Erste Instanz: Pilz gewann gegen Kickl, Anschober gegen FPÖ

Kickl und Pilz trafen sich vor dem Richter
Richter argumentierte gegen Kickl-Klage ausgerechnet mit Menschenrechtskonvention. Strache machte Rückzieher.

Es gebe „irgendwelche seltsamen rechtlichen Konstruktionen, teilweise viele, viele Jahre alt, aus ganz anderen Situationen heraus entstanden, und die hindern uns daran, das zu tun, was notwendig ist“, hatte Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) kürzlich erklärt. Damit meinte er die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK.

Und ausgerechnet mit der EMRK begründete nun ein Richter eine Klagsabweisung in einem Verfahren, das Kickl gegen den „Jetzt“-Abgeordneten Peter Pilz angestrebt hatte. Bei dem Urteil beruft sich der Richter des Handelsgerichts Wien auf Artikel 10 der EMRK, die „Freiheit der Meinungsäußerung“. Gegenstand von Kickls nun abgewiesener Klage waren Aussagen von Pilz: Einerseits ging es um die Behauptung, Kickl habe „als Innenminister eine illegale Hausdurchsuchung im eigenen Haus beim Verfassungsschutz durchführen lassen“. Andererseits um die Behauptung, Kickl bleibe nur im Amt, „weil sich in der FPÖ jeder auf seinem Sessel angeschraubt hat (...)“.

Kickl-Anwalt hat berufen

In der Urteilsverkündung hält der Richter fest, dass die „medienöffentlich vorgenommene, teils rechtswidrige Durchführung einer Hausdurchsuchung bei einer Behörde, deren Wesen es ist, auch im Geheimen tätig zu sein“, ein Umstand sei, „der potenziell geeignet ist, die Sicherheit Österreichs zu gefährden“. Es sei daher „geradezu Aufgabe der Opposition“, allfällige Defizite auch mit „scharfen öffentlichen Wortmeldungen“ zu kritisieren. Und das sei durch die EMRK gerechtfertigt.

Pilz sieht das Urteil als „Sieg des Rechtsstaats“ – allerdings hat Kickls Anwalt gegen das Urteil bereits berufen. Es geht also in die zweite Instanz.

Erst Anfang dieser Woche ist die FPÖ erstinstanzlich verurteilt worden: Dabei ging es um Online-Artikel auf www.fpoe.at, in denen dem OÖ-Landesrat Rudi Anschober (Grüne) vorgeworfen wurde, einen Terrorsympathisanten zu unterstützen. Die FPÖ wurde deshalb wegen übler Nachrede zur Zahlung von 12.000 Euro verurteilt. Anschober zeigte sich in einer Stellungnahme erfreut, „dass das Gericht klare Grenzen gezogen hat“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die FPÖ hat auch hier Berufung angekündigt.

Kickls Klage gegen Pilz abgewiesen

Vizekanzler zog Klage zurück

Am Freitag gab es noch einen weiteren Knalleffekt: Politikberater Rudolf Fußi hatte ein Foto veröffentlicht, auf dem FPÖ-Chef Vizekanzler Heinz-Christian Strache mit mutmaßlichen Mitgliedern der rechtsextremen „Identitären“ zu sehen war. Strache entgegnete, das Foto sei gefälscht und klagte.

Im Prozess vor zwei Wochen gab Strache zu, dass das Foto doch echt sei. Am Freitag zog der Vizekanzler die Klage überraschend zurück.

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