Ungleichheiten in Ärzteverträgen: Landesärztekammern sollen entmachtet werden

Der Besuch bei Arzt oder Ärztin wird künftig zunächst digital
Trotz Kassenfusion bestehen unterschiedliche Verträge für Ärzte je nach Bundesländern. Der Rechnungshof empfiehlt die Landesärztekammern zu entmachten.

Um einen österreichweiten Gesamtvertrag für Ärzte mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zu ermöglichen, empfiehlt der Rechnungshof (RH), die Landesärztekammern zu entmachten. 

"Nicht plausibel": ÖGK zahlt unterschiedliche Honorare für gleiche Leistungen

Diese sollen den einheitlichen Regelungen nicht mehr zustimmen müssen, berichteten Profil und Ö1-Mittagsjournal, denen ein Rohbericht vorliegt, am Mittwoch. Dem Gesundheitsministerium empfiehlt der RH, eine dementsprechende Regierungsvorlage auszuarbeiten.

Durch eine Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen war 2020 die ÖGK entstanden. Dennoch gibt es weiterhin unterschiedliche Verträge für Ärzte je nach Bundesland, was dazu führt, dass manche Leistungen wie etwa die Muttermalkontrolle in einigen Ländern kostenpflichtig sind, in anderen aber nicht. Auch zahlt die ÖGK den Kassenärzten je nach Bundesland teils unterschiedliche Honorare für gleiche Leistungen. Das sei laut RH "nicht plausibel", zitierte das Profil.

Honorare der Ärzte doppelt so stark gestiegen wie Inflation

Dem Gesamtvertrag müssen aktuell nicht nur die Österreichische Ärztekammer, sondern auch jene in den Ländern zustimmen; laut den Prüfern wird die Reform dadurch erschwert. Im Rohbericht über die ärztliche Versorgung im niedergelassenen Bereich in den Jahren 2018 bis 2023 empfahl der RH der ÖGK laut Ö1 außerdem, bei künftigen Honorarverhandlungen im Blick zu behalten, dass die Honorare der Ärzte über sieben Jahre doppelt so stark gestiegen seien wie die Inflation.

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