Heikle ÖVP-Daten bei BVT-Mitarbeiter werfen Fragen auf
Der Untersuchungsausschuss rund um die BVT-Affäre musste am Mittwoch eine gemischte Bilanz ziehen. Bei der Befragung der Auskunftspersonen erfüllte die BVT-Mitarbeiterin K. die Erwartungen der Opposition - aber nur, weil diese niedrig waren. Hingegen entpuppte sich die Aussage von Chefermittler Werner B. (Bundesamt zur Korruptionsprävention und -bekämpfung) als überraschend brisant.
B. ließ mit der Information aufhorchen, dass bei der Hausdurchsuchung bei BVT-Spionageleiter P. am dienstlichen Computer eine Datenbank über Spitzenpersonal aus Politik, Wirtschaft, Justiz und Polizei gefunden wurde. Die Daten dazu stammen offenbar nachweislich aus einer ÖVP-Datenbank und der Wählerevidenz. Die Ermittlungen dazu stünden aber erst ganz am Anfang.
Amon kann sich P.s Zugang nicht erklären
Der ÖVP-Abgeordnete Werner Amon konnte sich nicht erklären, wie P. zu diesen Daten gelangt sei - offiziellen Zugang zur Datenbank habe nur ein beschränkter Personenkreis der ÖVP. Zu dem gehöre P. nicht.
ÖVP-Fraktionsführer Amon erklärte, die Darstellung, dass die ÖVP mithilfe eines BVT-Mitarbeiters ihre Datenbank aufgefettet habe, sei falsch. "Das Gegenteil ist der Fall", meinte Amon: Es seien auf dem Computer des früheren Spionagechefs P. Daten gefunden worden, "die offensichtlich aus der Personaldatenverarbeitung der ÖVP stammen".
Anwalt von P. nimmt Stellung
P. werden zumindest engste Kontakte zu ÖVP nachgesagt. Ein sehr intensiver Austausch mit Michael Kloibmüller, dem damaligen Kabinettschef von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP), lässt sich laut Auskunftsperson B. auch aus seinen Kontaktdaten ablesen.
Die ÖVP-Zentrale hat am Mittwoch zwar bestätigt, dass die Partei ihre Personendatenbank (PDV) mit der Wählerevidenz abgleicht. Wie Kommunikationschef Jochen Prüller sagte, sei diese Vorgehensweise allerdings zulässig und stehe auch den anderen Parteien offen. Außerdem betonte Prüller, dass der frühere BVT-Spionagechef P. keinen Zugriff auf diese Daten hatte.
Auch der Anwalt von P. wies die Vorwürfe am Dienstagnachmittag zurück: Sein Mandant habe weder Infos in eine ÖVP-Datenbank eingespeist noch eine solche betrieben.
Fragen auch rund um Kloibmüller
Kloibmüller stand auch bei einem weiteren kontroversen Thema im Mittelpunkt. Ein BVT-Dokument im Zusammenhang mit einer ausländischen Anfrage zum Geheimagenten Werner Mauss sei manipuliert worden, berichtete B. Deshalb sei es ursprünglich nicht gefunden worden. Das interne System habe die Veränderung aber aufgezeichnet.
Ein Akt zu dieser Causa wurde dann zum dritten Aufreger der Vormittagsbefragung. Kloibmüller hatte bei seiner Einvernehmung einen Akt vorgelegt, den er legal gar nicht mehr hätte besitzen können - darüber waren sich die Opposition und Chefermittler B. in der Befragung einig. Woher er ihn hatte, ist ungeklärt.
Peter Pilz (Liste Jetzt) wies allerdings darauf hin, dass in zeitlicher Nähe der Nationalratspräsident und frühere Innenminister Sobotka sich den Akt aus dem Staatsarchiv ausfertigen lassen habe. Dem U-Ausschuss wurde das Dokument hingegen anfangs nicht ausgehändigt.
Pilz hegt den Verdacht, Sobotka habe den Akt seinem ehemaligen Kabinettchef Kloibmüller zur Verfügung gestellt - Kloibmüller dementiert das aber.
Zur Frage, warum Sobotka den Akt überhaupt ausheben ließ, erklärte der Nationalratspräsident am Mittwochabend, dies sei ein "normaler Vorgang" gewesen. Die WKStA habe ihn aufgefordert, das Schriftstück zu besorgen - was er tat.
Keine Informationen von K.
Zäh gestaltete sich die zweite Befragung der BVT-Mitarbeiterin K. Diese hatte zu praktisch keinem Themenbereich Wahrnehmungen, geschweige denn neue. Zudem berief sie sich immer wieder darauf, dass sie nur zum Themenkomplex der Hausdurchsuchungen geladen sei und die Fragen an sie darüber hinaus gingen. Die zweite und dritte Fragerunde wurde deshalb weitgehend ohne Antworten abgeschlossen. Das machte zuweilen selbst die Abgeordneten der Regierungsparteien ratlos, die sie unter Protest der Opposition geladen hatten.
Ein ursprünglich geladener Staatsanwalt wurde als dritter Zeuge hingegen schon am Dienstag wieder ausgeladen, weil davon auszugehen war, dass er kaum etwas zu den Sachverhalten sagen dürfe.
BVT-U-Ausschuss: Tag 17 im Liveticker
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Auch am Mittwoch tagt wieder der U-Ausschuss zu den fragwürdigen Vorgängen rund um den Verfassungsschutz. Nachdem ein Staatsanwalt als Zeuge wegen geringer Erwartungshaltung an seine Auskunftsrechte wieder ausgeladen wurde, sind nur zwei nominierte Zeugen vorgesehen. Beide wurden von den Regierungsparteien ausgewählt. Um 9:00 Uhr geht es los. Bis morgen!
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Guten Morgen! Gleich geht es los, auch wenn das WLAN noch streikt und mein PC sich fürs Windows-Update entschieden hat.
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Den Anfang macht Werner Biller wird gerade vom Verfahrensrichter belehrt. Die Auskunftsperson kommt vom Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) und soll zu den Hausdurchsuchungen aussagen.
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Biller macht keine einleitende Stellungnahme, betont aber seine Partei-Unabhängigkeit. Verfahrensrichter Eduard Strauss übernimmt nun die Befragung.
Wann haben Sie erstmals von den Ermittlungen gegen das BVT erfahren?
- Durch die mediale Veröffentlichung in der ersten Märzwoche.
Welche direkten Kontaktaufnahmen von Lett gab es Ihnen gegenüber?
- Im September letzten Jahres. Er kannte ihn vorher nicht und kenne ihn bis heute nicht persönlich.
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Es geht um die Information des BAK über Billers Dienstzuweisung zum Justizministerium, auf die er bestanden habe. Er sichtet für die WKStA Dokumente und vernimmt Zeugen ("die klassische Polizeiarbeit").
Warum wurde das BAK nicht vor der Hausdurchsuchung informiert?
- Biller: Weil Personen offenbar im Konvolut vorkamen.
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Jenewein (FPÖ) befragt Biller nun
Biller soll sich vorstellen. Der erzählt, dass er seit 1985 bei der Polizei und "seit mehr als 25 Jahren Kriminalbeamter" ist. Seit 1991 ist er mit Korruptionsbekämpfung befasst. Er habe in den vergangenen 10-15 Jahren sehr große Verfahren abgewickelt und hält das für den Grund, warum die WKSTa ihn ausgewählt habe.
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Jenewein bittet um eine Aufklärung um einen Brief des Geheimagenten Werner Mauss. Von Behörden in Luxemburg und Deutschland seien im Zuge von Ermittlungen Fragen über die Verfügbarkeit großer Geldmengen für Mauss in Österreich gestellt worden.
Es sei im Zuge dessen festgestellt wurden, dass der mit Pseudonym agierende Mauss wegen Betruges gesucht würde. Ein Dokument von Kloibmüller sei in dem Zusammenhang zuerst verschwunden und später gefunden worden - Biller sagt, es sei nachweislich elektronisch manipuliert worden. Das interne System habe die Änderung durch Kloibmüller aufgezeichnet, der Sachbearbeiter sei namentlich getauscht worden und das Dokument in Zusammenhang mit seinem Namen deshalb im System erst nicht gefunden worden.
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Jenewein wechselt zum Thema "Observation Sonnenstrahl": Biller geht davon aus, dass die nordkoreanischen Pässe und die Observation gegen Nordkorea getrennte Sachverhalte sind, auch wenn es eine zeitlich auffällige Überschneidung gibt.
"Sowohl die Übernahme als auch die Weitergabe der Passrohlinge sind strafrechtlich relevant", davon geht Biller aus.
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Krisper (Neos) übernimmt
Sie stellt zuerst einige Nachfragen.
Ob er bei der Kontaktaufnahme von Lett gewusst habe, was seine Position sein?
- Nein, er sei angerufen worden, als er es gerade googlen wollte. Man habe ihm gesagt "Kabinett".
Warum ein Kollege die Aufgabe abgesagt habe, die er übernommen habe?
- Der Kollege habe ein Politikum befürchtet ("offenbar nicht ganz zu Unrecht") und sei zudem gerade in Aufgaben versunken gewesen ("das war bei mir so nicht der Fall").
Biller betont, er sei vor dem 21.3. nicht mit der HD befasst gewesen und habe vorher keine Wahrnehmungen dazu.
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Was halten Sie von den Zeugeneinvernahmen? - Man müsse Zeugen grundsätzlich glauben, bis man auf Widersprüche stoße. Dann habe der Zeuge ein Problem.
Krisper will über die "Datenweitergabe aus dem BVT hinaus" wissen, was Biller weiß.
- "Ich kann nicht ganz nachvollziehen, worauf sie hinauswollen?"
Ein Schreiben von P., das die Herausgabe von Daten bestätige.
- Dem Generaldirektor seien Informationen angeboten worden aber es sei nicht nachzuweisen gewesen, dass er sie auch bekommen habe.
Zu Postenbesetzungen "im schwarzen Netzwerk" gebe es keine Ermittlungen, nur wie es zur Besetzung von P. gekommen sei, werde überprüft, sagt Biller.
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Pilz (Jetzt) befragt nun
Es geht um Daten aus der "Wählerevidenz", auf die Biller bei seinen Ermittlungen gestoßen sei. Dabei geht es um Kontakte/Personendatensätze, die offenbar aus einer ÖVP-Landesorganisation oder dem ÖAAB gestammt seien. Sie seien auf dem Computer von P. "versteckt" und irreführend benannt gewesen.
Um wie viele Personen es sich handle?
- "Hunderte. Personen des öffentlichen Interesses, aber auch Leute aus Justiz und Polizei."
Wem gehört die Domain der Abfragemaske?
- "Wir wissen es noch nicht, wir gehen davon aus, dass es der ÖVP zuzurechnen ist." Es laufe nämlich auf einer Subdomain von oevp.at .
Dort könne sich nur die ÖVP einloggen?
- Biller bejaht.
"Wissen Sie, wozu die ÖVP eine exklusive, abgeschirmte Datenbank betreibt, die von einem BVT-Beamten unter Benützung der Wählerevidenz befüllt wird?"
- "Noch nicht"
Die Ermittlungen dazu würden noch laufen und stünden am Anfang, auch das (und andere Fragen über P.) würde Biller gerne in einer nicht-öffentlichen Runde beantworten.
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Pilz legt einen Akt vor, der Sobotka und Kloibmüller betreffe. Was ist das für ein Akt? - "Ein Kabinettsakt in Zusammenhang mit der anfrage aus Luxemburg" (offenbar der im Zusammenhang mit der Causa Mauss).
Pilz ist mit seiner Zeit am Ende und freut sich sichtlich auf die nächste Runde.
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Die ÖVP übernimmt mit Graf die Fragerunde
Es geht um die Akteneinsicht in den Ermittlungsakt. Biller sagt unter anderem, die WKSTa gebe keine Ermittlungserkenntnisse an Medien weiter. Grafs Befragung läuft auf einen Beitrag im Ö1 Morgenjournal hinaus, in dem offensichtlich aus dem Akt zitiert wurde.
Biller liest kurz nach, was darin steht. Es geht um die Passübergabe an den koranischen Nachrichtendienst, schlussfolgert er. "Wie dieser Akt zum ORF gekommen ist, wüsste ich selbst auch sehr gerne." Die Weitergabe sei strafbar.
"Haben Sie selbst schon einmal Akten an die Öffentlichkeit weitergegeben?", will Graf wissen. "Nein. Natürlich nicht", sagt Biller. Der Zeitpunkt erscheine ihr suspekt, weil er nach einer WKSTa-Zeugenaussage in den Medien erschien. Biller schließt soweit er es beurteilen kann aus, dass der aus der WKSTa kam.
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Graf bleibt hartnäckig bei Fragen rund um diese Veröffentlichung. "Wer mich kennt weiß, dass ich eine sehr kritische Haltung den Medien gegenüber habe", sagt Biller. Die Ermittlungsdetails in den Medien erschweren seine Arbeit, sagt er.
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Die Staatsanwltin habe laut ihrem Tagebuch am 7.3. Biller als Leiter der Sonderkomission vorgeschlagen. Wie es dazu kam, wenn Biller sie vorher nur flüchtig gekannt habe, weiß der nicht.
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Die hier besprochene ÖVP-Datenbank wird uns sicher noch einige Zeit beschäftigen
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Androsch (SPÖ) kommt nun auch zur Datenweitergabe
Gebe es neben P. auch andere Personen, die Daten gesammelt haben?
- "Der Datensammler schlechthin war der Herr P.." Daten hätten sich natürlich überall gefunden, aber in diesem Umfang und "über das normale Maß hinausgehen ist der Herr P. herausragend".
Wie intensiv der Kontakt zwischen P. und Kloibmüller gewesen sein?
- Die Ermittlungen hätten einen intensiven, regen Kontakt über einen längeren Zeitraum ergeben.
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Zweite Fragerunde: Jenewein kommt wieder dran
Ihn interessiert auch die Weitergabe von Ermittlungsergebnissen an die Medien. Ob das ein übliches Ausmaß in diesem Verfahren habe?
Biller sagt, dass es sehr häufig vorkomme, aber das Verfahren auch nicht wie jedes andere sei.
Jenewein: Die elektronische Datensammlung, sei es dort möglich gewesen dort Daten zusätzlich zu denen aus der Wählerevidenz hinzuzufügen?
- Biller sagt, sie seien um Kontaktmöglichkeiten erweitert worden.
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Krisper übernimmt wieder
Und beantragt gleich mal eine vertrauliche Sitzungsrunde für später. -
Pilz fragt nun zum Zugriff auf einen Kabinettsakt. Am Ende kommt heraus: "Konnte Kloibmüller ein halbes Jahr nach seinem Ausscheiden legal Zugang zu diesem Akt gehabt haben?" - Biller verneint. Aber Kloibmüller hatte logischen Schlussfolgerungen zufolge durchaus Zugriff und Pilz fragt sich, wie es möglich ist, dass dieser Akt dem U-Ausschuss ursprünglich nicht übergeben wurde.
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Graf fragt wieder: Sie stellt Fragen zu einer Teamsitzung am 23.3. (zwei Tage nach der Zuteilung von Biller zur WKSTa), in der von einer nicht konkretisierten Entbindung die Rede ist, aum wen es da geht, daran kann sich die Auskunftsperson nicht mehr erinnern.
Warum in den Zeugeneinvernahmen keine Vermerke zu Entbindungen stünden, dass kann Biller nicht nicht nachvollziehen. (Die waren vor seiner Zeit.)
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Graf fragte vorher ürbigens nach Beweisen, dass Spionageleiter P. Daten in die ÖVP-Datenbank eingespeist habe. "Die Ermittlungen laufen", sagt Biller. Die ÖVP-Politikerin wertet das als Fehlen von Beweisen.
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Es wird kurz unterbrochen um die vertrauliche Runde zu besprechen. Dann gibt es vor der vertraulichen Runde noch eine medienöffentliche.
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Es gibt noch eine kurze Fragerunde. Die SPÖ übergibt ihre Minute dabei an Peter Pilz.
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Jenewein will wissen, wie oft Biller bei einer HD war. "Dutzende Mal". Ob das nach diesen Erkenntnissen mit einem Amtshilfeverfahren möglich gewesen wäre? "Die Zweckmäßigkeit der Amtshilfe ist nicht zu vergleichen mit der Wirksamkeit einer Hausdurchsuchung." Er meint, die Beweismittel wären ohne HD nicht zu gewinnen gewesen. Die HD sei für ihn logisch gewesen.
Krisper fragt, ob P. Billers Meinung nach durch seine Kontakte zu Kloibmüller unantastbar war. Das sei Spekulation, sagt Biller. Der Eindruck bei Kollegen hätte schon entstehen können, ob es gereicht hätte, weiß er nicht.
Pilz: Sei es richtig, dass Sobotka vor Kloibmüllers Vernehmung einen Akt im Staatsarchiv angefordert hat?
- "Nachdem das im Akt so vermerkt ist."
Sei das genau das Exemplar, auf das Kloibmüller Zugriff hatte? Hat es zu einer solchen Weitergabe Ermittlungen gegeben?
- "Nein, hätte uns in der Sache nicht weitergebracht."
"Uns würde das durchaus interessieren."
Über andere Weitergaben ist Biller nichts bekannt.
Graf: Wie deute Biller eine Passage, dass seine Zuteilung die Ermittlungen behindere? - Biller kann das nicht deuten.
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Verfahrensrichter Strauss hat keine Fragen. Es geht deshalb in eine vertrauliche Runde. Danach kommt die nächste Zeugin.
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Reaktionen nach der Biller-Befragung
Die Parteien präsentierten nach der geheimen Befragung konkurrierende Versionen der Geschichte, die sie von Werner Biller vorher erfragt hatten.
Für ÖVP-Abgeordneten Amon lief der Datenfluss von P.s Datenbank in die andere Richtung als bisher suggeriert. Es seien Daten aus der ÖVP-Datenbank zu ihm gelangt (sie wurden am dienstlichen Computer von P. gefunden), nicht von ihm in die Datenbank. Wie, das wisse Amon nicht, denn offiziellen Zugang habe P. nicht gehabt, sondern nur ein limitierter Personenkreis von ÖVP-Funktionären.
Peter Pilz sah Aufklärungsbedarf bei dieser neuen Information, wollte sie aber selbst noch nicht deuten. Auch die Ermittler stünden ja erst am Anfang in dieser Frage. Er hinterfragt aber die Datensammlung der ÖVP.
Jan Krainer meint, die neue Information über diese Datenbank stelle die Aussage der ÖVP in ein neues Licht, sie habe bei der Post keine Daten über Wähler gekauft, weil sie selbst welche habe.
Für Hans-Jörg Jenewein und die FPÖ rechtfertigt der Fund die vom Gericht verurteilten Hausdurchsuchungen ganz allgemein, die anderen Parteien verwiesen darauf, dass die Hausdurchsuchungen bei P. durchaus auch vom Gericht für zweckmäßig befunden wurde - nicht aber in anderen Bereiche (etwa dem Extremismusreferat). Stephanie Krisper (Neos) verwies darauf, dass dieser Fund die Hausdurchsuchungen nicht rechtfertigen konnte, da er zufällig zustande kam und nicht Ziel der HD war.
Nicht nur die Manipulation eines Datensatzes im BVT im Zusammenhang mit einem Brief an Geheimagenten Maus, sondern auch der Akt, den Michael Kloibmüller bei seiner Einvernehmung dazu vorlegen konnte, weckt das Interesse der Parlamentarier. Vor allem, woher er ihn hatte, wirft Fragezeichen auf, denn auf legalem und direkten Weg dürfte er wohl keinen Zugriff mehr darauf gehabt haben. Kloibmüllers früherer Chef und der frühere Innenminister und nunmehrige Parlamentspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) soll den Akt kurz davor angefordert haben. Einen Beweis für eine Weitergabe gebe es aber nicht.
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K, die zweite Auskunftsperson, ist eine Mitarbeiterin des BVT.
Bei ihr gibt es einen genaueren Schutz des Persönlichkeitsrechtes, da sie keine Person des öffentlichen Interesses ist. K. gibt kein Einleitungsstatement ab. Strauss übernimmt die Befragung also.
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Strauss
Wann haben Sie von der HD erfahren?
- "Um die Mittagszeit". Sie habe an dem Tag Akten zu bearbeiten gehabt. Zuerst habe man gedacht, die HD sei zu dem Zeitpunkt schon wieder vorbei, habe erst dann erfahren, dass sie (in einem anderen Gebäudeteil als ihren) immer noch stattfinde.
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Krisper beginnt wieder
Wie die Versiegelung der Daten abgelaufen sei?
- Sie sei (örtlich) im Extremismusreferat gewesen und dort seien sensible Informationen gelagert gewesen. Deshalb habe sie mit ihrer Vorgesetzten gesprochen. Die Staatsanwältin habe den Antrag abgelehnt. Sonst hat K. wenige Wahrnehmungen zu Dingen, nach denen Krisper bei der HD fragt. Auch in die Suspendierungen sei sie nicht involviert gewesen.
Bezüglich der Auswertung der elektronischen Daten. Damit sei erst vier Monate nach der HD begonnen worden. Könne K. da etwas schildern?
- Nein, damit war sie nicht befasst.
Die Staatsanwältin habe ihre Vorgesetzte um Rechtsvorschriften gebeten. Ob sie dazu etwas sagen kann?
- Es ging wohl um Dienstvorschriften.
Was war der Wissensstand im BVT zur Löschung bezüglich der Lansky-Daten?
- Nach der HD habe K. den Akt aufgearbeitet, um eine Chronologie zu erstellen. K. hält die Chronologie nicht für den Gegenstand ihrer Befragungsladung. Krisper widerspricht, aber der Verfahrensrichter gibt K. recht - das gehöre zum Thema 1 (K. ist zu 3 geladen).
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Zadic (Jetzt) übernimmt
Zadic legt K. eine Email ihrer Vorgesetzten an die Staatsanwältin vor. K. hält das wieder nicht für Teil des Beweisthemas. Der Verfahrensrichter meint, man müsse die Frage nur etwas umformulieren.
Es geht um die Reputationsschäden für das BVT bei der internationalen Zusammenarbeit. K. meint, es gehe um diese vorher genannten Dienstvorschriften, die nicht in den Ermittlungsakt geraten sollten. Das könne das Vertrauensverhältnis vielleicht erschüttern.
Wurde es erschüttert?
"Ich bin im Rechtsbereich zuständig und habe mit der internationalen Zusammenarbeit nichts zu tun."
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Zumindest bisher war diese Ladung an Sinnlosigkeit kaum zu überbieten Mal sehen, ob hier irgendjemand etwas draus machen kann.
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Prinz (ÖVP) wird es jetzt versuchen
Er fragt zur "Causa Maurer", zu dem Zeitpunkt war K. aber nicht im BVT.
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Läuft der Umgang mit Daten im BVT korrekt ab?
- "Ja"
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Prinz (ÖVP) beklagt sich, dass nichts zum Themenbereich gehört
Die Regierungsparteien haben die Auskunftsperson aber eben nur zu Thema 3 geladen. Und der Verfahrensrichter sagt es dem ÖVP-Politiker auch: "Es wäre halt gescheiter gewesen, die Auskunftsperson zu 1, 3 und 7 zu laden."
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Es wird unterbrochen, um sich zu beraten. Weil mittlerweile wohl jeder kapiert hat, dass das so nicht viel Sinn ergibt.
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Es wird fortgesetzt. Es wird noch einmal in Erinnerung gerufen, dass es bei der Befragung um die Hausdurchsuchung geht - darin sind auch die Vorwürfe gemeint, die dazu geführt haben. Der Verfahrensrichter nennt explizit die Lansky-Daten und den Umgang mit ihnen als zulässigen Gegenstand.
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Prinz: Haben Sie Wahrnehmungen zu Fernzugriffs-Speicherungen und -Löschungen auf Computern im BVT?
- "Ich habe ein dienstliches Notebook und kann damit dasselbe tun, was ich auch im Büro machen kann."
Könnten Sie daheim Daten löschen?
- Eigene Dokumente, ja. In den Datenanwendungen werde das alles protokolliert. Sie habe das aber noch nie gemacht und weiß es daher nicht genau. Sie könne aber keine Dokumente auf den privaten Computer spielen.
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Duzdar (SPÖ)
Auf eine Frage, die ich ehrlich gesagt verpasst habe, verweist K. auf eine mögliche Beantwortung in einer vertraulichen Sitzung. Es geht eigentlich nur um die Bestätigung von Aussagen ihrer Vorgesetzten im Ausschuss.
Bures bittet K. um eine Begründung, denn grundsätzlich hat sie das Recht darauf, wenn sie einen Grund hat.
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Offenbar genügt der Grund nicht aus, denn die Sitzung wird wieder aufgenommen.
Eine Frage zum Journalrichter wird schlussendlich unerwartet heikel beantwortet: "Ich habe dazu keine Wahrnehmungen."
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K. sagt, im Büro von Extremismusreferatsleiterin G. habe man bei der HD nicht ausschließen können, dass klassifizierte Dokumente beschlagnahmt werden. Deshalb wollte man sie versiegeln.
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Ries (FPÖ) fragt, was K. im BVT tut und ob ihre Vorgesetzte dasselbe tut. Denn wenn K. nichts mit internationalen Kontakten zu tun hat, dann auch die Vorgesetzte nicht. Die Vorgesetzte hatte befürchtet, dass die internationalen Kontakte beeinträchtigt werden können. "Das ist eine rechtliche Einschätzung", glaubt K..
War die HD eine geordnete Sache?
- "Ich war noch nie bei einer. Ich glaube, dass ein gewisses Chaos herrscht."
Wer gab die Anweisungen? Preiszler oder die Staatsanwältin?
- "Ich hatte nur mit der Staatsanwältin Kontakt."
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Dem Anschein nach harmlose Fragen ziehen hier viele Beratungen nach sich.
Ries versucht eine Aussage aus ihr zu locken, dass die Hausdurchsuchung notwendig und ein Amtshilfeverfahren nicht ausreichend gewesen wäre.
K.: "Das kann ich Ihnen nicht sagen." Sie ist auch keine Technikerin und Ries stellt ihr technische Fragen.
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Zweite Runde: Krisper hat nur eine Frage. Gab es eine Nachbesprechung im Rechtsreferat und wie lief die an?
- In der Zeit nach der HD immer wieder mit unterschiedlichen Themen. Genaues kann K. nicht mehr sagen. Man habe damals auch viele andere Themen gehabt, es sei kurz vor dem Inkrafttreten der DSGVO gewesen und das Tagesgeschehen sei weitergegangen.
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Zadic lässt es. "Keine Fragen mehr."
Prinz hat zwar einige Fragen, aber K. so gut wie keine Antworten.
Mit welcher Begründung wurde die Versiegelung abgelehnt, obwohl eine mögliche Klassifizierung der Daten im Raum stand?
- "Es wurde eine Betroffeneneigenschaft zuerkannt, aber nicht die Berufung auf das gesetzlich anerkannte Verschwiegenheitsrecht. Die Amtsverschwiegenheit gelte nicht als solches."
Duzdar: "Keine weiteren Fragen."
Ries: Kennen Sie das Konvolut? - "Habe ich nach der HD einmal überflogen."
Haben Sie Wahrnehmungen gemacht, die den Angaben im Konvolut entsprechen. - "Ich habe es nicht im Detail gelesen, ich hatte nur eine klein geschriebene, schlechte Kopie."
Etwa das "saloppe Benehmen des Herrn Z."? - "Nein."
Hat eine Frau P. mit Ihnen darüber gesprochen? - "Ich kann mich daran nicht erinnern."
Ries wirft das Handtuch: "Keine weiteren Fragen."
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Krisper geht es noch einmal an! Frau P. habe berichtet, dass K. ihr von Übergriffen berichtet habe.
K.: "Ehrlich gesagt weiß ich nicht genau, was Frau P. damit meint. Ich kenne sie aus der Schulung Ende 2015 und war in der Folge mit ihr zwei Mal Mittagessen. Ich hab keine Wahrnehmungen bezüglich, was sie hier schreibt. Ich kann nicht ausschließen, dass man eventuell über Gerüchte gesprochen hat. Ich habe in dieser Richtung bestimmt nichts gesagt."
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Die dritte Fragerunde endet ohne weitere Fragen. Und auch der Verfahrensrichter ist fertig. Das Verfahren endet. Die Reaktionen der Abgeordneten auf diese Befragung werden sicher lustig.
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Die Reaktionen lassen sich schnell zusammenfassen: "Schlecht geladen."
Damit können wir den Ticker für heute beenden. Während der Vormittag überraschend brisant geworden ist, war der Nachmittag - wie von der Opposition befürchtet - die erwartete Zeitverschwendung.
Nächste Woche geht es im U-Ausschuss weiter.
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