Eurofighter: Zwei Anklagen wegen Untreue

Eurofighter bleiben österreichisches Problem
In der Angelegenheit geht es um eine Lobby-Firma namens City Chambers, die für die Eurofighter-Anbieter in Österreich tätig gewesen sein will.

In der Causa Eurofighter gibt es nun zwei Anklagen wegen Untreue und falscher Beweisaussage. Das geht aus einem Pressestatement der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hervor, über das zunächst das profil berichtet hat. In der Angelegenheit geht es um eine Lobby-Firma namens City Chambers, die für die Eurofighter-Anbieter in Österreich tätig gewesen sein will.

Zusammengefasst beruht der Untreueverdacht laut WKStA auf der Annahme, dass ein Scheinvertrag über vorgebliche Beratungsleistungen zwischen der EADS Deutschland GmbH und der im englischen Handelsregister eingetragenen City Chambers Ltd abgeschlossen worden ist, auf dessen Grundlage die Eurofighter-Anbieter an die Firma acht Millionen gezahlt haben. Dabei wurden laut Staatsanwaltschaft unrichtige Tätigkeitsberichte über angebliche Lobbying- und Beratungstätigkeiten sowie Rechnungen an EADS-D übermittelt. Tatsächlich sei den Zahlungen jedoch keine werthaltige Leistung gegenüber gestanden.

Zur Erinnerung: City Chambers wurde in der Eurofighter-Affäre durch Berichte über angebliche Treffen mit den Herren "Dr. Lüssel, Dr. Laider und Dr. K. H. Lasser" bekannt - leicht zu dechiffrieren als der frühere Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP), der frühere Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (FPÖ/BZÖ) und der damalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser (ÖVP). Auch mit einem Herren "Wartenstein", gemeint wohl der frühere Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (ÖVP) will man in Kontakt gestanden sein.

Die Vorwürfe der falschen Beweisaussage betreffen laut WKStA wahrheitswidrige Aussagen als Zeuge in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wien bzw. als Auskunftsperson vor dem Untersuchungsausschuss des Nationalrates zu den Eurofightern. Ein Ermittlungsverfahren wegen Bestechung wurde dagegen eingestellt.

Nach Abschluss der Aufarbeitung wurden insgesamt vier weitere Vorhabensberichte an die Oberstaatsanwaltschaft Wien erstattet, deren Genehmigung noch ausständig ist. Diese betreffen u.a. die Zahlungsströme im sogenannten Stammverfahren sowie noch verbleibende Fakten im Zusammenhang mit den Gegengeschäften.

Gegen drei Beschuldigte ist das Ermittlungsverfahren wegen Untreue, Geldwäscherei und falscher Beweisaussage noch bei der WKStA anhängig. Hinsichtlich eines Beschuldigten mit nicht-österreichischer Staatsangehörigkeit läuft zudem noch ein Übergabeverfahren, in welchem einem anderen EU-Mitgliedstaat die Übergabe des Beschuldigten angeboten wurde, weil er die ihm angelastete Tat dort begangen hat.

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