Bundesbedienstete kehren an ihre Dienststellen zurück
Die Bediensteten der Bundesverwaltung kehren aus dem corona-bedingten home office wieder an ihrer Dienststellen zurück. Nach der Wiederaufnahme des Parteienverkehrs mit 18. Mai können nun ab sofort Bundesbedienstete ihre Arbeit wieder an ihrer Dienststelle verrichten, wenn es zur Erbringung des Leistungsumfanges und der Servicequalität der Bundesverwaltung erforderlich ist.
Zu veranlassen ist dies durch die jeweiligen Dienststellen. Ab 6. Juli erfolgt dann die Wiederaufnahme des "normalen Dienstbetriebes" an den Dienststellen des Bundes. Bedingung dafür ist allerdings die Einhaltung von konkreten Sicherheits- und Hygienemaßnahmen. Parallel dazu werden aber die Home-Office-Maßnahmen punktuell aufrecht erhalten, insbesondere für Risikogruppen und zur Erfüllung von Kinderbetreuungspflichten. Dies geht aus einem der APA vorliegenden Ministerrat-Vortrag hervor.
"Zusammenkünfte auf erforderliches Maß beschränken"
Mit klaren Richtlinien wird die gleichzeitige Anwesenheit von mehreren Personen in einem Raum geregelt. Um eine solche möglichst gering zu halten, werden neue Kommunikations- und Sitzungsstandards etabliert. Sonstige Zusammenkünfte im Kreise der Kolleginnen und Kollegen sind auf das erforderliche Ausmaß zu beschränken.
Die bereits getroffenen Hygienemaßnahmen bleiben aufrecht, ebenso der Mindestabstand von einem Meter zwischen den Mitarbeitern. Arbeitsplätze in mehrfach belegten Büros sollen so angeordnet werden, dass sich Mitarbeiter nicht ohne Schutzvorrichtung gegenüber sitzen.
"Wechseldienst in Großraumbüros"
Für Großraumbüros wird ein Wechseldienst mit alternierendem Präsenzdienst und Home Office empfohlen. Neben einer regelmäßigen Reinigung der Büros und Sozialräume sowie einer Desinfektion der Sanitärräume ist auch eine regelmäßige Lüftung der Räume und eine Überprüfung der Klimaanlagen vorgesehen.
Weiter einheitlich ausgebaut werden soll die technische Ausstattung, um eine weitgehende Arbeit im home office in der Bundesverwaltung zu ermöglichen. Für die ressortinterne und für die interministerielle Kommunikation sind einheitliche Tools für Video- und Telefonkonferenzen unter Berücksichtigung der nötigen Sicherheitsstandards festzulegen.
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