Elga: Spitäler der Vinzenz Gruppe beklagen Ungleichbehandlung

Elga: Spitäler der Vinzenz Gruppe beklagen Ungleichbehandlung
Verknüpfung mit eigener App aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Ministerium prüft.

Mehr digitale Angebote für die Patienten, lautet ein wichtiger Eckpunkt jener Gesundheitsreform, die die Regierung vergangene Woche verabschiedet hat. Jährlich 51 Millionen Euro sollen demnach etwa in den Ausbau der Gesundheitshotline 1450 oder eHealth-Angebote wie zum Beispiel Video-Konsultationen fließen.

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Schon jetzt bauen diverse Anbieter an digitalen Lösungen, die die Patientenversorgung verbessern soll. Etwa die Vinzenz Gruppe, die als privater Träger acht Ordensspitäler betreibt. „Hallo Gesundheit“ heißt die kostenlose App für Patienten dieser Krankenhäuser, mit der sie unkompliziert online Termine vereinbaren können, digitale Sprechstunden besuchen und Befunde einsehen können.

Noch steckt das Projekt in den Kinderschuhen, 500 Patienten haben die App in Pilotversuchen erst genutzt. Die Erfahrungen seien aber durchwegs positiv, sagt Michael Heinisch, Geschäftsführer der Vinzenz Gruppe. Von der Video-Sprechstunde würden etwa Patienten profitieren, die mitunter lange Anfahrtswege in Kauf nehmen müssten, um ihren Termin wahrzunehmen.

Michael Heinisch

Michael Heinisch

Laut Heinisch wäre die Anwendung „Hallo Gesundheit“ weit effektiver, wenn die Patienten damit nicht nur auf die Befunde im Rahmen ihrer Behandlung in einem Spital der Vinzenz Gruppe zugreifen könnten, sondern gleich auf alle anderen, die in der Elektronischen Gesundheitsakte (Elga) abgelegt sind.

Technisch wäre das laut Heinisch kein Problem, allerdings würde das Gesundheitstelematikgesetz einen Riegel vorschieben. Dieses sieht vor, dass ein derartiger Zugriff auf Elga ausschließlich über Portale erfolgen darf, die von einer Gebietskörperschaft oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft betrieben werden. Dazu gehören etwa die Spitalsträger der Bundesländer (wie etwa der Wiener Gesundheitsverbund), nicht aber die Ordensspitäler.

Dabei gilt auch für sie ein öffentlicher Versorgungsauftrag. Bei der Vinzenz Gruppe sieht man eine Ungleichbehandlung: „Es gibt keinen sachlichen Grund, eine Schlechterstellung von Trägern vorzunehmen, die zwar landesfinanziert sind, aber keine öffentlich-rechtliche Körperschaft sind“, heißt es in der Stellungnahme zur jüngsten Novelle des Gesetzes.

„Datensilos“

Heinisch sieht die Gefahr, dass durch die bestehende Regelung „Datensilos“ bei den einzelnen Trägern und Einrichtungen entstehen, die – zum Nachteil der Patienten – nicht vernetzt sind.

Im Zuge der Novelle sollen die Einwände so weit wie möglich berücksichtigt werden, heißt es dazu im Gesundheitsministerium. „In diesem Zusammenhang wird auch die Möglichkeit einer Einbindung des Elga-Portals mit Gesundheitsportalen ohne Einschränkung auf Gebietskörperschaften oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft evaluiert.“ Die Novelle soll Anfang 2024 beschlossen werden.

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