Familienministerium hat keine Lösung für Krisenpflegeeltern

Familienministerium hat keine Lösung für Krisenpflegeeltern
Betroffene bekommen für ihren Einsatz erst nach drei Monaten Kindergeld. Dieser Missstand sollte repariert werden, mitnichten.

Die Forderung nach Kinderbetreuungsgeld für sogenannte Krisenpflegeeltern ab dem ersten Tag bleibt unerfüllt. Einem Gerichtsurteil zufolge bekommen diese Ersatzeltern erst nach dem dritten Monat im Einsatz Kindergeld. Diese Entscheidung sorgte bis zuletzt für Empörung bei den Betroffenen. Ändern wird sich aber - trotz früherer anderslautender Zusagen - offenbar nichts.

Die Regierung hatte eine Lösung zugesagt, Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) hatte noch Ende September zugesagt, dass auch jene, die die Kinder nicht drei Monate lang haben, auch in Zukunft Kinderbetreuungsgeld bekommen werden. Laut einem nunmehrigen türkis-blauen Antrag wird jetzt aber gesetzlich festgelegt, dass Krisenpflegeeltern erst dann Kindergeld bekommen, wenn sie das Kind mindestens drei Monate durchgehend betreuen.

Krisenpflegeeltern kümmern sich um Kinder, die nicht bei ihren leiblichen Eltern bleiben dürfen, bis feststeht, ob diese zu ihren Familien zurückkommen oder dauerhaft zu Pflegeeltern wechseln. Die Betreuung erfolgt oft nur für wenige Wochen.

Oft kein Kinderbetreuungsgeld für die Betroffenen

Die Tatsache, dass es erst nach drei Monaten Kindergeld gibt, empfindet Ursula Baumgartl vom Verein Artemes als demütigend, wie sie im Ö1-Morgenjournal sagt. Sie verstehe nicht, wieso Krisenpflegeeltern das Kindergeld nicht von Anfang an ausbezahlt bekommen würden. In den meisten Fällen werden die Kinder nur sechs bis acht Wochen betreut, damit bekommen Betroffene überhaupt kein Geld.

Rechnung zahlen betroffene Kinder

Alexander König vom Verein Plan B in Linz glaubt, dass aufgrund der Regelung viele Krisenpflegeeltern aufhören werden. In Zukunft würden mehr Kinder in andere Einrichtungen kommen, mit wechselnden Betreuungspersonen. „Das ist eigentlich eine sozialpolitische Errungenschaft, dass Kleinkinder und Säuglinge im familiären Bereich betreut werden können.“ Für König sei die derzeitige Entwicklung damit ein Rückschritt, wie er im ORF-Radio sagt. Die Rechnung dieser Politik würden die betroffenen Kinder zahlen.

Aus dem Familienministerium heißt es, eine andere Lösung sei nicht möglich gewesen. Aufgrund des Urteils dürfe man Krisenpflegeeltern nicht besserstellen als normale Eltern.

Landau appelliert an Regierung

Caritas-Präsident Michael Landau appelliert nun an die Regierung, die angedachte Regelung zum Bezug des Kindergeldes für Krisenpflegeeltern nochmals zu überprüfen. "Krisenpflegeeltern leisten einen wichtigen Dienst. Sie gehören dabei unterstützt, nicht belastet und schlechter gestellt", erklärte Landau gegenüber Kathpress.

Brief von Krisenpflegeeltern

SPÖ-Familiensprecherin Birgit Sandler berichtete anlässlich des heute tagenden Familienausschusses von einem Brief, den rund 50 Krisenpflegeeltern unterzeichnet hätten. Darin sprechen die Betroffenen demnach von einer "Geringschätzung ihrer Arbeit und einem Ausschluss von Krisenpflegeeltern vom Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld".

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