Buwog-Prozess: Scheingeschäft rund um Villenverkauf
Seit der Monsterprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und andere im Dezember 2017 angelaufen ist, musste Lobbyist Walter Meischberger schon einige Male am Stuhl gegenüber der Richterbank Platz nehmen und sich zu zahlreichen Vorwürfen äußern.
Seine Darstellungen reichten von aufschlussreich bis amüsant, allen war aber gemein, dass Meischberger jegliche Schuld von sich weist. So auch in der sogenannten Causa Villa, um die es am heutigen 73. Verhandlungstag ging.
Steuerschulden
Laut Anklage verhält es sich folgendermaßen: Nach seiner Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung verkaufte Meischberger sein drei Millionen Euro teures Anwesen in Wien-Döbling an Heinrich Sch., um seine Schulden bezahlen zu können. Daraus entstand die Verpflichtung, das Objekt bis spätestens 31. August 2012 zu räumen. Dem kam Meischberger aber nicht nach.
Er habe dem Bezirksgericht Döbling falsche Angaben zu der Vereinbarung mit dem Käufer gemacht, heißt es in der Anklage weiter, woraufhin das Gericht die bereits bewilligte Räumungsexekution mehrfach verschoben hat. Die Räumung fand schließlich erst am 22. Juni 2015 statt.
Bevor die Richterin Meischberger befragte, hatte dieser die Möglichkeit, eine "gesamtzusammenhängende Darstellung" der Geschehnisse aus seiner Sicht zu schildern.
Darin erklärte Meischberger, es sei eigentlich anders herum gewesen und er sei das Opfer einer klassischen Täter-Opfer-Umkehr geworden. Denn er habe seine Villa verloren und habe letztlich ausziehen müssen, obwohl er nie die Absicht gehabt habe, sein Haus zu verkaufen. Er habe es lediglich zur Sicherung eines Darlehens verpfändet.
"Dubioser Verkauf"
Sch. habe das Haus letztlich an einen russischen Grundstücksnachbarn verkauft um 2,4 Mio. Euro - "ein lächerlicher Preis", klagte Meischberger. Er selber hätte ein Angebot um 3,5 Mio. Euro gehabt. Ihm sei durch den "dubiosen Verkauf" ein Schaden von mehr als 880.000 Euro entstanden.
Die Schuldigen für das seiner Meinung nach ihm zugefügte Unrecht nannte Meischberger wiederholt: Eine "verfilzte politische Justiz", die seine Anzeige gegen den "betrügerisch handelnden" S. und dessen Anwalt zurückgelegt habe. Eine Justiz, die ihn als politisch Missliebigen sehe und nur Druck auf ihn ausübe. "Für mich haben sich Staatsanwalt Denk und seine Handlanger in das Boot von Betrügern gesetzt und eine glatte Täter-Opfer-Umkehr begangen", wetterte Meischberger. Sch. und sein Anwalt "erschwindelten sich einen Kaufvertrag, den die beiden später in betrügerischer Absicht als Verkauf darstellten", so der Angeklagte.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
Buwog-Prozess: Tag 73 im Live Ticker
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Guten Morgen...
...aus dem Großen Schwurgerichtssaal am Wiener Straflandesgericht, der heute vergleichsweise verlassen wirkt. Nur Meischbergers Anwalt Jörg Zarbl ist bereits da - "ganz allein", wie er sagt. "Wie fühlt man sich da?" fragt der Kollege vom ORF. "Komisch" sagt Zarbl und lacht.
Woran liegt's? Nachdem Meischberger heute zum Anklagefaktum des Betrugsverdachts bei der Räumung seiner Villa in Wien-Döbling aussagen wird, sind die anderen Angeklagten und ihre Verteidiger nicht anwesend.
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Es geht los
Richterin Hohenecker eröffnet die Verhandlung. Dann beginnt Staatsanwalt Machart mit seinem Eröffnungsplädoyer.
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Worum geht es?
Ausgangspunkt seien Umstände, die "durchaus damit verbunden sind, was wir bisher gehört haben", sagt Machart. Anfangspunkt sei immerhin Meischbegers Selbstanzeige bei den Finanzbehörden nach dem Auffliegen des Buwog-Skandals.
Nachdem Meischberger Schulden bei der Finanz hatte, brauchte er Geld. Er habe dann auch Geldgeber gefunden.
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Meischis Herzstück
"Was hat Meischberger damals überhaupt noch gehabt? Geld nicht, sonst hätte er sich keines ausborgen müssen", führt Machart aus. "Aber er hatte etwas, das er hier schon oft als sein Herzstück bezeichnet hat - seine Villa im 19. Bezirk".
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Geld retour?
Die Vereinbarung sah laut Staatsanwaltschaft folgendermaßen aus: Meischberger bekam eine Million Euro von seinem Freund Sch. geborgt. Als Sicherheit diente seine Villa. Meischberger war damals aber noch der Ansicht, dass er Geld aus Liechtenstein zurückbekommen werde, und seine Villa schlussendlich doch nicht räumen müsse.
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Meischberger setzte sich zur Wehr
Doch es kam anders. Meischbergers Liechtensteinisches Konto blieb eingefroren. "Meischberger hat sich dann gegen die Räumung der Villa zur Wehr gesetzt", sagt Marchart. "Und wie hat er sich zur Wehr gesetzt? Mit falschen Behauptungen."
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Mietrückstände
Den vom Gericht festgelegten Räumungstermin im Jänner 2013 habe Meischberger bis ins Jahr 2015 hinauszögern können. In der Zwischenzeit habe er die Villa weiter benutzt, ohne Miete zu zahlen. Dadurch entstandener Schaden: 145.000 Euro laut Marchart.
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Kein Recht zu lügen
Das Exekutionsverfahren sei ein zivilrechtliches Verfahren gewesen, erklärt Marchart nun. Anders als in einem Strafverfahren hätte man dabei als Beschuldigter nicht das Recht, zu lügen. Würde man es wie Meischberger trotzdem tun, mache man sich des Betrugs schuldig, sagt der Staatsanwalt. -
Plädoyer der Verteidigung
Nun erhebt sich Meischbergers Anwalt Zarbl: Bei dieser Anklage handle es sich um eine "klassische Oper-Täter-Umkehr". Meischberger selbst sei nämlich Opfer eines schweren Betruges geworden. Die Anklage Meischberges überrasche umso mehr, als es sich ja nie um den Verkauf der Villa handelte, sondern sie nur als Sicherheit diente.
Auch, dass Meischberger kein Benutzungsentgelt gezahlt habe, stimme nicht, führt Zarbl aus. Sein Mandant habe immerhin 5000 Euro Sicherheitsentgelt gezahlt, die bei der Bank hinterlegt wurden.
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Kein Verkauf angedacht
Zu keinem Zeitpunkt habe es Verkaufsgespräche gegeben, sagt Zarbl. Meischberger wollte sie lediglich als Pfand, um die Darlehen gewährt zu bekommen. Auch Sch. habe nur eine Sicherheit gewollt "und keinesfalls mit dem Namen Meischberger in Verbindung gebracht werden."
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Eventualmaxime
Meischberger sei dann zu seinem Rechtsanwalt gegangen, der eine Oppositionsklage einbrachte. "Der Anwalt hat aber übersehen, dass bei Oppositionsklagen eine Eventualmaxime gilt."
Zur Erklärung: Die Eventualmaxime legt fest, dass alle gleichartigen Angriffs- und Verteidigungsmittel in einem bestimmten Prozessstadium vorzubringen sind.
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Unwirksame Verträge
Nachdem das ganze Vertragswerk unwirksam sei, sei auch die Räumungsverpflichtung unwirksam, sagt Zarbl.
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Billige Villa
Wenn man sich die Motivlage des Käufers überlege, sei diese nur gewesen, sich das Anwesen "billig zu holen", sagt Zarbl. Sch. habe zu keinem Zeitpunkt vor gehabt, das Geschäft rückabzuwickeln oder das Darlehen fällig zu stellen. Wenn Zarbl "billig" sagt, meint er, dass die Villa 3,5 bis 3,7 Millionen Euro wert ist, Sch. sie aber um die geborgte Million erhielt.
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Vertragsrecht für Profis
Um Zarbls Ausführungen en Detail folgen zu können, muss man wohl sehr bewandert im Vertragsrecht sein. Zusammengefasst lässt sich aber sagen: Sch. habe das von ihm geleistete Darlehen nie fällig gestellt. Zur Absicherung des Darlehens habe Meischberger die Liegenschaft an eine extra gegründete Gesellschaft übertragen, hatte aber nie eine Verkaufsabsicht. "Der Herr Oberstaatsanwalt lacht. Offensichtlich hat er sich den Vertrag nicht angeschaut und hält das für unrichtig", sagt Zarbl. Es liege jedenfalls keine Täuschungsabsicht vor.
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"Nicht schuldig"
Damit ist Zarbls Plädoyer beendet. Er legt der Richterin den Kaufvertrag und die Nebenabrede vor. Die ist aber nicht sehr begeistert, denn: "Das ist ja eh schon im Akt." Dann nimmt Meischberger in der Mitte Platz. Er bekennt sich "nicht schuldig." -
Der selbe Walter Meischberger
Er habe sich ja hier schon zweimal vorgestellt und sei "noch immer der selbe Walter Meischberger."
Er sei ja schon Zweit- und Drittangeklagter gewesen, und in diesem Verfahrensteil "gibt mir diese Staatsanwaltschaft jetzt die zweifelhafte Ehre, ganz oben am Stockerl zu stehen und Hauptangeklagter zu sein, mangels anderer Angeklagter. Obwohl hier eigentlich andere sitzen sollten."
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Hauptberuflich Angeklagter
Seit Dezember 2017 habe er keine Möglichkeit mehr, seinen Beruf auszuüben, sagt Meischberger. "Darum fühle ich mich jetzt als hauptberuflich Angeklagter", beschwert er sich. Die Staatsanwaltschaft beschuldige ihn ständig schwer, ohne "auch nur einen stichhaltigen Beweis zu haben."
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"Politwirksame, fahrlässige Vorgangsweise"
Meischberger bezichtigt die Staatsanwälte einer "politwirksamen fahrlässigen Vorgangsweise". Der Verlust der Villa sei sein wirtschaftlicher Tiefpunkt gewesen. Er will mit seinen Ausführungen ganz von vorne anfangen, nämlich im Jahr 2009.
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Ein neues Heim
Tatsächlich beginnt er im Jahr 2004, als er in die Villa einzog. "Ich brachte mich und alles, was ich hatte, in die Errichtung dieses Heims ein", sagt Meischberger. -
Haus als Zankapfel
Im Zuge des Buwog-Skandals habe er Selbstanzeige eingebracht, obwohl er bis heute nicht von der Steuerschuld überzeugt sei. Die Schuld soll von Toifl bei maximal 3,7 Millionen Euro festgemacht worden sein, "Nur kurz darauf wurde mein Haus zum Zankapfel."
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"Mich wundert nichts mehr"
Man habe ihm dann von Seiten der Staatsanwaltschaft eine Steuerschuld von mehr als sechs Millionen Euro vorgerechnet. Aber: "Mich wundert hier nichts mehr", sagt Meischberger. "Dann hob der Staatsanwalt das Telefon ab und veranlasste eine Belastung des Grundbuchs", sagt Meischberger. Andere Beamte seien zu seiner "äußerst besorgten Lebensgefährtin" gefahren und hätten das Haus durchsucht, während er noch bei der Einvernahme saß.
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Vermögen ausreichend?
Toifl sei damals der Meinung gewesen, dass Meischbergers Vermögen ausreichend sein würde, um seine Schulden zu tilgen. Er habe dann eine erste Zahlung von 700.000 Euro an das Finanzamt geleistet, um seine Zahlungswilligkeit zu zeigen. Toifl habe gleichzeitig einen Zahlungsplan vorgelegt, und Meischberger habe sein Vermögen treuhändisch an Toifl übergeben, um die Schuld zu begleichen.
"Die Republik hätte, wenn sie gewollt hätte, in einer relativ kurzen Zeit die Begleichung der Steuerschuld erhalten", sagt Meischberger: "Aber offensichtlich wollte die Republik diesen Vorgang nicht."
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Zwangslage
Man habe ihn dann in eine Zwangslage gebracht, da man ihm eine extrem hohe Steuerschuld anlastete und ihm gleichzeitig den Zugang zu seinem Vermögen verwehrte (wir erinnern uns: Die Liechtensteiner Konten blieben eingefroren.) Das einzige Vermögen, das ihm geblieben sei, sei sein Haus und seine Wohnung in Spanien gewesen.
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"Fühle mich erpresst"
"Ich fühlte mich, Hohes Gericht, einfach gesagt, nichts anderes erpresst", sagt Meischberger. Man habe sein Steuergeld nicht gewollt, sondern viel mehr seine Steuerschulden, "damit ich sage, was sie hören wollen." -
Große Freude
Ende 2010 sei es dann zu der Vereinbarung mit Sch. gekommen, da er, Meischberger, keinen anderen Weg mehr sah, seine Schulden zu bezahlen. Sch. und er seien in enger geschäftlicher und freundschaftlicher Beziehung gestanden. In seinem Tagebuch sei nachzulesen, wie sehr er sich über die Zusage Sch., ihm mit einem Darlehen zu helfen, freute.
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Verkauf gar nicht nötig
Für ihn sei damals aber ausschließlich eine Verpfändung des Hauses in Frage gekommen. In keinem Fall aber ein Verkauf, der sei auch gar nicht nötig gewesen, er sei damals ja noch davon ausgegangen, in ein bis zwei Jahren seine Gelder wieder zur Verfügung zu haben.
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"Wollte Haus auf keinen Fall verlieren"
"In dieser Katastrophensituation war es mein und meiner Lebensgefährtin höchstes Ziel, das Haus unter keinen Umständen zu verlieren. (...) Ich hätte einem Verkauf auch in dieser Situation unter keinen Umständen zugestimmt." Stattdessen habe er auch noch seine Kunstsammlung um 235.000 Euro veräußert, um seine Schulden zu zahlen.
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Neugierige Journalisten
Als Grund für die Eintragung der Gesellschaft als Eigentümerin des Anwesens im Grundbuch nannte Sch. ihm damals die öffentliche Wirkung der Buwog-Angelegenheit. Sch. wollte seinen Namen darin nicht verwickelt wissen. Es sei aber ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass es kein Verkauf war, sondern nur eine Besicherung. "Nach außen sollte es aber sehr wohl nach einem Verkauf aussehen." Darum wurde alles Wesentliche in einer Nebenvereinbarung geregelt - auch um neugierige Journalisten zu täuschen.
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Von vorne herein ungültig
Durch die Nebenvereinbarung sei der Kaufvertrag von vorne herein für ungültig erklärt gewesen, fasst Meischberger zusammen. In die Vorgangsweise habe er aber nur eingewilligt, weil er damals keine Alternative hatte, sagt Meischberger.
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Meischberger erklärt
Meischberger erklärt nun den Geschworen, was er "als Nicht-Jurist" unter einer Sicherheitsübertragung versteht.
"Das funktioniert wie eine Verpfändung. Angenommen, ich borge mir 100 Euro von jemandem aus und will sie nach drei Monaten zurückzahlen. Als Sicherung überlasse ich dem anderen mein Handy, das aber viel mehr wert ist, als 100 Euro, nämlich 300 Euro. Dann wird die Schuld fällig gestellt, aber ich kann nicht zahlen. Dann kann der, der mir die 100 Euro geborgt hat, mein 300 Euro-Handy verkaufen. Die 200 Euro "Überling" müsste er aber an mich auszahlen."
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Der eigentliche Kriminalfall
Meischberger erklärt nun ein sehr kompliziertes, mehrstöckiges Treuhandkonstrukt, das gemeinsam mit Kaufvertrag und Nebenvereinbarung aufgesetzt wurde. "Und da beginnt der eigentliche Kriminalfall", sagt er. "Heute weiß ich, dass damals ein Betrug gegen mich vorbereitet wurde."
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Rückzahlung
Meischberger konnte schließlich seine Schulden zurückzahlen. Davon stammten 1,3 Millionen aus Rückführung seines Immobilieninvestments, 1,4 Millionen aus dem Deal mit dem Haus und 235.000 Euro aus der Veräußerung seiner Kunstsammlung.
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Vertrag nicht gültig
Durch den komplizierten Treuhandvertrag sei für ihn klar gewesen, selbst auch Anteile an der Eigentumsgesellschaft der Villa zu haben. Er habe damals nicht gewusst, dass der Vertrag mit seiner Unterschrift allein nicht gültig ist und sei mit dem guten Gefühl nach Hause gefahren, seine Steuerschuld zurückzahlen zu können und die Angelegenheit mit dem Haus gut geregelt zu haben.
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Mehrere Angebote
Nachdem die Hypo-Vorarlberg ihm wegen der Verwicklung in den Buwog-Skandal die Kreditvereinbarung gekündigt hatte, sah Meischberger sich gezwungen, das Haus nun wirklich zu verkaufen. Er leitete den Vorgang ein und führte mich Maklern auch Besichtigungen im Haus durch und erzielte mehr als 30 Interessenten, aus denen sich fünf bis sieben schriftliche Angebote ergaben. Das erste lag bei 3,7 Millionen Euro. Der Makler hielt das für zu wenig. Das beste Angebot waren 3,85 Millionen Euro. Alle diese Angebote seien von Sch. boykottiert worden.
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"Ich bin kein Trottel"
Und dann wollte Sch. plötzlich nichts mehr von der Nebenvereinbarung wissen, erzählt Meischberger. Stattdessen war im Zivilverfahren plötzlich von einem tatsächlichen Kauf die Rede, dem er doch nie zugestimmt hätte, führt er aus.
"Hohes Gericht, ich mag oft schlampig sein, ich mag befreundeten Geschäftspartnern oft Vertrauen bis zur vollkommenen Naivität entgegenbringen...aber ich bin kein Trottel, ich bin kein Idiot, der dieses Haus zu einem solchen Preis verkauft hätte."
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Meischberger und die englische Staatstheorie
Jetzt wird es philosophisch. Meischberger zitiert Thomas Hobbes: "Gerechtigkeit besteht darin, von keinem Menschen etwas zu nehmen, was ihm gehört."
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Vorwürfe an Denk
Staatsanwalt Denk habe die Zivilverfahren beeinflusst, indem er mit den jeweiligen Richtern Kontakt aufnahm, und ihnen mitteilte, dass er gegen Meischberger ein Verfahren wegen Prozessbetrugs führen würde, erklärt nun der Angeklagte.
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Nicht rechtlich, sondern menschlich
Jetzt schaltet sich die Richterin ein. Ob Meischberger wisse, dass er den Zivilgerichten gerade vorwirft, sich von Pflichtwidrigkeiten leiten zu lassen? "Frau Rat, ich sehe das nicht rechtlich, sondern menschlich. Mir würde es genauso gehen", antwortet er. Unabhängigkeit heiße nicht Unbeeinflussbarkeit
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Ausführungen zur Transparenz
Jetzt widmet sich Meischberger dem Thema Transparenz. Diese sei kein Wert an sich. Es sei nicht immer gut, transparent zu sein, das habe er im Zuge dieses Verfahren gelernt. "Diese Staatsanwaltschaft konnte mit dem transparenten Umgang und mit den Inhalten nicht so umgehen, wie es ihr eigentlich abverlangt wurde. (...) Transparenz zu reduzieren, heißt nicht, gelogen zu haben."
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Meischberger ging die Luft aus
Aber jetzt zurück zum Thema Villa: "Ich habe mich verpflichtet, für diese Kredite Zinsen zu zahlen. Mit diesen Zinsen haben die Kreditgeber sehr gut verdient. Zusätzlich habe ich monatlich 5000 Euro Benutzungsentgelt bezahlt, nur, um im eigenen Haus zu wohnen." Dabei hätte man in Wahrheit nur erreichen wollen, "dass mir die Luft ausgeht", sagt Meischberger. "Ich bin hier das Opfer des Betruges und nicht der, der hier anzuklagen ist."
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Grüner Staatsanwalt
Nach Abgabe der Sachverhaltsdarstellung wurde nicht irgendein Staatsanwalt hinzugezogen, sondern einer, der bis zu seinem Jobantritt Mitglied der Grünen Partei in Kärnten gewesen ist, sagt Meischberger nun. Dieser habe sich dann nach dem Vorwurf der Befangenheit selbst aus dem Verfahren zurückgezogen. -
Denks Beamte
Die ermittelnden Beamten seien allerdings immer noch jene gewesen, die mit Staatsanwalt Denk zusammenarbeiteten, und ihn umbedingt eines Verbrechens bezichtigen wollten, sagt Meischberger.
Warum das alles? Die Sache habe doch überhaupt nichts mit der Causa Bewog zu tun gehabt. Meischberger hat aber eine Theorie: Die Beamten hätten nur die Ermittlungen übernommen, da sie einen Beweis in der Causa Buwog finden wollten. Eine andere Staatsanwältin sei damals sogar der Meinung gewesen, man hätte Sch. anklagen müssen.
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"Denk verfolgt Opfer"
"Nicht Täter werden von diesen Staatsanwälten verfolgt, sondern Opfer, wenn diese politisch missliebige Personen sind", sagt Meischberger und fasst zusammen: Hätte man seinen Zahlungsplan angenommen, hätte sein Haus nicht verpfändet werden müssen. -
Zur Klage gezwungen
Er sei gezwungen gewesen, eine Oppositionsklage einzubringen, sagt Meischberger. "Um meine Rechte zu wahren."
Und das ist es übrigens, das Haus, um das es die ganze Zeit geht.
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Mittagspause
Damit beendet Meischberger seine Ausführungen.
Die Richterin ordnet eine Mittagspause bis 13.30 Uhr an.
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Es geht weiter
Die Richterin befragt nun Meischberger
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Unfamiliäre Stimmung
Als Meischberger seinen Kredit für das Haus 2003 abschloss, gab es bei der Hypo Vorarlberg eine andere Geschäftsführung, mit der Ernst Plech "sehr gut war", wie Meischberger sagt. Danach gab es eine Änderung in der Führungsebene. Nach dem Buwog-Skandal wurde alles aber sehr schwierig und "unfamiliär". Damals sei er zu Herrn M. gegangen, der Prokurist bei der Bank war, und habe ihm gesagt, dass er das Haus verpfänden werde müssen. Davor habe man aber das gute Verhältnis zwischen Meischberger und der Bank wieder herstellen müssen. -
Bank war informiert
Durch das Gespräch mit M. habe er die Bank über sein Vorhaben informiert, sagt Meischberger. Sie war also darauf vorbereitet, dass alles auch im Grundbuch Niederschlag finden werde.
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Oder doch nicht?
Als die Hypo Vorarlberg dann aber 2012 seinen Kredit kündigte, wurde als Grund angeführt, dass er sie nicht über den Verkauf informiert habe.
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Ohne Haus kein Geld
"Ihnen war klar, ohne grundbuchliche Sicherheit wird es kein Geld geben?", fragt die Richterin. "Ja, bei der Summe", sagt Meischberger. "Ich habe das damals auch selbst angeboten."
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