Diese kuriosen Gesetze werden nun beseitigt

Diese kuriosen Gesetze werden nun beseitigt
Kanzler, Vizekanzler und Justizminister stellten ihre Rechtsbereinigung vor. Ein Auszug dessen, was nun abgeschafft wird.

Es soll der erste Schritt zu einem einfacheren Rechtssystem sein: Koordiniert von Justizminister Josef Moser mistet Türkis-Blau einfache Rechtsnormen aus, die nicht mehr gebraucht werden. Will heißen: Alle Gesetze und Verordnungen, die vor dem Jahr 2000 kundgemacht wurden, unterzog Moser einer Prüfung - am Freitagvormittag präsentierten Kanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Heinz-Christian Strache und Moser nun einen Gesetzesentwurf, der die Streichung von 2500 Gesetzen und Verordnungen vorsieht. Strache nannte dies eine "längst fällige Bereinigung bei absurden Überregulierungen".

Tatsächlich handelt es sich hier aber um die Beseitigung von totem Recht - die Auswirkung der Abschaffung dieser ohnehin nicht mehr angewendeten Paragrafen für das tägliche Leben hält sich Experten zufolge in Grenzen. Die Regierung rechtfertigt Mosers Rechtsbereinigung: "Es ist ja nur eine von mehreren Maßnahmen", so Kurz - schließlich sehe der türkis-blaue Plan auch vor, bis Herbst "Übererfüllungen" von EU-Vorgaben ("Gold-Plating") zu streichen. Zudem soll laut Kurz in Zukunft jedem neuen Gesetz ein altes weichen, um nicht Bürokratie aufzubauen. "Letztlich", so Kurz, "dürfen wir auch nicht vergessen, dass die Bürger die Verwaltung finanzieren und ein schlankeres Rechtssystem die Arbeit dort sehr erleichtert."

 

Was sind das nun für Gesetze und Verordnungen, die künftig einfach aus den Kodizes verschwinden? Der KURIER gibt einen Überblick der zehn absurdesten, nun abgeschafften Rechtsnormen - der letztlich auch die überschaubaren Auswirkungen auf das tägliche Leben aufzeigt.

  • 1947: Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 3. Juni 1947, Nr. 136/1947, betreffend die Verwendung der Haut von Rinderköpfen und Unterfüßen von Rindern zur Wurstverarbeitung.
  • 1990: Bundesgesetz vom 5. Juli 1990 zur Durchführung von Bestimmungen des Abkommens zwischen Österreich und der Schweiz betreffend bestimmte Käsesorten und Käsefondue, BGBl. Nr. 650/1990.
  • 1856: Verordnung des Ministeriums der Justiz vom 2. August 1856, wirksam für sämtliche Kronländer, mit Ausnahme der Militärgrenze, über die Art der Verpackung von Gegenständen strafgerichtlicher Untersuchungen, RGBl. Nr. 145/1856.
  • 1860: Verordnung des Staatsministeriums vom 8. December 1860, wirksam für Böhmen, Galizien und die Bukowina, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Kärnthen, Krain, das Küstenland, Mähren, Schlesien, Tirol mit Vorarlberg, dann für das lombardisch-venetianische Königreich, womit die, mit Allerhöchster Entschließung vom 6. October 1860 genehmigten Grundzüge für die Organisirung des Staatsbaudienstes kundgemacht werden.
  • 1919: Vollzugsanweisung des Staatsamtes für Justiz vom 8. April 1919 über den Schutz des Urheberrechtes an Werken der Literatur, Kunst und Photographie im Verhältnisse zum tschechoslowakischen Staate.
  • 1951: Bundesgesetz vom 25. Juli 1951, über einen Bundeszuschuß zum Zwecke der Wiederherstellung der Straßenbrücke bei Tulln.
  • 1951: Bundesgesetz vom 25. Juli 1951 über die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Burgenland aus Anlass der 30-jährigen Zugehörigkeit zu Österreich.
     
  • 1955: Bundesgesetz vom 30. März 1955, womit bestimmt wird, daß die Zucker-, Süßstoff-, Salz-, Essigsäure-, Zündmittel-, Leuchtmittel- und Spielkartensteuer sowie der Aufbauzuschlag auf Schaumwein nicht mehr zu erheben ist.
     
  • 1973: Bundesgesetz vom 29. Mai 1973 über Maßnahmen zur Sanierung der Ersten Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft.
     
  • 1943: Gesetz über Schiffspfandbriefbanken (Schiffsbankgesetz). Vom 8. April 1943.
     
  • 1989: Verordnung der Bundesregierung vom 28. März 1989 über die Sommerzeit in den Kalenderjahren 1990, 1991 und 1992.

 

Kommentare