BZÖ-Wahlbroschüre: Staatsanwalt sieht Absicht

Die ehemaligen FP-Regierungspolitiker Dörfler, Scheuch und Dobernig (v.l.n.r.)
Prozessbeginn in Klagenfurt: Die Umgestaltung einer Standortwerbung für Wahlkampfzwecke sei laut Staatsanwaltschaft offensichtlich.

Mit großem Medieninteresse aber ohne Überraschungen hat am Dienstag der Prozess gegen die ehemaligen BZÖ/FPK/FPÖ-Politiker Uwe Scheuch, Gerhard Dörfler und Harald Dobernig sowie gegen Ex-BZÖ-Abgeordneten Stefan Petzner und die zwei Vorstände der Kärntner Landesimmobiliengesellschaft LIG begonnen.

Im Prozess um die BZÖ-Wahlbroschüre aus dem Jahr 2009 am Landesgericht Klagenfurt wirft Staatsanwalt Eberhard Pieber den sechs Angeklagten Untreue vor. Bei Gerhard Dörfler kommt der Vorwurf der Vorteilsannahme dazu. Dieses Faktum stammt aus dem Jahr 2004, und wäre ohne die Untreue-Causa verjährt, wie der Staatsanwalt am Dienstag beim Prozessauftakt erklärte. Alle sechs sehen sich unschuldig,

Wahlwerbung auf Landeskosten

Eine Werbebroschüre und ein Werbefilm für den Wirtschaftsstandort Kärnten wurden nach dem Tod Jörg Haiders im Oktober 2008 umgestaltet und im anschließenden Landtagswahlkampf als Wahlkampfmaterial des BZÖ verbreitet. Finanziert war die Broschüre vom Land Kärnten. Der Schaden liegt bei rund 219.000 Euro.

Wahlwerbung auf Landeskosten, das sieht die Anklagebehörde bei einer Broschüre, die im Februar 2009 an alle Kärntner Haushalte ging. Petzner hat die Broschüre gemacht, die LIG-Vorstände Rene Oberleitner und Johann Polzer haben das Projekt abgewickelt, und die BZÖ-Politiker trugen das ihre zum Entstehen bei, so der Staatsanwalt. Sie alle hätten davon gewusst und seien daher mit verantwortlich.

Vorgeschichte

Um den Vorwurf genauer zu erklären, müsse er bezüglich der Vorgeschichte ein wenig ausholen, meinte Pieber. Er präsentierte die Wahlbroschüre, die über weite Strecken identisch mit Wahlkampfsujets des BZÖ im damals laufenden Landtagswahlkampf war. Vom Logo des BZÖ bis zum Slogan "Garantiert." habe man die Broschüre gespickt. Die als Standortwerbung titulierte Broschüre sei noch vom damaligen Landeshauptmann Jörg Haider initiiert worden, Harald Dobernig sei zu dem Zeitpunkt Büroleiter Haiders gewesen. Nach dem Unfalltod des Landeshauptmannes im Oktober 2008 wurde die Broschüre, so der Staatsanwalt, dann neu gestaltet.

BZÖ-Wahlbroschüre: Staatsanwalt sieht Absicht
ABD0015_20170117 - KLAGENFURT - ÖSTERREICH: Uwe Scheuch am Dienstag, 17. Jänner 2017 vor Prozessbeginn am Landesgericht Klagenfurt. Den Angeklagten wird Untreue im Zusammenhang mit einer BZÖ-Wahlbroschüre und einem Werbefilm vorgeworfen. - FOTO: APA/GERT EGGENBERGER
Pieber: "Man wusste also, und das hat man auf den ersten Blick gesehen, das ist eine Wahlkampagne des BZÖ, daher hat auch die damalige FPÖ Anzeige erstattet." Der vorgeworfene Schaden sei so berechnet, dass er sich nur auf die Kosten für die Umgestaltung der Broschüre und deren Herstellung beziehe. Foto- und Filmaufnahmen sowie die Gestaltung des DVD-Labels, die Vervielfältigung der DVDs und der Druck der Broschüre sowie der Versand hätten insgesamt Kosten von 219.169,42 Euro verursacht.

Sechs Angeklagte

Dass alle sechs angeklagt sind, begründete Pieber dann im Detail. Dörfler habe an der Umgestaltung mitgewirkt und aus seinem Referat 5.000 Euro bezahlt, ebenso wie Uwe Scheuch. Stefan Petzner habe die Umgestaltung organisiert und sei Wahlkampfleiter des BZÖ gewesen. Dobernig habe ebenfalls an den Foto- und Filmaufnahmen mitgewirkt und sei bei vielen Besprechungen dabei gewesen, da er als Finanzlandesrat Eigentümervertreter der Landesimmobiliengesellschaft LIG gewesen sei, die das Projekt abgewickelt habe.

BZÖ-Wahlbroschüre: Staatsanwalt sieht Absicht
ABD0012_20170117 - KLAGENFURT - ÖSTERREICH: (v.l.n.r.) Der Ex-Abgeordneten Stefan Petzner und die ehemaligen freiheitlichen Regierungspolitiker Gerhard Dörfler, Uwe Scheuch und Harald Dobernig sowie die Vorständen der Landesimmobiliengesellschaft (LIG), Rene Oberleitner und Johann Polzer am Dienstag, 17. Jänner 2017 vor Prozessbeginn am Landesgericht Klagenfurt. Den Angeklagten wird Untreue im Zusammenhang mit einer BZÖ-Wahlbroschüre und einem Werbefilm vorgeworfen. - FOTO: APA/GERT EGGENBERGER
Das Ganze habe perfekt funktioniert, die Broschüre sei rechtzeitig knapp vor der Wahl fertig gewesen und verschickt worden. Alle Angeklagten hätten gewusst, dass das Projekt entsprechende Kosten nach sich ziehen würde. Sie seien daher alle zur ungeteilten Hand für den gesamten Schaden verantwortlich. Pieber konterte vorab auch Gegenargumente der Angeklagten. "Sie werden vielleicht hören, dass ja das BZÖ von vorne herein die Rechnungen bezahlen wollte." Dies sei erstens unglaubwürdig, zudem würden inzwischen Petzner und die LIG-Vorstände Rene Oberleitner und Johann Polzer zugeben, dass dies nicht der Fall gewesen sei. Die Angeklagten außer Petzner hätten auch argumentiert, sie hätten nicht gewusst, wie das Endprodukt aussehen würde. Dies sei, so Pieber, vollkommen unglaubwürdig, die Spitzenfunktionäre der Partei "haben natürlich alle gewusst, was geplant war".

Dem Altlandeshauptmann Dörfler warf Pieber zudem Vorteilsannahme vor. Dörfler habe vom Bestbieter eines Bauprojekts am Loibltunnel einen Sponsoringbeitrag von ein bis drei Prozent der Auftragssumme gefordert. Das Geld sei für Verkehrssicherheitsprojekte gedacht, so Dörflers Begründung. Damit seien Verbandskästen, Arbeitshandschuhe und Ähnliches angeschafft und verteilt worden, auf denen überall Dörflers Name zu finden gewesen sei. Damit habe er auch für sich einen Vorteil lukriert. Dass die Baufirma abgelehnt und nicht bezahlt habe, sei für das Delikt unerheblich.

Dörfler: Nicht genug Zeit

Die Verteidiger wiesen die Vorwürfe mit durchaus unterschiedlichen Argumenten zurück. Dörfler habe gar nicht die Zeit gehabt, sich um solche Dinge zu kümmern, meinte Gerd Tschernitz, Verteidiger des Altlandeshauptmannes. Es sei gar kein Schaden entstanden, da es ja auch einen Werbewert für das Land gegeben habe, so Scheuchs Anwältin Ulrike Pöchinger. Dobernig werde stellvertretend für ein in Österreich übliches System angeklagt, meinte sein Rechtsvertreter Leopold Wagner.

Petzner habe nur die Broschüre gestaltet, aber keine Rechnungen angewiesen, dazu sei er nicht befugt gewesen, sagte Rechtsanwalt Ferdinand Lanker. Petzner habe die Broschürenänderung eigenmächtig vorgenommen, Oberleitner habe versucht, den Schaden wiedergutzumachen, argumentierte dessen Anwalt Richard Soyer. Und Polzers Verteidiger Martin Mutz sah keinerlei Indizien für einen "Tatplan", den einzigen Fehler, den sein Mandant gemacht habe, sei die Falschaussage zur einer angeblichen Zahlungsvereinbarung mit dem BZÖ gewesen.

Petzner wird am Mittwoch einvernommen

Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl bestellte den Sachverständigen Georg Jeitler, der bereits im Ermittlungsverfahren das Gutachten zur Broschüre gemacht hatte, zum Gerichtssachverständigen, überraschend ohne jeglichen Einspruch der Verteidiger, ein bereits vor Verhandlungsbeginn eingebrachter Antrag auf Ablehnung wurde zurückgezogen. Am (morgigen) Mittwoch widmet sich das Gericht der Einvernahme von Stefan Petzner, wobei eine abgesonderte Vernehmung vorgesehen ist - die übrigen Angeklagten dürfen nicht im Saal sein. Am 23. Jänner sollen laut Prozessfahrplan Dobernig und Dörfler befragt werden, am 27. Jänner Oberleitner und Polzer. Die Einvernahme von Uwe Scheuch ist für den 31. Jänner geplant.

Der ehemalige FPÖ- und BZÖ-Politiker Peter Westenthaler ist am Freitagabend im Wiener Landesgericht für Strafsachen im zweiten Rechtsgang wegen schweren Betrugs und Untreue als Beteiligter zu zweieinhalb Jahren teilbedingter Haft nicht rechtskräftig verurteilt worden. Zehn Monate wurden unbedingt ausgesprochen, 20 bekam der 49-Jährige unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nachgesehen.

Westenthaler ist nicht der einzige Politiker, der Probleme mit dem Gesetz bekam: Drakonische Politiker-Urteile sind historisch gesehen freilich selten.

Während zunächst eher SPÖ-Politiker im Zentrum von Verurteilungen standen (Stichwort Lucona- oder Noricum-Affäre), fanden sich ab den Nullerjahren zunehmend (Ex-)ÖVP- und (Ex-)FPÖ/BZÖ-Politiker vor dem Richter wieder. Im Folgenden ein Überblick über Verurteilungen prominenter österreichischer Politiker.

1969 musste Franz Olah, der ehemals starke Mann der SPÖ, ins Gefängnis: Weil er Gewerkschaftsgelder widmungswidrig verwendet hatte, wurde er zu einem Jahr "schwerem Kerker" verurteilt. Der Innenminister und ÖGB-Präsident hatte die Kronen Zeitung und die FPÖ finanziell unterstützt, sah seine Verurteilung aber als Folge einer parteiinternen Intrige.

1989 wurden gleich drei prominente Ex-Politiker verurteilt: Altkanzler Bruno Kreisky (SPÖ) erhielt eine bedingte Geldstrafe, weil er Simon Wiesenthal als Nazi-Kollaborateur bezeichnet hatte. Ex-Finanzminister Hannes Androsch (SPÖ) musste wegen falscher Zeugenaussage in Zusammenhang mit seiner Steuercausa 900.000 Schilling (umgerechnet 65.406 Euro) zahlen. Und der frühere steirische Landeshauptmann Friedrich Niederl (ÖVP) erhielt wegen Beteiligung an Untreue im Zusammenhang mit der "Bundesländer"-Affäre zwei Jahre bedingte Haft.

1992 bestätigte der Oberste Gerichtshof die Verurteilung von Ex-Kanzler Fred Sinowatz (SPÖ) wegen falscher Zeugenaussage. Sinowatz hatte 1985 im burgenländischen SP-Vorstand angekündigt, man werde die Österreicher rechtzeitig auf die "braune Vergangenheit" von VP-Präsidentschaftskandidat Kurt Waldheim aufmerksam machen. Als die Geschichte veröffentlicht wurde, strengte Sinowatz einen Ehrenbeleidigungsprozess gegen den Journalisten Alfred Worm an und leugnete dort die Aussage. Urteil: 360.000 Schilling (26.162 Euro) Geldstrafe.

1993 bestätigte das Oberlandesgericht Wien den Schuldspruch gegen den früheren Außenminister Leopold Gratz (SPÖ) wegen falscher Zeugenaussage im Rahmen der Lucona-Affäre. Er hatte vor dem Untersuchungsrichter zugunsten seines zwischenzeitlich wegen sechsfachen Mordes verurteilten Freundes Udo Proksch ausgesagt und musste 450.000 Schilling (32.703 Euro) zahlen.

Im selben Jahr wurde auch das Urteil gegen Ex-Innenminister Karl Blecha (SPÖ) rechtskräftig: Neun Monate bedingt wegen Beweismittelfälschung und Urkundenunterdrückung im Zusammenhang mit der Noricum-Affäre. Fred Sinowatz und Leopold Gratz wurden vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen.

1998 wurde die Verurteilung des ehemaligen FPÖ-Generalsekretärs Walter Meischberger wegen Abgabenhinterziehung in der "FC Tirol"-Causa nach einem Entscheid des Obersten Gerichtshofs rechtskräftig. Meischberger wurde zu einer teilbedingten Geldstrafe von 500.000 Schilling (36.336 Euro) verurteilt.

Von Rosenstingl bis Dobernig

2001 nahm die "Rosenstingl-Affäre" ihr endgültiges Ende: Der OGH bestätigte die Verurteilung des früheren FP-Abgeordneten Peter Rosenstingl zu sieben Jahren Haft wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs und Untreue. Der Niederösterreicher hatte unter anderem Parteigelder veruntreut, um die Firma seines Bruders vor der Pleite zu retten. Bevor der Fall aufflog, setzte sich Rosenstingl 1998 nach Brasilien ab, von wo er 1999 nach Österreich ausgeliefert wurde.

2006 wurde der frühere FP-Politiker John Gudenus wegen Wiederbetätigung verurteilt. Er hatte in mehreren Interviews Zweifel an der Existenz von Gaskammern geäußert und unter anderem gemeint, Gaskammern habe es zwar gegeben "aber nicht im Dritten Reich sondern in Polen". Die Geschworenen werteten das als Verstoß gegen das NS-Verbotsgesetz und verurteilten den pensionierten Offizier zu einem Jahr Freiheitsstrafe bedingt.

2008 erhielt der ehemalige BZÖ-Chef Peter Westenthaler neun Monate bedingt wegen falscher Zeugenaussage. Im Berufungsverfahren wurde der Schuldspruch am 18. Juni 2009 bestätigt, die Strafe aber auf sechs Monate reduziert. Sein Leibwächter hatte am Abend nach der Nationalratswahl 2006 den Sprecher der damaligen Justizministerin verprügelt. Westenthaler hatte im Prozess gegen den Bodyguard behauptet, von der Attacke nichts mitbekommen zu haben.

2009 wurde die FP-Nationalratsabgeordnete Susanne Winter wegen Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren zu 24.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Sie war im Grazer Gemeinderatswahlkampf mit beleidigenden Aussagen über den Islam und den Propheten Mohammed aufgefallen.

2012 fasste der frühere Kärntner ÖVP-Obmann Josef Martinz wegen Untreue ein durchaus als hart interpretiertes Urteil von fünfeinhalb Jahren im sogenannten Birnbacher-Prozess aus. Der Oberste Gerichtshof bestätigte nach einer Berufung den Schuldspruch, reduzierte die Strafe aber auf viereinhalb Jahre. Das Geld, das im Zuge des Hypo-Verkaufs floss, war teilweise zur illegalen Parteienfinanzierung der ÖVP und Jörg Haiders Freiheitlichen gedacht gewesen. Im Mai 2014 trat Martinz seine Haftstrafe in der Justizanstalt Klagenfurt an, wurde aber bald nach Wien-Simmering verlegt. Er leistete Schadenersatzzahlungen, woraufhin das Oberlandesgericht Graz einer Strafmilderung um sechs Monaten zustimmte. Bald darauf bekam er die Fußfessel bewilligt, die er nun Anfang dieser Woche ablegen durfte. Er wurde nach zwei Drittel der Strafe entlassen.

Im Dezember 2012 wurde der frühere Kärntner Regierungspolitiker Uwe Scheuch (BZÖ/FPK/FPÖ) in der sogenannten "Part of the game"-Affäre wegen Korruption rechtskräftig zu sieben Monaten bedingter Haft und 270 Tagsätzen zu je 250 Euro, insgesamt also 67.500 Euro, verurteilt. Die Geldstrafe ist unbedingt.

Im Oktober 2014 wurde das Urteil gegen Ernst Strasser (ÖVP) rechtskräftig. Der ehemalige Innenminister und ÖVP-Delegationsleiter im Europäischen Parlament wurde wegen Bestechlichkeit in der sogenannten Lobbyisten-Affäre zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Strasser hatte sich damit verteidigt, dass er vermeintliche Lobbyisten als Geheimagenten habe enttarnen wollen. "Sie werden in Österreich kein Gericht finden, das dieser Verantwortung glauben wird", befand Richter Georg Olschak - und der Schöffensenat verurteilte Strasser , weil er als EU-Abgeordneter 2010 100.000 Euro jährlich von vermeintlichen Lobbyisten für die Einflussnahme auf EU-Gesetze gefordert habe.

Der ehemalige FPÖ- und BZÖ-Politiker Ewald Stadler ist seit Oktober 2015 rechtskräftig wegen schwerer Nötigung zulasten von FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache vorbestraft. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat Stadlers Strafe von 14 auf zwölf Monate bedingt reduziert.

Bei der Wiederholung des Geldwäsche-Prozesses gegen den ehemaligen BZÖ-Geschäftsführer Arno Eccher im Juli 2016 hat das Gericht einer diversionellen Lösung zugestimmt. Eccher muss 6.000 Euro Strafe zahlen, das Verfahren wird danach eingestellt.

Die Verurteilung des ehemaligen freiheitlichen Landesrats Harald Dobernig zu zwei Jahren teilbedingter Haft wurde im Oktober 2016 rechtskräftig. Dobernig hatte am letzten Verhandlungstag im Birnbacher-Prozess ein Geständnis abgelegt. Er habe gewusst, dass das Millionenhonorar für den Villacher Steuerberater Dietrich Birnbacher zu hoch gewesen sei, gestand er vor Richter Christian Liebhauser-Karl. Der Schöffensenat verurteilte ihn wegen Untreue, von den zwei Jahren Haft wurden 16 Monate bedingt nachgesehen.

Die Strafen für den ehemaligen FPÖ-Bundesgeschäftsführer Gernot Rumpold und den Ex-Lobbyisten Peter Hochegger in der Telekom-Affäre wurden im August 2016 rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Wien akzeptierte die über Rumpold verhängten 33 Monate teilbedingt ebenso wie die zwei Jahre teilbedingt für Hochegger.

Ausblick auf weitere Prozesse

Nach jahrelangem Hin und Her startet am 17. Jänner 2017 am Landesgericht Klagenfurt der Strafprozess gegen die freiheitlichen Ex-Mitglieder der Kärntner Landesregierung Gerhard Dörfler, Uwe Scheuch und Harald Dobernig wegen der Causa BZÖ-Wahlbroschüre. Ebenfalls angeklagt sind Stefan Petzner und zwei Vorstände der Kärntner Landesimmobiliengesellschaft.

In den kommenden Monaten klären könnte sich auch die Frage, ob es in der Causa BUWOG gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser zu einer Anklage kommt. Ein entsprechender Vorhabensbericht der Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien ist im August 2016 von der Oberstaatsanwaltschaft ans Justizministerium zur Prüfung übermittelt worden.

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