Don't smoke: Noch ein Tag für Unterstützer

RAUCHVERBOT: STARTSCHUSS VOLKSBEGEHREN "DON'T SMOKE": SAMONIGG / SZEKERES / JAHN-KUCH / SEVELDA
24 Stunden vor Ende der Einleitungsphase haben 573.000 das Anti-Raucher-Volksbegehren unterschrieben.

Rund 573.000 Unterstützungserklärungen für das "Don't smoke"-Volksbegehren für ein Rauchverbot in der Gastronomie sind bis Dienstagvormittag gesammelt worden. Bis Mittwoch um 10.00 Uhr ist eine Unterschrift noch möglich, danach werden die Stimmen in einem Einleitungsantrag an Innenminister Herbert Kickl ( FPÖ) übergeben. Das Ministerium legt dann die Eintragungswoche für das Volksbegehren fest.Zu den Unterschriften, die in dem achttägigen Eintragungszeitraum dazukommen, zählen die abgegebenen Unterstützungserklärungen freilich hinzu. Der Innenminister muss den Einleitungsantrag innerhalb von drei Wochen prüfen und den Termin bekanntgeben.

Für die Initiative der Wiener Ärztekammer und der Österreichischen Krebshilfe sind innerhalb von weniger als sieben Wochen mehr als eine halbe Million Unterstützungserklärungen zusammengekommen. In der Geschichte der Zweiten Republik hatte nur das Volksbegehren zur Aufhebung der Fristenlösung im Jahr 1975 schon vor der eigentlichen Eintragungswoche mehr Unterschriften erzielt. Die 762.664 Unterstützungserklärungen waren jedoch über mehrere Monate gesammelt worden.

Für einen Einleitungsantrag sind mindestens 8.401 Unterstützungserklärungen nötig, für eine Debatte im Nationalrat über das Thema 100.000 Unterschriften. Die Ärztekammer hat die Hoffnung, mit der Eintragungswoche rund 900.000 Unterschriften zu erreichen. Ab dieser Zahl hat sich Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) für eine verbindliche Volksbefragung ausgesprochen. Das von der vergangenen SPÖ-ÖVP-Regierung beschlossene absolute Rauchverbot in der Gastronomie war von der Koalition aus ÖVP und FPÖ vor zwei Wochen kurz vor dem geplanten Start Anfang Mai wieder gekippt worden.

Wer unterschreiben darf

Die acht aufeinanderfolgenden Tage müssen vom Innenministerium so gewählt werden, dass das Volksbegehren frühestens acht Wochen nach der Verlautbarung startet und spätestens sechs Monate danach endet.

Die Entscheidung hat laut Internetseite des Innenministeriums auch den Stichtag zu enthalten. Beim Eintragungsverfahren ist stimmberechtigt, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Kommentare