Lehman-Zeuge in Buwog-Prozess: Zuschlag nach Runde eins möglich

GRASSER PROZESS: GRASSER
Heute sagt ein Zeuge per Videotelefonie aus. Er arbeitete während des Privatisierungsprozesses bei der involvierten US-Investmentbank Lehman Brothers.

Im Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) und andere ist am Mittwoch ein früherer Mitarbeiter der US-Investmentbank Lehman Brothers befragt worden, der per Video aus London zugeschaltet wurde. Ihm zufolge hätte ein Zuschlag für die zu privatisierenden Bundeswohnungen schon nach der ersten Bieterrunde erfolgen können, es gab jedoch auch die Option für eine zweite Runde.

Der frühere Lehman-Mitarbeiter hatte die Privatisierung des Finanzministeriums beratend begleitet. Dabei habe man mit den beiden Spitzenbeamten des Ministeriums, Heinrich Traumüller und Josef Mantler, zusammengearbeitet. Die "Auswahlkommission" habe eigentlich nichts auszuwählen gehabt, sondern musste nur die Ziffern vergleichen, so der Zeuge. Entscheidend für den Privatisierungsprozess war eine Sitzung im Finanzministerium am 7. Juni 2004, nachdem zuvor die Angebote beim Notar geöffnet wurden.

"Zusatzangebote" der Immofinanz

Der Zeuge war selber bei der Angebotsöffnung dabei. Das Wochenende darauf habe er vermutlich in London verbracht, aber gemeinsam mit dem Beraterteam die Angebote analysiert und die Präsentation für das Finanzministerium vorbereitet. Dabei habe man festgestellt, dass im Angebot des Österreich-Konsortiums (Immofinanz, RLB OÖ und andere) Zusatzangebote enthalten waren, die aber nicht in Zahlen ausgedrückt waren. Das habe den Vorgaben widersprochen, daher habe man diese als ungültig qualifiziert, also nicht einbezogen.

Andererseits habe sich aber daraus ergeben, dass das Österreich-Konsortium vielleicht noch mehr bieten könne - wenn es diese Zusatzangebote selber irgendwie einpreise. Außerdem habe der zweite Bieter, die CA Immo, selber im Angebot auf einen Abschlag für ein Zinsänderungsrisiko hingewiesen. Ungewöhnlich sei gewesen, dass die CA Immo eine detaillierte Finanzierungsbestätigung ihrer finanzierenden Bank von 960 Mio. Euro beilegte, das eigene Angebot aber deutlich darunter lag.

Die Zahl 960.000.000

Zahlreiche Fragen von Richterin Marion Hohenecker kreisten dann um diese Zahl, 960 Mio. Euro, die im Prozess eine große Rolle spielt. Denn weil er überrascht war, dass man so etwas offenlegt, hatte sich ein anderer Lehman-Banker extra diese Zusage am Wochenende zuschicken lassen. Ob dann in der entscheidenden Sitzung am Montag, bei der auch Grasser anwesend war, diese Zahl ausführlich erörtert oder nur erwähnt wurde, daran konnte sich der Zeuge nicht erinnern. In der Sitzung fiel dann die Entscheidung für eine zweite Runde.

Hätte es hingegen einen Zuschlag für die CA Immo gegeben, die mit deutlichem Vorsprung vor dem Österreich-Konsortium lag, hätte auch Kärnten kein Zünglein an der Waage sein können und die Bundeswohnungen wären auf jeden Fall an die CA Immo gegangen. Erst durch die zweite Runde wurde das Rennen wieder offen. Im "last and final offer" (LAFO) lag dann das Konsortium mit rund 961 Mio. Euro ganz knapp vor der CA Immo mit 960 Mio. Euro. Und da Kärnten die Eisenbahnerwohnungen ESG nicht herauskaufte, gingen die Bundeswohnungen an das Österreich-Konsortium. Die Immofinanz zahlte im Geheimen an die ebenfalls angeklagten Peter Hochegger und Walter Meischberger eine Provision von ein Prozent des Kaufpreises. Hochegger hatte der Immofinanz mitgeteilt, man müsse mehr als 960 Mio. Euro bieten. Laut Anklage profitierten auch Grasser und der mitangeklagte Makler Ernst Karl Plech von der Provision - was beide entschieden zurückweisen.

Vorkaufsrecht Kärntens war von Anfang an Thema

Der Zeuge schilderte auch, dass im Sommer 2003 versucht wurde, dem Land Kärnten bereits vor dem Bieterprozess einen Teil der Bundeswohnungen, die Kärntner Eisenbahnerwohnungen (ESG) anzubieten. Kärnten habe aber nicht gekauft, weil für das Land der von Lehman festgesetzte Preis von 120 Mio. Euro für die ESG schlicht zu teuer gewesen wäre.

Das Vorkaufsrecht für die ESG hatte Grasser mit dem damaligen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider vereinbart. Es spielt im Prozess eine wichtige Rolle, weil dessen Ausnutzung - oder eben Nicht-Nutzung - entscheidend war, wer letztendlich den Zuschlag bei der Privatisierung bekam. Siegreich war ein Konsortium rund um die Immofinanz und die RLB Oberösterreich, unterlegen ist die CA Immo.

Lehman-Zeuge in Buwog-Prozess: Zuschlag nach Runde eins möglich

Befragt heute Zeugen per Videoschaltung: Richterin Marion Hohenecker

Die Rolle Traumüllers

Der heutige Zeuge führte mehrmals aus welche wichtige Rolle Grassers damaliger Kabinettchefs Heinrich Traumüller spielte, der morgen zum wiederholten Mal als Zeuge geladen ist. Er hatte bei seinen früheren Zeugenauftritten betont, dass er keinerlei Anhaltspunkte dafür hat, dass die Privatisierung nicht korrekt abgelaufen ist. Er habe während der ganzen Privatisierung keinerlei Manipulationen und keine Tatpläne oder ungesetzliches Vorgehen wahrgenommen - "das ist mir wichtig", sagte er Anfang März.

Der heutige Zeuge beschrieb Traumüller als sehr korrekte und engagierte Person, die in alle Bereiche der Buwog-Privatisierung eingebunden war. Soweit er sich erinnern könne war Traumüller auch jener, der meinte, dass das Vorkaufsrecht Kärntens für die ESG politisch gewollt sei - denn eine rechtliche Grundlage dafür gab es nicht, ein entsprechender Notariatsakt fehlte. Ein Vorkaufsrecht sei "tendenziell wertmindernd", sagte der Zeuge. Denn der Bieter habe Aufwand für die Prüfung und Bewertung, und komme dann vielleicht gar nicht zum Zug, weil das Objekt vorher dem Vorkaufsberechtigten angeboten werden müsse - der dann auch zuschlagen kann.

Rücksicht auf Kärnten

Der Zeuge bestätigte auch, dass man damals sogar Rücksicht auf die Kärntner Landespolitik genommen hatte. Denn vor den Kärntner Landtagswahlen im März 2004 war eine "Quiet Period", eine mehrwöchige Stillhalteperiode, im Zeitplan des Verkaufsprozesses für die Bundeswohnungen vorgesehen. In der Zeit wollte man mit dem Privatisierungsprozess "möglichst wenig in der Presse aufschlagen", sagte der Zeuge.

Angebote aus erster Bieterrunde "nicht mangelhaft"

P. erklärte, dass die Angebote der ersten Bieterrunde aus seiner Sicht "nicht mangelhaft" waren. Ebenso bestätigt er auf Nachfrage der Richterin, dass die Angebote "bewertbar und vergleichbar" waren. Bekanntlich wurde nach dieser ersten Bieterrunde, bei der das Angebot der CA-Immo vorne lag, eine zweite Bieterrunde angesetzt.

Nach der ersten Bieterrunde hätte die CA Immo die Vergabe der Bundeswohnungen gewonnen - und zwar in beiden Fällen, sowohl wenn das Land Kärnten die Villacher Eisenbahnerwohnungsgesellschaft ESG, die ebenfalls im Portfolio war, herauskauft als auch wenn nicht. Erst in der zweiten Runde, wo das Österreich-Konsortium vorne lag, war dann die Ausübung des Vorkaufsrechts für die ESG das "Zünglein an der Waage". Da Kärnten nicht ausübte, blieb das Österreich-Konsortium vorne. Hätte Kärnten allerdings die ESG herausgekauft, wäre der Zuschlag an die CA Immo gegangen.

Buwog-Prozess: Tag 95 im Live-Ticker

  • |Peter Temel

    Ende des Livetickers

    Wir steigen, wie vorher angekündigt, nun aus der Live-Berichterstattung aus. Über die Ausführungen des ehemaligen Lehman-Brothers-Mitarbeiters werden wir im Lauf des Tages in Zusammenfassungen an dieser Stelle weiter berichten.

    Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und bis bald!

  • |Peter Temel
    Die Befragung des Zeugen P. wird fortgesetzt. Wesentlich langsamer spricht er nicht, zudem scheint der Ton im Saal noch etwas leiser gestellt worden zu sein.
  • |Peter Temel

    Die Richterin ist wieder im Saal. Der aus dem Ausland zugeschaltete Zeuge wird auf Wunsch eines Anwalts gebeten, nun wesentlich langsamer und lauter zu sprechen. Der Anwalt sagte, er habe sich unter Kollegen und Kolleginnen kundig gemacht, diese hätten ebenfalls gesagt, bisher kaum etwas verstanden zu haben. Mir ging es streckenweise ähnlich.

  • |Peter Temel

    Pause

    Ob er sich an einen Schwellenwert von 800 Millionen Euro für die Angebote erinnern könne, fragt Hohenecker. P. verneint das.

    Die Richterin macht an dieser Stelle einen Punkt. Der Zeuge, der mit einem X-Large-Kaffebecher vor einem neutralen Hintergrund sitzt, darf sich jetzt 15 Minuten Pause gönnen. Wir auch. Vielleicht aber auch länger, denn die Befragung erweist sich nicht als besonders ergiebig.

  • |Peter Temel

    Ob er sich daran erinnern könne, dass ein Angebot zu spät eingetroffen sei? P. meint, dass er sich grundsätzlich daran erinnern könne.

    Hohenecker sagt, dieser Bieter habe zunächst nur ein Blatt rechtzeitig abgegeben und den Rest nachgeliefert. An solche Details könne er sich nicht erinnern.

  • |Peter Temel

    Am 4. Juni 2004  war die Öffnung der drei Angebote aus der ersten Bieterrunde. P. sagt, Lehman sei vor Ort gewesen, ob er direkt bei der notariellen Angebotsöffnung anwesend war, könne er nicht mehr sagen. Hohenecker zitiert eine Aussage Traumüllers, der sich offenbar sehr genau an den Tag erinnern kann ("drei Angebote sind vorbeigerauscht").

  • |Peter Temel

    Das Zinsänderungsrisiko sei sicher ein Thema gewesen, die Größenordnung oder eine Bandbreite könne er heute aus der Erinnerung nicht mehr liefern.

  • |Peter Temel

    Ob im Mai 2004 ein Thema gewesen sei, möglichst noch vor dem Sommer abzuschließen?

    P.: Die Sommerpause sei schon ein Thema gewesen, das zu berücksichtigen war. Nicht explizit, aber man habe sich schon gefragt: Schaffen wir das noch vor der Sommerpause?

  • |Peter Temel

    Ob er damit etwas anfangen könne, dass es hieß, wenn die Angebote nicht weit auseinanderliegen würden, dass es zu Nachverhandlungen kommen könnte? Explizit sei das kein Thema gewesen, sagt P. sinngemäß.

  • |Peter Temel

    Lehman empfahl keine zweite Bieterrunde, schloss sie aber auch nicht aus

    Ob man bei Lehman nach der ersten Bieterrunde bereits auf Zuschlag ausgerichtet gewesen sei? P.: "Wir sind darauf ausgerichtet gewesen, dass man jetzt zuschlagen könne." Das sei aber kein explizites Ausschließen einer zweiten Bieterrunde gewesen.

  • |Peter Temel

    Ob in Betracht gezogen worden sei, dass das Vorkaufsrecht des Landes Kärnten zu einem "Bietersturz" führen könnte? P. meint, natürlich sei klar gewesen, dass die Entscheidung Kärntens zu einer Verschiebung bei den Angebotssummen der einzelnen Bieter führen könnte.

  • |Peter Temel
    Ob es eine gegenseitige Abstimmung zur Anzahl der verbindlichen Bieterrunden gegeben hat? P. verneint. Hohenecker fragt, wann er der Ansicht gewesen sei, dass eine Bieterrunde ausreichend ist? Das müsste ungefähr nach der ersten Bieterrunde gewesen sein, sagt P.
  • |Peter Temel

    Hohenecker spricht die Subunternehmerschaft der CA IB an. Hintergrund: Lehman hatte m September 2002 den Zuschlag für die Abwicklung der Privatisierung erhalten, obwohl ihr Angebot deutlich teurer war als jenes der CA IB. Später zog Lehman dann die CA IB als Subunternehmer für den Auftrag bei.

  • |Peter Temel
    Lehman habe in der Vorbereitungsphase danach getrachtet, möglichst auch internationale Bieter zu bekommen, weil man sich davon ein Rennen um einen höheren Preis erwartet hätte, meint P. Berichte über ein Österreich-Konsortium hätten ihn irritiert. Diese Berichte wären dazu geeignet gewesen, den Eindruck zu vermitteln, dass das Rennen unter Umständen bereits gelaufen sei. An den genauen Zeitpunkt dieser Berichte könne er sich nicht erinnern.
  • |Peter Temel

    Der Zeuge spricht teilweise unglaublich schnell und seine Stimme klingt, wie bereits beschrieben, metallisch und dumpf. Es ist streckenweise also entsprechend schwierig, den Ausführungen lückenlos zu folgen.

  • |Peter Temel
    Ob Grasser auch Teil des Lenkungsausschusses oder eines anderen Entscheidungsgremiums war, fragt die Richterin. Daran könne er sich nicht im Speziellen erinnern. Abstimmung habe es aber natürlich gegeben. Ob es Vorgaben vonseiten Grassers gab? P. Nichts, das nicht auch in der Ausschreibung festgehalten gewesen wäre. Dass hin und wieder ein Input gekommen ist, könne er nicht ausschließen.
  • |Peter Temel

    Es geht nun um die Kommissionssitzungen. Ob es Kontakt mit Personen außerhalb dieser Kommission gab? Daran könne er sich nicht erinnern. Mantler und Traumüller müssten als Mitglieder immer dabei gewesen sein, sagt die Richterin. Abstimmungen mit dem Finanzministerium habe es gegeben, bestätigt P.

  • |Peter Temel

    "Soft facts" "eigentlich" kein Thema mehr

    Ob "soft facts" eine Rolle gespielt haben, will die Richterin wissen?

    Das sei diskutiert worden, ab Frühling 2004 habe man sich aber nur noch auf die "hard facts" konzentriert, also den Preis. Weiche Fakten hätte es beim ersten verbindlichen Angebot "eigentlich gar nicht mehr geben dürfen aus unserer Sicht", sagt P.

    Anmerkung: Die Diskussion darüber, dass ein österreichischer Anbieter vorzuziehen sei, ist ein "soft fact", der noch eine Rolle gespielt hat.

  • |Peter Temel

    Ob er insgesamt Kritik am Verkaufsprozess wahrgenommen hat? P. sagt, dass es schon Kritik gegeben habe, dass er den Prozessa aber nicht als besonders schwierig in Erinnerung hat.

  • |Peter Temel

    Die Richterin fragt, ob die Kärntner Landtagswahl beim Vorkaufsrecht eine Rolle gespielt habe. Sie zitiert aus einem Dokument, in dem von einer "quiet period" zu dieser Zeit die Rede ist. Hier antwortet der Zeuge ausweichend, er meint, dass Lehman den Zeitplan möglichst effizient gestalten wollte.

  • |Peter Temel

    Die Richterin hilft ihm etwas auf die Sprünge. Kärnten sei eine Summe von 120 Milionen Euro genannt worden. Das ist eine Größenordnung, an die er sich jetzt erinnern könne, sagt P. Die Kärntner wollten es günstiger haben, Verhandlungsspielraum sei aber keiner da gewesen.

  • |Peter Temel

    Man sei sogar zu Verhandlungen nach Kärnten gefahren. Der Zeuge erinnert sich an einen Termin im Juli 2003. Es soltle ausgelotet werden, zu welchem Preis Kärnten die Wohnbaugesellschaft ESG fix kaufen würde. An den bei der Lehman-Bewertung festgesetzten Preis kann sich P. aber nicht erinnern.

  • |Peter Temel

    Kärnten war von Anfang an Thema

    Nun geht es um das Vorkaufsrecht Kärntens. Die Richterin fragt, ob das Thema zwischen Frühling und Sommer 2003 eine Rolle gespielt habe. Ja, es sei thematisiert worden, sagt P. Das Vorkaufsrecht auf die Villacher ESG sei schon in den ersten Ausschreibungsunterlagen vorgekommen, in der Due-Diligence-Prüfung 2002 sei jedoch festgestellt worden, dass es rechtlich nicht gültig war, weil die notarielle Beglaubigung gefehlt hat. Das sei auch ein Thema in den Gesprächen mit Heinrich Traumüller gewesen.

  • |Peter Temel

    Wenig überraschend ist, dass der Zeuge, der mit bundesdeutschem Akzent spricht, die Privatisierung der Bundeswohngesellschaften als hochprofessionellen Ablauf schildert.

  • |Peter Temel

    Kein Geld liegen lassen

    Er könne sich an ein, zwei Begegnungen mit Ernst Karl Plech erinnern. Man habe sich über die Zahl der Wohnanlagen, Wohnungen, Keller und Lagerräume unterhalten. Es sei versucht worden, bei der Verwertung der Immobilien möglichst kein Geld liegen zu lassen. Er habe Plech als Immobilienexperten wahrgenommen, nicht als Buwog-Aufsichtsrat.

  • |Peter Temel

    Metallische Stimme

    Den Lenkungsausschuss, auf den ihn die Richterin anspricht, habe es bis zum Schluss gegeben, sagt P. Er schildert die Kommunikationsabläufe mit Jour fixes. Die Vorbereitungsphase habe bis März 2003 gedauert, sagt er. Der Zeuge ist mit ziemlich metalischer Stimme zu hören. Nicht immer ist jedes Detail akustisch verständlich.

  • |Peter Temel
    P. war im Beratungsteam der US-Investmentbank Lehman-Brothers, die für die Umsetzung der Buwog-Privatisierung engagiert wurde. Er wurde zur Projektumsetzung und zur Koordination des Teams eingesetzt, sagt er. Mit Finanzminister Karl-Heinz Grasser habe er einige Treffen gehabt. Auf Frage der Richterin sagt der Zeuge, er bleibe bei seinen Aussagen aus dem Ermittlungsverfahren.
  • |Peter Temel

    Die Richterin Marion Hohenecker sieht den Investmentbanker auf einem Laptop. P., der per Videotelefonie zugeschaltet ist, sieht nur die Richterin. Bei der Begrüßung hat sie ihm daher erklärt, wer aller im Großen Schwurgerichtssaal anwesend ist.

  • |Peter Temel

    Sitzordnung geändert

    Jan-Philipp P. ist auf zwei Fernsehern zu sehen. Ein Bildschirm ist auf die Schöffen gerichtet, der zweite auf die Angeklagten-Reihe. Dort sitzen heute ausnahmsweise auch die beiden Staatsanwälte, um die Übertragung zu vereinfachen. Das gefällt der Verteidigung. Man sitze nun endlich auf Augenhöhe, sagen sie.

  • |Peter Temel

    Guten Morgen!

    WIllkommen zum heutigen Liveticker vom Buwog-Prozess! Die W-LAN-Verbindung hat zunächst Schwierigkeiten verursacht. Bitte um Entschuldigung dafür. Etwas besser ist die Verbindung zum heutigen Zeugen, der per Videokonferenz zugeschaltet ist. Eine Premiere im Buwog-Verfahren.

Dauerthema Sitzordnung: Anwälte zufrieden

Durch die Zuschaltung des Zeugen per Video im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts ergab sich auch eine Änderung der Sitzordnung - zur Zufriedenheit der Verteidiger der Angeklagten, die bis dato an jedem Prozesstag ihre Platzierung im Gericht moniert hatten.

Die meisten Verteidiger störten sich bisher daran, dass sie niedriger saßen als die Staatsanwälte. Des weiteren befürchteten sie, dass die vier Reihen hinter ihnen sitzenden Journalisten auf ihre Unterlagen blicken könnten. Dass dieses Problem lösbar wäre, wie die heutige Sitzordnung zeige, betone zu Prozessbeginn Grasser-Anwalt Norbert Wess - obwohl er noch immer die "mangelnde Rückendeckung" monierte.

Replik von Richterin Marion Hohenecker: Es sind heute auch deutlich weniger Angeklagte und Verteidiger anwesend, da die mitangeklagte Causa Terminal Tower heute nicht behandelt wird. Heute, Mittwoch, geht es einmal mehr um den Korruptionsverdacht bei der Privatisierung der Bundeswohnungen (u.a. Buwog) unter dem damaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP).

Schlechte Tonqualität: Zeuge muss noch einmal befragt werden

Weniger zufrieden waren die Anwälte mit der Tonqualität der Videoübertragung. Der heutige Zeuge wird daher noch einmal befragt, weil die Verteidiger seine per Videokonferenz übermittelten Aussagen schlecht verstanden und vor ihren Fragen an den Investmentbanker auf die Übermittlung des Tonbandes bzw. Protokolles warten wollen.

Traumüller kommt erneut

Am Donnerstag wird einmal mehr Traumüller befragt, der schon drei mal aussagen musste. Zuletzt wurde Traumüller am 26. März von Richterin Hohenecker rund um die Vorgänge im Juni 2004, der entscheidenden Phase im Vergabeverfahren für die Bundeswohnungen, befragt. Das Problem dabei: Für die Sitzung vom 7. Juni 2004, in der eine zweite Bieterrunde von Grasser beschlossen wurde, gibt es kein Sitzungsprotokoll, sondern nur handschriftliche Notizen von Traumüller.

Er war damals Leiter des Privatisierungsverfahrens im Ministerium, wie er selber sagte. Wie es dazu kam, dass am 7. Juni eine offenbar informelle Sitzung über eine zweite Runde entschied, und am 8. Juni die Kommissionssitzung, die sich eigentlich mit den Angeboten befassen sollte, kurzerhand abgesagt wurde, konnte er genau sowenig beantworten wie die Frage, wer zu der Besprechung am 7. Juni eingeladen hat. Bis heute, dem 95. Verhandlungstag, ist auch offen, wer aller bei der Sitzung dabei war.

Am Dienstag standen die Aussagen des Belastungszeugen Michael Ramprecht im Mittelpunkt der Zeugenbefragungen. Dessen Bruder und seine Ehefrau bestätigten am Vormittag seine bisherigen Aussagen. Zwei weitere Zeugen am Nachmittag zeichneten hingegen das Bild eines "schwierigen Menschen", der sie bedroht habe.

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