Eine eigene Anti-Terror-Staatsanwaltschaft ist nicht geplant, stattdessen aber „Kompetenzzentren für Extremismus-Strafsachen“. Solche Sondergruppen gibt es bereits in Wien und Graz. Zusätzlich sollen spezialisierte Abteilungen bei den Landesgerichten geschaffen werden.
Diese Bündelung an Zuständigkeiten soll mit dem ersten Gesetzespaket auf den Weg gebracht werden. „Wir arbeiten mit Hochdruck an der Ausgestaltung der Maßnahmen. Wichtig wird dabei sein, einen verpflichtenden Informationsfluss von den Sicherheitsbehörden zur Justiz zu etablieren“, sagt Justizministerin Alma Zadić.
Die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ist strafbar. Laut Ministerium sollen nun die Bestimmungen zu Terrorfinanzierung zu Geldwäsche nachgeschärft werden.
Im Gespräch war zuletzt die Ausweitung der Fußfessel auf Gefährder, die nach bedingter Entlassung in Freiheit sind – wie der Wiener Attentäter Kujtim F.
Das Justizministerium bestätigt, dass für Personen, die wegen Teilnahme an einer terroristischen Vereinigung verurteilt wurden, eine „besondere gerichtliche Aufsicht“ geschaffen werden soll. Die Berichtspflicht von Bewährungshilfe und Einrichtungen zur Deradikalisierung soll verstärkt werden – inklusive Möglichkeiten, die Einhaltung zu überwachen.
Die Regierung hat angekündigt, Gefährder nach der Haft auf unbestimmte Zeit einsperren zu wollen. Tatsächlich gibt es diese Möglichkeit bereits – nur wurde sie kaum genutzt.
Es handelt sich dabei um eine Variante des Maßnahmenvollzugs: die Unterbringung von „gefährlichen Rückfalltätern“ nach Paragraf 23 im Strafgesetzbuch. Aktuell gibt es keinen entsprechenden Fall, zuletzt waren Rückfallstäter etwa in der Justizanstalt Sonnberg, Niederösterreich, untergebracht.
Unter den Paragrafen 23 fallen derzeit nur Personen, die zuvor wegen eines Gewalt-, Sexual- oder Drogendelikts zu mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Sie kommen nach Ende der Haftzeit direkt in den Maßnahmenvollzug, wenn sie noch als gefährlich eingestuft werden. Der Paragraf könnte nun auf Terrordelikte ausgeweitet werden.
Jene knapp 1.250 Personen, die aktuell im Maßnahmenvollzug sind, sind fast ausschließlich geistig abnorme Rechtsbrecher.
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