Freispruch für Silvio Berlusconi

Silvio Berlusconi.
Schade eigentlich für Silvio Berlusconi, dass er am Samstag nicht vor Gericht erschienen ist. Der ehemalige Langzeitpremier, der sich gern selbst als Unschuldslamm darstellt, entging erneut der Justiz. Das hätte er sicher gerne in aller Öffentlichkeit genossen.
In Abwesenheit des Cavaliere ging es am Samstag in die letzte Runde eines der vier Prozesse rund um den Medienzaren. Im so genannten „Mills-Prozess“ wurde dem 75-jährigen Berlusconi vorgeworfen, dass er in den Neunzigerjahren seinem damaligen Anwalt David Mills umgerechnet rund 450.000 Euro gezahlt haben soll, damit dieser vor Gericht zugunsten von Berlusconis Finninvest-Konzern falsch aussagt.
Mills selbst war 2009 in erster und zweiter Instanz wegen Korruption zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Doch ein Jahr später entschied das Oberste Gericht, dass seine Taten nach mehr als zehn Jahren verjährt sind.
Spiel auf Zeit
Das war auch das Zauberwort für Silvio Berlusconi. Denn durch seine mehr als offensichtliche Aufschiebungstaktik ist auch seine Tat – sollte er es gewesen sein, der Mills seinerzeit bestochen hat – während des laufenden Prozesses verjährt. Und zwar am 14. Februar, also nur knapp vor der Urteilsverkündung. Fünf Jahre Haft hatte die Staatsanwaltschaft gefordert – geblieben ist ein freier Silvio Berlusconi. Das Verfahren wurde eingestellt.
Seit Beginn des Prozesses haben Berlusconis Anwälte das Verfahren mehrfach unterbrochen. Etwa durch das Immunitätsgesetz, das ihn unantastbar machte. Später entzog er sich dem Gericht mittels einer durch ihn erlassene Regelung über die „gerechtfertigte Verhinderung von Amts wegen“. Eine „Lex Berlusconi“, wie es damals schon hieß. Später kippte das Oberste Gericht diese Regelung. Jetzt laufen noch drei Prozesse gegen den Ex-Premier.
Und schon vor dem Urteil vom Samstag hatte sich Silvio Berlusconi siegessicher gegeben: „Es handelt sich um einen Prozess, der absolut keine juristischen Folgen haben wird“, hatte Berlusconi in einem Interview auf die Verjährung angespielt. Selbst eine rechtskräftige Verurteilung hätte den ehemaligen Ministerpräsidenten nicht hinter Gitter gebracht. Wegen seines Alters kann er maximal unter Hausarrest gesetzt werden – auch ein Gesetz aus seiner Amtszeit.
Der erste Schuldspruchwäre es aber nicht gewesen: 1997 und 1998 wurde Berlusconi wegen Korruption, Bilanzfäschung und unerlaubter Parteienfinanzierung zu insgesamt sechs Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. In der nächsten Instanz wurde er aber freigesprochen bzw. galten die Taten als – verjährt.
Vorwürfe: Amtsmissbrauch, Prostitution
Justiz gegen Silvio Im November warf Silvio Berlusconi als Ministerpräsident Italiens das Handtuch. Nach dem Mills-Prozess muss er sich jetzt noch in drei anderen Prozessen verantworten. Laut eigenen Aussagen habe er bereits Hunderte Millionen Euro an Anwaltskosten gezahlt, weil die Justiz gegen ihn einen „Krieg“ führe.
„Rubygate“ Der wohl bekannteste Fall ist jener rund um die marokkanische Tänzerin Karima el-Mahroug, genannt „Ruby“. Berlusconi wird Amtsmissbrauch und Begünstigung der Prostitution mit einer Minderjährigen vorgeworfen.
Mediaset Rund um Berlusconis Medienimperium Mediaset laufen zwei Verfahren: Eines wegen möglichen Steuervergehen der Gruppe, ein weiteres wegen der Veröffentlichung eines geheimen Telefonmitschnitts in der zu der Gruppe gehörenden Zeitung Il Giornale.
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