Im Namen der Republik
Durch den auf www.kurier.at am 15.3.2012 erschienenen Artikel mit der Überschrift „Staatsfirmen als Selbstbedienungsladen für alle" und dem weiteren Inhalt, bei seiner Befragung im Korruptions-Untersuchungsausschuss sei ein Zeuge befragt worden, weil geklärt werden sollte, ob die Telekom verdeckte Zahlungen an die ÖVP geleistet habe, der Zeuge habe sich bei allen heiklen Fragen der Aussage entschlagen, weshalb sich die Abgeordneten laut einer Aussage darauf beschränkt hätten, das „desaströse Sittenbild in der Telekom" zu beleuchten, der Zeuge habe erneut erzählt, warum man „Netzwerkpartner" auf Kosten der Telekom nach Schottland flog, um ihnen Jagden zu zahlen, er habe berichtet, warum Innenminister Ernst Strasser auf Telekom-Kosten über den Ärmelkanal gereist sei ("Strasser hat als Experte für Waffenrecht einen Fachvortrag gehalten"), und selbst die Frage, warum die Telekom einen Learjet gebucht habe, hätte der Zeuge für sich plausibel erklären können, wodurch dem Leser suggeriert wurde, es bestehe der Verdacht, der Antragsteller Dr. Ernst Strasser habe sich ohne tatsächliche oder legale Gegenleistung von der Telekom zu einem Flug auf die britischen Inseln einladen lassen, wurde in Bezug auf den Antragsteller der objektive Tatbestand der üblen Nachrede verwirklicht (§ 6 Abs. 1 MedienG). Die Telekurier Online Medien GmbH & Co KG als Medieninhaberin wurde deshalb zur Zahlung einer Entschädigung an den Antragsteller und zur Urteilsveröffentlichung verurteilt.
Landesgericht für Strafsachen Wien Abt. 113, am 5.7.2012
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