Diskussion um Sozialhilfe: SPÖ sieht Spendenabzug "eindeutig" im Entwurf

SPÖ-Sozialsprecher und Baugewerkschafter Josef Muchitsch 2018.
Einzige Ausnahmen seien sogenannte "Härtefallklauseln" oder wenn ein "Sonderbedarf" geltend gemacht werden könne.

Trotz gegenteiligen Beteuerungen des Sozialministeriums ist für SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch "eindeutig", dass im geplanten Grundsatzgesetz zur Sozialhilfe Spenden künftig abgezogen werden sollen. Dies gehe aus dem Gesetzestext hervor, so Muchitsch. Einzige Ausnahmen seien sogenannte "Härtefallklauseln" oder wenn man einen "Sonderbedarf" geltend machen könne.

"Nur in diesen beiden Fällen wird die Spende nicht abgezogen", betonte der rote Sozialsprecher. Auch bringe diese Regelung, die Muchitsch als "reine Schikane" bezeichnete, einen "unvorstellbaren Verwaltungsaufwand" mit sich. Und freilich könnten selbst in diesen beiden Fällen Spenden nur geltend gemacht werden, wenn sie aus öffentlichen Mitteln kommen.

Dem SPÖ-Sozialsprecher ist auch jene Regelung ein Dorn im Auge, wonach die Bezugsberechtigten alle Einkünfte melden müssen. Andernfalls müssten die Länder "wirksame und abschreckende Sanktionen" vorsehen. Diese reichten von der Reduktion bis zur gänzlichen Einstellung. "Das ist die pure Kaltschnäuzigkeit gegenüber Menschen in Not", so Muchitsch.

Das FPÖ-geführte Ministerium hatte gleichlautende Vorwürfe tags zuvor bestritten und die "Verbreitung von Falschmeldungen" beklagt. Die Behauptungen seien "schlichtweg unwahr". Spenden in Form von Sachleistungen seien deshalb nicht anrechenbar, weil sie kein monatliches Einkommen und keinen Vermögensgewinn darstellen, so die Argumentation. Zudem dürfe ein Sozialhilfebezieher 5.300 Euro besitzen. Daher dürften Spenden in dieser Höhe angenommen werden.

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