BP-Stichwahl: Tiroler Wahlbehördenmitglied freigesprochen

(Symbolbild)
Der stellvertretende Bezirkswahlleiter war wegen falscher Beurkundung und Beglaubigung im Amt angeklagt.

Der stellvertretende Wahlleiter der Bezirkswahlbehörde Landeck ist am Donnerstag am Landesgericht Innsbruck vom Vorwurf der falschen Beurkundung und Beglaubigung im Amt freigesprochen worden. Ihm war vorgeworfen worden, bei der Auszählung der Briefwahlstimmen der Bundespräsidenten-Stichwahl in einer Niederschrift die Anwesenheit von Beisitzern bestätigt zu haben, die aber nicht anwesend waren.

 

Auswertung erfolgte rechtsmäßig

Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. "Die Auswertung der Stimmen erfolgte rechtmäßig und nur darauf kommt es an", meinte Richter Josef Geisler in seiner Urteilsbegründung. Zudem sehe er nicht einmal die äußere Tatseite erfüllt, da das Formular für die Niederschrift nicht so interpretiert werden könne, dass sich die Anwesenheitsliste auf die gesamte Dauer der Sitzung beziehe, fügte der Richter hinzu.

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