Warum Teile der Bundesregierung am 2. April noch einmal angelobt werden müssen

Warum Teile der Bundesregierung am 2. April noch einmal angelobt werden müssen
Elf Ministerinnen und Staatssekretärinnen sind von der zweiten Angelobung betroffen.

Am 2. April müssen Vizekanzler Andreas Babler und zehn weitere Regierungsmitglieder erneut zu Bundespräsident Alexander Van der Bellen.

Der Grund: Sie werden angelobt.

Sind sie das nicht schon seit 3. März 2025? Doch, das sind sie.

Ist also etwas schiefgegangen? Wurde gar etwas vergessen?

Mitnichten.

Anlass für die neuerliche Angelobung ist, dass es in manchen Ministerien inhaltliche Veränderungen gegeben hat. Und diesen muss nun rechtlich entsprochen werden. 

Der Hintergrund: 

Nach der Angelobung vom 3. März hat der Nationalrat das so genannte Bundesministeriengesetz beschlossen. Mit diesem Gesetz segnet das Parlament die Aufteilung der Arbeit und Verantwortung aller Minister ab. Und da die Ministerien - und damit die Aufgaben - nicht exakt so geblieben sind, wie sie die Vorgänger-Regierung für klug hielt - das große Klima-, Energie- und Umweltministerium der Grünen wurde beispielsweise wieder aufgeteilt - müssen all jene Bundesminister, deren Arbeitsbereiche verändert worden sind, jetzt neuerlich angelobt werden.

Das betrifft beispielsweise Sozial- und Gesundheitsministerin Korinna Schumann, die mit dem Nationalratsbeschluss nun auch formal für das Thema 'Arbeit' zuständig ist, sowie Norbert Totschnig, der als Land- und Forstminister künftig auch den Klima- und Umweltschutz verantwortet.

Auch Minister, die Verantwortung "verlieren", wie Bildungsminister Christoph Wiederkehr (ihm kommt das Thema Wissenschaft und Forschung abhanden, Anm.) müssen auf den neuen Job vereidigt werden.

Im Verwaltungs- bzw. Regierungsalltag gehört dieser Vorgang zur Routine. Denn abgesehen von 'gesetzten' Ministerien wie dem Finanz- oder dem Innenministerium verändern und verschieben die meisten Bundesregierungen Zuständigkeiten und Themenbereiche

Kommentare