche aufliegen, gilt es als genehmigt. Da der Arbeitstag erst um 16 Uhr endet, kann die Angelobung erst danach stattfinden.

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