Wird Berlusconi ausgeschlossen?
Ein Ausschuss des italienischen Senats nimmt am Montag in Rom seine Beratungen über einen Ausschluss des ehemaligen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi aus dem Oberhaus auf. Berlusconi war am 1. August wegen Steuerbetrugs bei seinem Medienkonzern Mediaset erstmals rechtskräftig verurteilt worden.
Laut dem Gesetz darf niemand, der zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt wurde, für das italienische Parlament kandidieren oder Abgeordneter sein. Die Bestimmung gelte nicht für Delikte, die vor Inkrafttreten des Gesetzes im Dezember 2012 begangen wurden, erwidern Parlamentarier aus dem Lager Berlusconis.
Berlusconis vierjährige Haftstrafe wurde wegen einer Amnestieregelung automatisch auf ein Jahr verkürzt. Wegen seines Alters muss der 76-Jährige diese Strafe außerdem nicht im Gefängnis verbüßen, sondern kann wählen, ob er sie in Hausarrest absitzt oder Sozialarbeit leistet. Die Anhänger Berlusconis haben bereits mehrfach mit einem Bruch der Regierungskoalition in Rom gedroht, sollte ihr Idol seinen Senatorenposten verlieren. Berlusconis Mitte-rechts-Kraft „Volk der Freiheit“ (PdL) ist die zweitstärkste Partei im Regierungsbündnis, das die seit drei Monaten amtierende Regierung Letta unterstützt.
Fünfzehn zu acht steht das Mehrheitsverhältnis in der Senatskommission gegen Berlusconi. Sie steht unter Aufsicht des Linkspolitikers Dario Stefano, einem bekannten Berlusconi-Gegner. Letztlich muss aber das Plenum darüber entscheiden, ob Berlusconi seinen Senatssitz verliert.
Appell an EGMR
Um Zeit zu gewinnen, wendet sich Berlusconi jetzt an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ( EGMR) in Straßburg, weil er seiner Ansicht nach Opfer einer "Justizverfolgung" ist. In einem 33-seitigen Dokument, das dem EGMR eingereicht wurde, erklärte Berlusconi, dass das Anti-Korruptionsgesetz, mit dem er aus dem italienischen Parlament ausgeschlossen werden könne, in mehreren Punkten rechtswidrig sei und seine Menschenrechte verletze.
Der Präsident der Senatskommission Stefano lässt sich von Berlusconis Gang zum EGMR nicht beeindrucken. „Das ändert nicht unsere Prozeduren", sagte Stefano. Er betonte, dass sich Berlusconi vor der Senatskommission verteidigen und erklären könne, warum das Anti-Korruptionsgesetz in seinem Fall nicht greife.
Am 19. Oktober wird jedenfalls ein Mailänder Berufungsgericht über das Verbot der Ausübung öffentlicher Ämter für Berlusconi entscheiden. Berlusconis zweitinstanzliche Verurteilung zu einem fünfjährigen Ausschluss hatten die Kassationsrichter am 1. August zur erneuten Verhandlung zurückgewiesen. Dieses Ämterverbot sollte wegen eines Formfehlers von fünf auf drei Jahre reduziert werden, hatten selbst die Staatsanwälte vor dem Kassationsgericht betont.
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