Spionage-Prozess gegen Egisto Ott mit Zeugenbefragungen fortgesetzt
Am siebenten Verhandlungstag im Spionage-Prozess gegen den Ex-Chefinspektor im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Egisto Ott, sind weitere Zeugen befragt worden. Im Wege einer Videokonferenz wurde am Mittwoch zunächst ein italienischer Polizist vernommen, über den Ott mehrfach Erhebungen in Italien veranlasst hatte. Der italienische Verfassungsschützer ging von Amtshilfe aus, die Anklage unterstellt Ott, er habe den Kollegen instrumentalisiert.
Laut Anklage handelte Ott im Interesse des russischen Geheimdiensts, indem er sich etwa von dem Zeugen eine Gästeliste eines Hotels in Venedig übermitteln ließ. Der italienische Beamte tätigte auch Abfragen in der nationalen Polizeidatenbank, nachdem ihm Ott die Kopie eines Reisepasses eines Serben und zweier russischer Schwestern geschickt hatte.
"Das ist so lange her, ich kann mich nicht mehr genau erinnern", hielt der Italiener zu den Abfragen fest. Man habe mit Ott wiederholt "aufgrund der Terrorismusbekämpfung zusammengearbeitet". Er habe stets "dynamisch gearbeitet" und die Anfragen rasch erledigt, da er von einem dienstlichen Interesse Otts ausging, der damals "Verbindungsoffizier zwischen Österreich und Italien" und "unser Ansprechpartner" gewesen sei. "Wir haben nicht aus Freundschaft gehandelt, auch wenn wir uns gut verstanden haben. Es war immer offiziell", deponierte der Zeuge.
"Egisto, wos is dir denn do eing'foin?"
In Bezug auf vorangegangene Verhandlungstage regte die Staatsanwaltschaft einige Protokollberichtigungen und -ergänzungen an. So sei bei der Zeugenbefragung eines früheren BVT-Beamten dessen flapsige Bemerkung "Egisto, wos is dir denn do eing'foin?" in Richtung Otts unter den Tisch gefallen. Die Anklagebehörde ersuchte die Schriftführerin formell darum, den Satz ins Protokoll nachträglich ins Protokoll aufzunehmen. Das Protokoll, das die Schriftführerin am betreffenden Verhandlungstag in Papier gegossen hatte, umfasst 128 Seiten.
Ott wiederum versuchte nachzuweisen, dass die Italienisch-Dolmetscherin einen juristischen Fachausdruck nicht richtig übersetzt hatte, indem er seine Rechtsvertreterin Anna Mair ein Wörterbuch vorlegen ließ. "Sie haben das falsch übersetzt!", polterte Ott, "meine Mutter war Italienerin. Italienisch ist meine Muttersprache!" Er habe erst mit vier Jahren Deutsch gelernt. "Sie verleugnen meine Mutter", schimpfte er in Richtung der Dolmetscherin.
DSN-Beamter unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen
Vor der Befragung eines informierten Vertreters der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Der Staatsanwalt hatte das beantragt, weil in der Einvernahme Details erörtert würden, deren Öffentlichwerden die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden könnten.
Ott steht wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeiten zugunsten Russlands, Amtsmissbrauch, Bestechlichkeit, Verletzung des Amtsgeheimnisses und weiterer Delikte vor Gericht. Er weist sämtliche gegen ihn gerichteten Vorwürfe kategorisch zurück. Der Prozess ist vorerst bis 5. März anberaumt.
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