Acht Jahre Haft für Maja T. wegen mutmaßlichen Angriffs auf Neonazi

Acht Jahre Haft für Maja T. wegen mutmaßlichen Angriffs auf Neonazi
Maja T. aus Deutschland soll in Ungarn einen Rechtsextremen brutal attackiert haben. Nach fast einem Jahr Prozess fiel nun das Urteil.

Im Prozess gegen Maja T. wegen lebensbedrohender Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung hat das Budapester Stadtgericht ein Urteil gefällt: T. muss wegen Angriffen auf Rechtsextremisten in Budapest acht Jahre ins Gefängnis.

T. war im Dezember 2023 in Berlin auf Betreiben von ungarischen Behörden festgenommen worden. Der non-binären Person wurde vorgeworfen, im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren antifaschistischen Aktivisten Angehörige der rechtsextremen Szene in Budapest attackiert zu haben. Die Anklage warf Maja T. die Beteiligung an zwei dieser Angriffe vor und hatte 24 Jahre Gefängnis gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, dagegen kann noch berufen werden.

Dass die deutschen Behörden Maja T. im Juni 2024 an Ungarn auslieferten, wurde heftig kritisiert, ebenso die Haftbedingungen vor Ort. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Auslieferung rechtswidrig war.

Dünne Beweislage

Etwa 20 deutsche und andere mutmaßliche Linksextremisten hatten zwischen dem 9. und 11. Februar 2023 an fünf Orten der ungarischen Hauptstadt Menschen mit Schlagstöcken, Gummihämmern und Pfefferspray angegriffen. Die opfer sollen am sogenannten "Tag der Ehre" teilgenommen haben, einem jährlichen SS-Gedenken, das die Behörden in Budapest tolerieren. Bei den Angriffen sollen neun Menschen verletzt worden sein, vier von ihnen schwer.

Deutsche und ungarische Behörden ordnen die Gewalttaten einer militanten linken Gruppierung zu. Diese Gruppe soll zwischen 2018 und 2022 in mehreren ostdeutschen Städten mutmaßliche Rechtsextremisten überfallen und in vielen Fällen schwer verletzt haben. Maja T. hatte zu den Vorwürfen in dem Verfahren keine Stellung bezogen.

Die Beweislage im Prozess war dünn: Es gab weder Zeugenaussagen noch DNA-Spuren, die gegen die angeklagte Person sprachen. Die Staatsanwaltschaft argumentierte mit einer Indizienkette, die sich auf Aufnahmen von Sicherheitskameras in der Nähe der Tatorte stützte. Auf diesen Bildern sei Maja T. zusammen mit anderen Angreifern zu sehen, hieß es.

Der Fall hatte in Ungarn für großes Aufsehen gesorgt. Der rechtspopulistische Ministerpräsident Viktor Orbán und andere Regierungsmitglieder hatten mehrfach ihre Erwartung nach einer harten Bestrafung geäußert. Orbán stufte außerdem die "Antifa-Gruppierung" als Terrororganisation ein.

Sollte Maja T. in Berufung gehen, würde das die Untersuchungshaft in Ungarn weiter verlängern. Würde das Urteil rechtskräftig, könnte Maja T. zwar nach Deutschland überstellt werden, müsste aber wahrscheinlich das Strafmaß absitzen.

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