Finanzierung der Corona-Gratistests verlängert
Länder und Gemeinden werden die vom Bund im Zuge der Bewältigung der Corona-Pandemie vorgesehenen Zweckzuschüsse noch bis Ende März 2022 erhalten. Dabei handelt es sich unter anderem um den Ersatz der Kosten für Schutzausrüstung, die telefonische Gesundheitsberatung, Impfstellen oder COVID-bedingte Mehrleistungen von Rettungs- und Krankentransportdiensten. Auch die Testungen bleiben kostenlos, sieht ein Antrag vor, der am Dienstag vom Gesundheitsausschuss beschlossen wurde.
Weitergeführt werden sollen auch die betrieblichen Testungen, wie ein im Laufe der Sitzung eingebrachter und mehrheitlich beschlossener Ausschussantrag vorsah, allerdings vorerst nur bis 31. Oktober 2021. Ferner werden Bürgermeister ermächtigt, Öffnungs- und Schließzeiten von Betriebsstätten festzulegen. Die Koalitionsparteien begründen diese Maßnahme mit der anstehenden Wintersaison und dem verstärkten Aufenthalt etwa in Apres-Ski-Lokalen. Örtliche Gegebenheiten und lokale Besonderheiten könnten zudem besser auf Gemeindeebene überblickt werden.
Praktische Ärzte sollen mehr eingebunden werden
Zudem werden niedergelassene Ärzte laut Meldung der Parlamentskorrespondenz stärker in die Pandemiebekämpfung eingebunden, indem sie nunmehr auch PCR- und Antigentest dokumentieren und die diesbezüglichen Zertifikate ausdrucken dürfen. Bisher war dies nur im Fall von Impfzertifikaten möglich.
Im COVID-19-Maßnahmengesetz wird weiters festgelegt, ab wann - nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand - von einer lediglich geringen epidemiologischen Gefahr auszugehen ist (Schutzimpfung, Negativtestung, Vorhandensein von Antikörpern, überstandene Infektion). Um flexibler auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren, kann auch zwischen den einzelnen Personengruppen differenziert werden. Soweit es epidemiologisch erforderlich ist, kann zusätzlich die Durchführung eines SARS-CoV-2-Tests vorgeschrieben werden.
Die vielen Fristverlängerungen würden zeigen, dass der Regierung noch immer der Plan für einen Ausstieg aus dem "Maßnahmenkonzert" fehle, bemängelte Gerald Loacker seitens der NEOS. Auch SPÖ-Mandatarin Verena Nussbaum vermisste ein grundlegendes Ziel in der Corona-Politik. Die Handlungen der Regierung seien von Chaos und unterschiedlichen Fristverlängerungen geprägt. Dass in Hinkunft nun Bürgermeister über die Sperrstunde von Lokalen entscheiden dürfen, sei eine sehr abenteuerliche Idee, urteilte FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm.
Mehrheitlich angenommen wurde auch der Initiativantrag von ÖVP und Grünen, mit dem die Zweckzuschüsse an die Länder und Gemeinden bis Ende März 2022 verlängert werden. Es handelt sich dabei unter anderem um den Ersatz der Kosten für Schutzausrüstung, für die telefonische Gesundheitsberatung unter der Rufnummer 1450 (inklusive Infrastruktur-, Recruiting- und Schulungsmaßnahmen), für sogenannte Barackenspitäler oder für diverse medizinische Produkte.
Tests für Zuhause nur mehr bis Ende Oktober
Bis Ende März 2022 laufen nun auch die Regelungen für Kostenersatz für bevölkerungsweite Testungen auf COVID-19 im Rahmen von Screening-Programmen sowie für COVID-19-Tests in öffentlichen Apotheken. Analog dazu wird auch die dritte Säule der österreichischen Teststrategie, nämlich jene in den Betrieben weitergeführt. Da die Corona-Pandemie noch nicht vorbei ist, soll es bis Ende März 2022 weiterhin die Möglichkeit der Verschreibung von Medikamenten ohne persönlichen Arztkontakt geben.
Laut Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) belaufen sich die Kostenersatzleistungen nach dem Epidemiegesetz mittlerweile auf 539 Millionen. Was die Ausgaben für die sogenannten Wohnzimmertests betrifft, die nur mehr bis Ende Oktober in den Apotheken ausgegeben werden, sei mit Gesamtkosten in der Höhe von 360 Mio. zu rechnen.
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