Veggie-Burger und Soja-Wurst dürfen weiter so heißen
Fast wäre es vorbei gewesen mit Produktbezeichnungen wie "Veggie-Burger", "Tofu-Schnitzel" oder "Seitan-Steak". Vegetarische Produkte, die an die Erzeugnisse aus Fleisch angelehnt sind und auch so heißen, hatten den Unmut der Fleischbranche auf sich gezogen. Mit dem Vorwurf: Kunden könnten in die Irre geführt werden.
Doch es kam anders.
Das EU-Parlament stimmte am Freitag über ein ein mögliches Vermarktungsverbot von Fleischersatzprodukten ab, die mit solchen Namen werben. Fleisch- und Fleischprodukte sollten demnach geschützt sein - was für die "Soja-Wurst" namentlich das Ende bedeutet hätte.
Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmten gegen den neuen Schutz für Fleischbezeichnungen. Was für den Veggie-Burger und Co. bedeutet: Alles darf bleiben, wie es ist. Ende des kuriosen Namensstreits.
Nicht alle Abgeordneten sind mit dieser Entscheidung glücklich. "Wir haben einen funktionierendenm Schutz für Milchbezeichnungen, der vom Europäischen Gerichtshof bestätigtr wurde", sagt Simone Schmiedtbauer, EU-ÖVP-Abgeordnete: "Dass nun auch ein Schutz für Fleischbezeichnungen eingeführt werden sollte, wäre für mich die logische Konsequenz."
Veggie-Fleischprodukte bewegen sich rechtlich in einer Grauzone, anders als etwa die vegane Milch. Der Begriff „Milch“ ist seit 1987 per EU-Recht geschützt, das sollte die Milchbauern einst vor der Konkurrenz der Margarineproduzenten schützen.
Der EUGH hat daher vor drei Jahren geurteilt: Milchimitate aus Hafer oder Mandeln dürfen nicht als Milch verkauft werden, sie stehen stattdessen als Hafergetränk, Soja- oder Mandelgetränk im Regal.
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