Trumps Russland-Affäre: Sonderermittler Mueller im Juli vor Kongress

Trumps Russland-Affäre: Sonderermittler Mueller im Juli vor Kongress
Mueller willigte nach Strafandrohung der Befragung zu seinem Bericht ein. Er untersuchte mutmaßliche Einmischung Moskaus in US-Wahlkampf.

Der US-Sonderermittler in der Russland-Affäre um US-Präsident Donald Trump, Robert Mueller, wird vor dem US-Kongress aussagen. Mueller habe sich bereit erklärt, am 17. Juli in einer öffentlichen Sitzung des Justiz- und des Geheimdienstausschusses des Repräsentantenhauses auszusagen, teilte der demokratische Vorsitzende des Justizausschusses, Jerry Nadler, am Dienstagabend auf Twitter mit.

Die Demokraten wollten den Sonderermittler bereits seit längerem dazu bringen, sich den Fragen der Abgeordneten zu stellen. Muellers Einwilligung erfolgte aber erst, nachdem beide Ausschüsse sogenannte Subpoenas ausgestellt hatten - mit denen sie den Sonderermittler unter Strafandrohung zu einer Aussage bringen können.

Untersuchung dauerte zwei Jahre

Mueller hatte fast zwei Jahre lang untersucht, ob das Wahlkampflager von US-Präsident Donald Trump geheime Absprachen mit russischen Regierungsvertretern zur mutmaßlichen Einmischung Moskaus in den US-Wahlkampf 2016 traf und ob Trump die Justizermittlungen behinderte. Hintergrund der Ermittlungen war die mutmaßliche Einmischung Moskaus in den US-Präsidentschaftswahlkampf 2016. Trump waren die Ermittlungen ein gewaltiger Dorn im Auge.

Ende März hatte Mueller seine Arbeit abgeschlossen und Justizminister William Barr einen vertraulichen Bericht übergeben. Am 24. März legte Barr zunächst eine vierseitige Zusammenfassung dazu vor. Erst Mitte April machte er eine in Teilen geschwärzte Version des kompletten Berichts publik.

Mueller und sein Team waren bei den Ermittlungen auf zahlreiche Kontakte zwischen Trumps Wahlkampflager und Vertretern Russlands gestoßen. Beweise für eine Straftat fanden sie aber nicht. Zur Frage, ob Trump die Justiz behindert habe, traf Mueller keine Festlegung, sondern legte Indizien dafür und dagegen vor. Barr kam auf dieser Grundlage zu dem Schluss, dass dem Präsidenten auch in diesem Punkt keine strafrechtlichen Vorwürfe zu machen seien.

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