Ott-Prozess: So verlief der erste Prozesstag für "Staatsfeind Nummer 1“

Egisto Ott auf der Anklagebank.
Die Anklage will nachweisen, dass Egisto Ott Informationen an Russland verkauft hat. Der frühere Staatsschützer spricht von einer „Operation Doktor“, die so geheim war, dass sie sogar im BVT de facto unbekannt war.

Lässt man die verwirrenden Details beiseite, und verzichtet man auf Fachbegriffe wie „Ordnungszahlen“ oder „Eingaben“, dann bleiben an diesem ersten Verhandlungstag im Wiener Straflandesgericht zwei gar nicht so komplizierte Geschichten übrig, die ziemlich hart aufeinanderprallen.

Die eine – es ist die Darstellung der Staatsanwaltschaft – geht so: Ein Mann, der darauf vereidigt wurde, die Republik Österreich zu schützen und zu verteidigen, tat das exakte Gegenteil.

Als Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, kurz BVT, missbraucht Egisto Ott über Jahre hinweg seine Befugnisse als Polizist. Er erledigt Abfragen in Polizei- und anderen Computern, er recherchiert Meldeadressen und Kfz-Kennzeichen, fragt bei befreundeten Nachrichtendiensten nach konkreten Personen – und das alles erledigt er ohne irgendeinen Grund für seine eigentliche Aufgabe, nämlich den Staatsschutz.

Warum also soll er das unternommen haben?

Für die Ankläger ist die Sache simpel: Weil er unzufrieden ist mit Arbeitgeber und Vorgesetzten; weil er Anerkennung sucht; und: weil ihm das Geld ausgeht – er liebe teure Anzüge und gutes Essen, sein Haus gleiche einer „toskanischen Villa“. Und der russische Nachrichtendienst FSB zahle halt gut.

Ott sieht sich als unschuldig

Die Geschichte, die der Angeklagte zum Auftakt des größten Spionageprozesses der jüngeren Zeitgeschichte präsentiert, ist eine gänzlich andere: Nein, er habe weder spioniert noch Informationen an Russland bzw. den FSB verkauft. Er sei weder korrupt noch frustriert noch pleite, nein: Er habe sich ans Gesetz gehalten. Kurzum: Er sieht sich als unschuldig.

Dazu muss man sagen: Egisto Ott bestreitet viele Dinge, die ihm die Staatsanwaltschaft vorhält, gar nicht.

Im Stahlschrank

Zum Beispiel die Abfragen über russische Staatsbürger, gefallene FSB-Offiziere oder einen Investigativ-Journalisten. In allen Fällen sagt der fast 64-Jährige etwas Ähnliches: Selbstverständlich habe es dienstliche Gründe für die Abfragen gegeben. Und wenn sich dazu kein Akt oder keine offizielle Anfrage eines befreundeten Nachrichtendienstes finde, so gibt es dafür triftige Gründe.

Sei es, dass die Unterlagen in einem Stahlschrank lagen, zu dem nur er Zugriff hatte, der mittlerweile aber mysteriöserweise leer ist. Sei es, dass er befreundete Nachrichtendienste bewusst im Unklaren lassen musste – so arbeite halt der Nachrichtendienst. Oder sei es, dass es dabei um die „Operation Doktor“ ging.

Diese Operation ist so geheim, dass Ott dem damaligen BVT-Vizechef Wolfgang Zöhrer nur mündlich Bericht erstattet haben will.

Untergetaucht

Auch ein früherer Abteilungsleiter – Martin Weiss – soll Ott den Auftrag für Datenabfragen gegeben haben. Doch an dieser Stelle tauchen die ersten Probleme auf, zumindest aus Sicht der Verteidigung. Denn die Genannten wären möglicherweise ganz gute Entlastungszeugen – sofern sie Otts Version bestätigen. Vorerst tun sie das aber nicht: Zöhrer weiß, wie andere befragte Staatsschützer, nichts von der Operation Doktor. Und Weiss, der im Verdacht steht, mit dem geflüchteten Wirecard-Manager Jan Marsalek im Kontakt zu stehen, ist überhaupt untergetaucht.

Spannend ist an diesem ersten Verhandlungstag die Auseinandersetzung um drei verschwundene Diensthandys des Innenministeriums.

Handy im Wasser gelandet

Zur Erinnerung: Das Handy eines früheren Kabinettschefs und zweier Kabinettsmitarbeiter war bei einem Bootsunfall im Wasser gelandet, es hätte von einem BVT-Mitarbeiter wieder hergestellt werden sollen.

Während die Staatsanwaltschaft nachweisen will, dass die Handys fälschlicherweise als unrettbar bezeichnet worden sind, damit sie Ott in der Wohnung seiner Tochter gegen 70.000 Euro an Mitarbeiter des FSB verkaufen konnte, behauptet der Angeklagte vor Gericht, dass etwas anderes geschah: Die Handys seien anonym im Postfach seiner Gemeindebauwohnung gelandet. Später habe er sie zerstört und mit Salzsäure vernichtet.

Bei seinem ersten Auftritt in diesem Prozess gibt sich Ott selbstbewusst. Er will nur Fragen des Richters, nicht aber der Staatsanwälte beantworten. Sie bezeichnet er als „Märchenerzähler“. Ott stellt nicht in Abrede, bisweilen übers Ziel hinauszuschießen. „Ich bin emotional, ich bin Italiener.“ Und überhaupt seien alle Vorwürfe gegen ihn eine „Hatz“ und er ungerechterweise zum „Staatsfeind Nummer 1“ erklärt worden. Folgerichtig plädiert er auf „nicht schuldig“. Morgen, Freitag, wird fortgesetzt.

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