Buwog-Prozess: Kärntner Vorkaufsrecht bei ESG im Fokus

Die Angeklagten Peter Hochegger, Walter Meischberger und Karl-Heinz Grasser mit Grasser-Anwalt Norbert Wess (re.)
Das Vorkaufsrecht auf die ESG Villach beruhte auf einer Vereinbarung zwischen Grasser und dem damaligen LH Jörg Haider.

Am 79. Prozesstag im Korruptionsverfahren gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) und andere hat sich heute Richterin Marion Hohenecker einmal mehr für das Vorkaufsrecht des Landes Kärnten bei den Wohnungen der ESG interessiert, die Teil des Verkaufs der Bundeswohnungen sein sollten. Das Recht des Landes spielt eine zentrale Rolle in dem Prozess im Wiener Straflandesgericht.

Das Vorkaufsrecht beruhte auf einer Vereinbarung zwischen Grasser und dem damaligen und mittlerweile verstorbenen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (FPÖ/BZÖ) aus dem Jahre 2002. Hätte das Land Kärnten nach der zweiten und letzten Bieterrunde die Option gezogen, wäre die Buwog nicht an ein "Österreich-Konsortium" rund um die Immofinanz gegangen, sondern an den Mitbewerber CA Immo. Das Land hatte lange Interesse an der Option gezeigt, war aber letztendlich nicht bereit, die ESG zum angebotenen Preis zu kaufen, ging aus den bisherigen Zeugenaussagen hervor.

"Ausländerkarte"

Zuvor habe, so Zeugen, das Land Kärnten die "Ausländerkarte" gespielt, also vorgegeben, dass man verhindern wolle, dass die Kärntner Wohnungen an ausländische Investoren gingen. Ein derartiges Szenario habe es aber gar nicht gegeben, da sich das Bietermatch zwischen zwei österreichischen Konsortien abgespielt habe.

Als Zeuge war heute ein früherer Abteilungsleiter im Finanzministerium geladen, Josef Mantler. Er saß sowohl im zunächst eingerichteten Lenkungsausschuss als auch in der 2004 eingerichteten Vergabekommission für die Bundeswohnungen, weil seine Abteilung für die Bundeswohnbaugesellschaften zuständig war. In der Vergabekommission war er Schriftführer, also für die Protokolle zuständig.

Nur ein Treffen nicht protokolliert

Gestern ging es um die Entscheidung, für die Buwog eine zweite Runde im Bieterverfahren durchzuführen, wodurch dann ein anderer Bieter als der ursprüngliche Bestbieter den Kaufzuschlag erhielt. Interessant dabei: Alle Sitzungen der Vergabekommission wurden protokolliert - dieses entscheidende Treffen jedoch nicht. Überraschend ist auch, dass Grasser und sein damaliger Finanzstaatssekretär Alfred Finz (ÖVP) bei dem Treffen anwesend waren, obwohl sie nicht Mitglieder der Kommission waren und kein Stimmrecht hatten. Eine offizielle Abstimmung über ein zweites Bieterverfahren hat auch nicht stattgefunden, es hätten lediglich alle Anwesenden nichts dagegen gehabt, sagte Finz gestern im Zeugenstand. Wer den zweiten Durchgang vorschlug, wusste er nicht mehr.

Richtig spannend wird es dann nächste Woche, wenn am Dienstag und Mittwoch zwei zentrale Zeugen vor Richterin Hohenecker aussagen werden. Nach den Zeugen aus dem unmittelbaren beruflichen Umfeld von Grasser werden dann noch die damaligen Bautensprecher von ÖVP und FPÖ befragt.

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