Etappensieg für WKStA im Streit um Kanzleramt-Mails

Kanzleramt hatte laut RH die teuerste Sicherheitsvariante gewählt
Straflandesgericht wies Einspruch ab bzw. zurück. Republik wendet sich nun an die nächste Instanz.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat in ihrem Bemühen um die Übermittlung der internen Kommunikation des Kanzleramts in der Umfragen-Causa einen Etappensieg erreicht.

Das Straflandesgericht Wien hat einen Einspruch teils zurück- und teils abgewiesen, berichtete der Standard online. Nun geht es in die zweite Instanz: Die Finanzprokuratur will als Vertreterin der Republik Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Wien einbringen.

Die WKStA interessiert sich im Zuge der Ermittlungen in der Umfragen-Causa für die eMails der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Ballhausplatz. Bisher wurde dem Ansinnen nicht nachgekommen. Bundeskanzler Karl Nehammer hatte dies im ÖVP-Untersuchungsausschuss mit der "Fürsorgepflicht des Dienstgebers" gegenüber den Bediensteten begründet. Juristen des Hauses würden aber mit der WKStA zusammenarbeiten, um der Anordnung nachzukommen.

Der zuständige Haft- und Rechtsschutzrichter hat dem Einspruch des Kanzleramts laut Standard nun aus inhaltlichen und formalrechtlichen Gründen nicht stattgegeben. Aufgrund der angekündigten Beschwerde beim OLG ist der Spruch aber nicht rechtskräftig.

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