"Ehe für alle" sorgt für Wirbel zwischen ÖVP und SPÖ

"Ehe für alle" sorgt für Wirbel zwischen ÖVP und SPÖ
Der Vorarlberger Landtagspräsident Sonderegger sah durch Facebook-Posting der SPÖ die Würde des Parlaments geschädigt.

In Vorarlberg ist ein Streit zwischen ÖVP, SPÖ und Landtagspräsident Harald Sonderegger (ÖVP) ausgebrochen. Nachdem die ÖVP am Mittwochabend im Landtag die "Ehe für alle" abgelehnt hatte, postete die SPÖ auf Facebook umgehend das Abstimmungsverhalten einiger ÖVP-Abgeordneter - versehen mit dem Vorwurf der Diskriminierung.

Außerdem stellten Mitglieder des SPÖ-Landtagsclubs Fotos von ÖVP-Landtagsabgeordneten online, neben denen etwa im Bezug auf ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück zu lesen war: "Roland trägt dazu bei, dass viele Menschen diskriminiert werden". Darunter befand sich der Aufruf "Sei nicht wie Roland!". Landtagspräsident Sonderegger rügte die Aktion noch während der Landtagssitzung. Er sehe sie als "nicht sehr platziert" an. Darüber hinaus sei sie der Würde des Parlaments nicht zuträglich.

Dirty Campaigning Vorwurf

Diese Kritik am Facebook-Posting der SPÖ stehe Sonderegger nicht zu, meinte daraufhin SPÖ-Parteichefin Gabi Sprickler-Falschlunger. "Er hat damit ganz klar seine Kompetenzen überschritten und sich als einfacher Mandatar der ÖVP gegeben", sagte sie. Eine von Sonderegger ausgesprochene Einladung zur Aussprache lehnte Sprickler-Falschlunger ab.

Frühstück seinerseits sprach in einer Aussendung von "Dirty Campaining". Er habe kein Problem damit, dass die SPÖ das Abstimmungsverhalten von ÖVP-Mandataren veröffentliche, meinte aber: "Die Behauptung der SPÖ, dass die VP-Abgeordneten durch dieses Abstimmungsverhalten Menschen diskriminieren, bringt das Fass allerdings zum Überlaufen." Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe bereits festgestellt, dass die Beschränkung der Ehe für heterosexuelle Paare keine Diskriminierung darstelle, meinte Sonderegger.

Verfassungsgerichtshof prüft österreichische Regelung

Dass die österreichische Regelung doch diskriminierend ist, könnte allerdings demnächst der Verfassungsgerichtshof (VfGH) feststellen. Im Oktober hat er eine amtswegige Prüfung jener gesetzlichen Bestimmungen eingeleitet, die für heterosexuelle Paare die Ehe und für homosexuelle Paare die eingetragene Partnerschaft vorsehen. Grundlage ist, dass (auch aufgrund von VfGH-Urteilen) gleichgeschlechtliche Paare verschiedengeschlechtlichen mittlerweile weitgehend gleichgestellt sind, dennoch aber unterschiedliche Rechtsinstitute weiterbestehen. Dies könnte eine unzulässige Diskriminierung im Hinblick auf die sexuelle Orientierung sein, so die Argumentation.

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