Wegen Suchtmitteldelikt: Österreich schiebt Mann nach Afghanistan ab

++ ARCHIVBILD ++ Symbolbild Abschiebung
Es ist die zweite Abschiebung nach Afghanistan seit der Machtübernahme der Taliban.

Zusammenfassung

  • Österreich hat erneut einen Afghanen nach Kabul abgeschoben, es ist der zweite Fall seit der Machtübernahme der Taliban.
  • Die Abschiebepraxis wurde 2024 verschärft, auch Syrer und erstmals seit Jahrzehnten ein Somalier wurden rückgeführt.
  • Abschiebungen nach Afghanistan sind umstritten, die Anerkennungsquote für afghanische Asylanträge lag bei 76 Prozent.

Das Innenministerium setzt seine Abschiebungen nach Afghanistan fort. Am Sonntag wurde am frühen Morgen ein wegen Suchtmitteldelikten verurteilter Mann in seine Heimat überstellt. Es war die zweite Abschiebung nach Afghanistan seit der Macht-Übernahme der radikal-islamischen Taliban.

Österreich hat seine Abschiebepraxis heuer deutlich verschärft. Erstmals seit über zwei Jahrzehnten wurde wieder ein Somalier in sein Herkunftsland überstellt. Auch mehrere Syrer mussten das Land in Richtung ihrer Heimat verlassen. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) betont, dass weitere derartige Maßnahmen nach Afghanistan, aber auch nach Syrien in Vorbereitung seien.

Im März strafrechtlich verurteilt

Der im heutigen Fall betroffene Mann ist Jahrgang 1992. Er hatte in Wien versucht, Suchtmittel zu verkaufen, war aber an einen Zielfahnder geraten. Im März wurde er laut Innenministerium strafrechtlich verurteilt. Am frühen Sonntagmorgen wurde er nun im Beisein der österreichischen Polizei via Istanbul nach Kabul gebracht.

Abschiebungen nach Afghanistan umstritten

Abschiebungen in das von den radikal-islamischen Taliban regierte Afghanistan sind nicht unumstritten. In den ersten drei Quartalen wurden knapp 4.000 Asylanträge von Afghanen in Österreich positiv beschieden. Die Anerkennungsquote lag bei 76 Prozent. Allerdings kam auch ein Effekt zu tragen, der Frauen europarechtlich besonderen Schutz ermöglicht, wodurch viele weibliche Flüchtlinge, die bisher nur subsidiären Schutz hatten, nunmehr (erfolgreich) um Asyl ersucht haben.