Buwog-Prozess: Grasser sieht "Science Fiction" bei Anklage

Buwog-Prozess: Grasser sieht "Science Fiction" bei Anklage
Hauptangeklagter legte seine Sicht der vergangenen Zeugenaussagen zum Anklagepunkt Bestechung beim Linzer Terminal Tower dar.

Nach der ersten Zeugeneinvernahme am heutigen 115. Verhandlungstag im Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und andere hat der Hauptangeklagte im Wiener Straflandesgericht die Möglichkeit genutzt und die Zeugenaussagen zur Causa Terminal Tower Linz kommentiert. Grasser sieht sich durch die Zeugen entlastet und richtete erneut heftige Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft.

Dabei betonte Grasser in seinem Vortrag, es sei ihm immer nur um das Wohl der Mitarbeiter der Finanzverwaltung gegangen. Er habe die Mitarbeiterzufriedenheit erhoben, die Kantine im Ministerium verbessert, und sich immer um die Belange der Mitarbeiter gekümmert. Lediglich aus diesem Grund habe er die Zustimmung zur Einmietung der Finanzbehörden in den Linzer Terminal Tower im Dezember 2005 verweigert, weil nämlich die Mitarbeiter mit dem Projekt unzufrieden gewesen seien. Laut Anklage hatte Grasser seine Zustimmung zum Mietvertrag hingegen verweigert, weil er eine Bestechungszahlung von den Errichtern forderte. Erst nach der Zusage der Zahlung habe er dann sein Okay gegeben.

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Meischberger, Grasser-Anwalt Ainedter und Grasser

Grasser sieht sich durch die bisherigen Zeugenaussagen von den Anklagevorwürfen entlastet. "Diese Anklageschrift ist durch alle bisherigen Zeugen widerlegt, den Aussagen von Ramprecht und Berner ist meines Erachtens kein Glauben zu schenken", sagte er. Michael Ramprecht und Willibald Berner haben im Zeugenstand Grasser belastet. In einem Aktenvermerk der Errichter des Linzer Büroturms, in dem es heißt, 700.000 Euro seien für die Finanz oder einen von der Finanz namhaft zu machenden Dritten zu dotieren, erblickt Grasser keinen Hinweis auf Korruption, sondern das sei eine ganz normale Mietpreisvariante gewesen. Dies als Beweis für Korruption auszulegen, "das ist Science Fiction und nicht mehr Hausverstand", rügte Grasser die Ankläger.

Grasser verwies mehrfach darauf, dass schließlich nicht er den Mietvertrag mit den Errichtern unterschrieben habe, sondern dass dies der - mittlerweile verstorbene - Generalsekretär des Finanzministeriums gewesen sei. "Die Wahrheit ist, ich habe nicht interveniert , keine Weisung erteilt, kein Machtwort gesprochen, keine Präferenz für den Terminal Tower gehabt, ich habe den Mietvertrag nicht unterfertigt und selbstverständlich keine Bestechungszahlung gefordert und auch nicht erhalten", betonte Grasser. Alle Aussagen hätten den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft gegen ihn klar widersprochen, oder die Zeugen hätten keine persönliche Wahrnehmung gehabt.

Richterin hält Grasser E-Mail entgegen

Richterin Marion Hohenecker hakte nach: Wie könne er sich dann ein E-Mail eines der nun Mitangeklagten erklären? In diesem E-Mail vom 29.11. 2006 schreibt der damalige Porr-Manager unter dem Betreff "Meischberger - streng vertraulich": Er sei vonseiten der Generaldirektion informiert worden, "dass als Ergebnis des Mietvertrags mit der Finanz eine Vermittlungsprovision an Herrn Meischberger in Höhe von 200.000 Euro zu zahlen sei." Grasser antwortete, er wolle keine persönlichen Vermutungen abgeben. "In meiner Wahrnehmung hat er (Meischberger, Anm.) keine Rolle gespielt". Und er streute der Richterin Rosen: "Das erkennende Gericht wird diese schwierigen Fragen sicher besser auflösen, als ich das könnte".

Ex-Geldwäschebeauftragter der Meinl Bank sagt aus

Zuvor ist am Vormittag ein ehemaliger Geldwäschebeauftragter der Meinl Bank befragt worden. Bei der Meinl-Bank wurde das Bankkonto der Gesellschaft Ferint verwaltet, das die Anklagebehörde Grasser zurechnet, was der Ex-Minister bestreitet.

Zur Aufklärung der Ungereimtheiten bei der Kontoführung, die auch zu einer Kritik der Finanzmarktaufsicht (FMA) bei einer Prüfung im Jahr 2010 führte, konnte der seinerzeitige Geldwäschebeauftragte heute kaum etwas beitragen. Vielfach gab er an, dass er sich nicht mehr erinnern könne. Er sei jedenfalls nur tätig geworden wenn es Auffälligkeiten gegeben habe. Eine hohe Bargeldeinzahlung sei nicht auffällig, wenn es zur wirtschaftlichen Tätigkeit des Kontoinhabers passe. Über die wirtschaftliche Tätigkeit der Ferint gebe es aber nichts in den Unterlagen, hielt ihm Richterin Marion Hohenecker vor, wie könne er das dann beurteilen?

Im Jahr 2005 gab es mehrere Bareinzahlungen auf das Ferint-Konto bei der Meinl Bank, nämlich vier mal 25.000 Euro und einmal 330.000 Euro. Warum etwa ein kurzzeitiger Bankmitarbeiter, der seine Tätigkeit als "Banklehrling" beschrieb, einen Beleg über die Bareinzahlung von 330.000 Euro auf das Ferint-Konto abzeichnete und warum - laut FMA - beim Ferint-Konto der wirtschaftlich Berechtigte nicht genau geklärt war, ebenso nicht woher das darauf bar eingezahlte Geld kam, das konnte der Zeuge heute nicht beantworten.

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Die Richterin Marion Hohenecker

Laut dem Geldwäschebeauftragten seien die wirtschaftlich Berechtigten aller Konten dem Vorstand bekannt gewesen, denn sonst hätte man ja keine Geschäfte führen können. In einer früheren Aussage vor den Ermittlungsbehörden hatte der heutige Zeuge ausgesagt, dass ihm ein Meinl-Bank-Vorstand im Gespräch gesagt habe, dass Grasser ihm Geld in bar übergeben habe, was er dann auf das Ferint-Konto eingezahlt habe. Vor dem Gespräch mit dem Bank-Vorstand habe er das nicht gewusst. Darauf von der Richterin angesprochen sagte der Zeuge, er könne sich an das Gespräch erinnern aber nicht mehr an den Inhalt betreffend Grasser.

Schriftliche Erklärungen über die wirtschaftlich Berechtigten am Ferint-Konto vom Jahresanfang 2010 geben die Mutter eines Schweizer Wirtschaftstreuhänders und die Schwiegermutter von Grasser an. Bei diesen Formularen liegen allerdings keine Ausweiskopien bei. Ob diese Erklärungen auch rückwirkend bis 2005 gelten, oder ob sie die Berechtigten ab 2010 angeben, dazu konnte der ehemalige Geldwäschebeauftragte nichts sagen.

Ob man bei der Eintragung des wirtschaftlich Berechtigten eines Kontos diesen irgendwie identifizieren müsse, etwa mit einem Ausweis, könne er nicht sagen, so der ehemalige Geldwäschebeauftragte. "Da kann ja jeder jeden nennen", kommentierte dies Richterin Hohenecker. Sie hielt dem Zeugen die bankrechtlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt der Bareinzahlungen vor, demnach müsse ein Einzahler identifiziert werden. Bei der Angabe eines wirtschaftlich Berechtigten müsse ein Ausweis vorgelegt werden. Ob es einen Vermögensverwaltungsvertrag zur Ferint gab, wusste der heutige Zeuge nicht mehr. Ob er in der Causa relevante Unterlagen vor seiner Unterschrift durchgelesen habe "könne er nicht sagen".

Bargeldeinzahlung von Grasser

Die Staatsanwaltschaft thematisierte dann die Bargeldeinzahlung von Grasser bei der Meinl Bank außerhalb der Bank-Öffnungszeiten, dazu hatte der Zeuge aber keine Erkenntnisse. Grasser habe ausgesagt, er habe außerhalb der Banköffnungszeiten 100.000 Euro in bar an einen Meinl-Bank-Vorstand übergeben. Dieser Bank-Vorstand habe ausgesagt, er habe das Geld dann in vier Tranchen zu je 25.000 Euro in bar auf das Ferint-Konto bei der Meinl Bank eingezahlt, "damit es nicht auffällt", so der Ankläger.

Ob derartige Bargeldeinzahlungen öfters vorgekommen seien, dazu habe er ebenfalls keine Wahrnehmung, so der Zeuge. Konkret wisse er aber keinen weiteren Fall. Bei den Einzahlungen geht es um das "Schwiegermuttergeld", also jene 500.000 Euro, die Grasser von seiner Schwiegermutter in der Schweiz in bar erhalten haben will und im Auto nach Österreich gebracht habe. Grasser war damals Finanzminister. Seine Schwiegermutter hat allerdings bei einer Einvernahme bestritten, dass sie die wirtschaftlich Berechtigte des Ferint-Kontos sei.

Der Geldwäschebeauftragte wurde am 1. April 2010 von der Meinl Bank in dieser Funktion abgelöst, eine Woche nach der Banküberprüfung durch die Nationalbank. Mit der Bankprüfung habe der Verlust seiner Funktion aber nichts zu tun, so der Zeuge, sondern sein Tätigkeitsbereich der Finanzierung sei umstrukturiert worden.

Meinl sagt im Dezember aus

Kurzfristig herrschte heute Verwirrung über eine Zeugenladung von Bankenchef Julius Meinl. Der eigentlich für heute geladene Banker habe sich entschuldigt und um einen möglichst späten Befragungstermin gebeten, erklärte Richterin Marion Hohenecker heute im Wiener Straflandesgericht.

Laut Anwalt Herbert Eichenseder hält sich Meinl in Prag auf. Die Zeugenbefragung soll nun am 19. Dezember, dem letzten Verhandlungstag dieses Jahres, per Videokonferenz mit einem Gericht in Prag durchgeführt werden.

Heute sind noch zwei weitere Zeugen offiziell geladen. 

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