3-G-Nachweis für Genesene nach 180 Tagen ungültig
Ohne 3-G-Bestätigung darf Firma nicht betreten werden
© APA - Austria Presse Agentur
Wer an Corona erkrankt war und dies nun über sechs Monate (180 Tage) ab Feststellung der Infektion hinter sich hat, braucht für die Erfüllung der 3-G-Regel am Arbeitsplatz eine negative Testung, eine Impfung oder eine positiven Testung auf neutralisierende Antikörper.
"Wenn eine Genesung also mehr als 180 Tage zurückliegt, liegt kein gültiger 3G-Nachweis vor", so das Gesundheitsministerium.
Ob dies der Arbeitgeber kontrollieren muss, ließ das Ministerium heute auf APA-Anfrage offen. Zu der Einhaltung sind "beide Seiten" verantwortlich, wer keinen gültigen 3-G-Nachweis hat, darf die Firma nicht betreten, heißt es in einer Infobroschüre des Gesundheitsministeriums.
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