3-G-Nachweis für Genesene nach 180 Tagen ungültig

3-G-Nachweis für Genesene nach 180 Tagen ungültig
Ohne 3-G-Bestätigung darf Firma nicht betreten werden

Wer an Corona erkrankt war und dies nun über sechs Monate (180 Tage) ab Feststellung der Infektion hinter sich hat, braucht für die Erfüllung der 3-G-Regel am Arbeitsplatz eine negative Testung, eine Impfung oder eine positiven Testung auf neutralisierende Antikörper.

"Wenn eine Genesung also mehr als 180 Tage zurückliegt, liegt kein gültiger 3G-Nachweis vor", so das Gesundheitsministerium.

Ob dies der Arbeitgeber kontrollieren muss, ließ das Ministerium heute auf APA-Anfrage offen. Zu der Einhaltung sind "beide Seiten" verantwortlich, wer keinen gültigen 3-G-Nachweis hat, darf die Firma nicht betreten, heißt es in einer Infobroschüre des Gesundheitsministeriums.

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