Coronahilfen: Kinderzuschuss ab Juli, Nachbesserung bei Familienbonus

Coronahilfen: Kinderzuschuss ab Juli, Nachbesserung bei Familienbonus
Im Zuge der Coronahilfspakete sind auch Neuerungen für Bauern geplant.

Der von ÖVP und Grünen angekündigte Kinderzuschuss aus dem "Familienkrisenfonds" soll ab 13. Juli ausgezahlt werden. Laut Sozial- und Familienministerium sollen die 100 Euro pro Kind automatisch an Arbeitslose sowie Notstands- und Sozialhilfebezieher mit Kindern fließen. Außerdem hat die Regierung am Dienstag eine Nachbesserung beim Familienbonus angekündigt.

Der Familienbonus bringt eine Steuerrückerstattung von bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr. Um ihn ausschöpfen zu können ist allerdings ein entsprechend hohes Einkommen nötig. Und zwar 1.700 Euro bei einem Kind, bei mehreren Kindern sollte das Monatsbrutto entsprechend höher sein.

Problematisch könnte das nun für Eltern werden, die den Familienbonus bereits beantragt haben, ihn aber nicht ausschöpfen können - etwa weil sie nun weniger verdienen als erwartet. Für sie sieht eine am Dienstag in Begutachtung geschickte Novelle zum Einkommensteuergesetz nun die Möglichkeit vor, den Bonus nachträglich zu stornieren. In diesem Fall könnte dann der besser verdienende Partner oder die Partnerin den Bonus in voller Höhe lukrieren.

Unabhängig davon sieht die Regierung für Eltern, die ihre Arbeit verloren haben, einen Bonus von 100 Euro pro Kind vor. Dieser soll aus dem mit 30 Mio. Euro dotierten "Familienkrisenfonds" bezahlt werden und ab 13. Juli fließen, wie Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) und Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne) am Dienstag ankündigten. Der Bund soll dabei die Überweisung für Bezieher von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe (inklusive "Aufstocker") abwickeln, die Länder die Zahlungen an Sozialhilfeempfänger.

Zuckerl für Bauern

Im Zuge der Coronahilfspakete sind auch Neuerungen für Bauern geplant. Das nun mehr sogenannte Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG 2020) kann erst seit Montag bis Freitag begutachtet werden. Für Bauern sind unter anderem eine Dreijahresverteilung für Gewinne und Erleichterungen rund ums klimawandelbedingt viele Schadholz vorgesehen. Die Grenze zur Buchführungspflicht wird erhöht.

So sollen künftig drei von bisher sechs Gründen entfallen, die zur Vollpauschalierung geführt haben. Es bleibt ein Einheitswert von 75.000 Euro, der nicht überstiegen werden darf, ein Umsatz von 400.000 Euro oder die Bewirtschaftung von 0,6. Die Grenzen von 60 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche, höchstens 120 Stück Vieh und 10 ha Intensivobstbau fallen weg.

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