Slowenien: Bürgerwehr "Steirische Garde" patrouilliert an Grenze
Sie nennen sich "steirische Garde", tragen Tarnanzüge und "helfen" nach eigenen Angaben Polizei und Militär: In Slowenien werden zunehmende Aktivitäten von selbst ernannten Bürgerwehren, die mit ihren Grenzpatrouillen illegale Migranten von Slowenien fernhalten möchten, immer mehr zum Problem. Der Nationale Sicherheitsrat forderte die Regierung deshalb zu Gesetzesänderungen auf, um gegen paramilitärische Gruppierungen vorgehen zu können.
Es brauche entsprechende Vorschriftsänderungen, um "die Vereinigung und Aktivitäten verschiedener Organisationen, die in die Zuständigkeiten von Staatsbehörden eingreifen", angemessen sanktionieren zu können, forderte der Sicherheitsrat nach einem Treffen am Mittwoch.
Verurteilter Bürgerwehr-Chef
Der Chef der "Stajerska varda", Andrej Sisko, ist heuer bereits wegen Aufstachelung zum gewaltsamen Sturz der verfassungsmäßigen Ordnung verurteilt worden. Laut Medien patrouillierten am vergangenen Wochenende rund 50 Männer und Frauen in Tarnuniformen und mit nachgebauten Sturmgewehren entlang des Grenzflusses Kolpa. Ihre Übung ließen sie auch von Medien dokumentieren.
Die Bürgerwehr Siskos führte ähnliche Grenzpatrouillen auch schon in den vergangenen Monaten durch. Wie sie auf ihrer Facebook-Seite mitteilte, nahmen an der Übung diesmal auch Mitglieder zweier Bürgerwehren aus anderen slowenischen Regionen teil.
Bisher ging die slowenische Polizei nicht gegen die Bürgerwehren vor. Deren Aktivitäten werden beobachtet, es seien jedoch bisher keine Gesetzeswidrigkeiten gefunden, lautete die Erklärung. In einer Mitteilung betonte die Polizei, dass sie gegen derartige Bürgerwehren und ihre Aktivitäten entlang der Grenze sei, weil das ein bestimmtes Sicherheitsrisiko mit sich bringe.
"Null Toleranz"
Aus dem slowenischen Innenministerium hieß es, dass man "null Toleranz" für Initiativen habe, die die Aufgaben der Staates übernehmen wollten. "Das Gesetz gibt nur dem Staat das Monopol über die Gewaltanwendung", steht in der Mitteilung. Das Ministerium bereitet selbst Änderungen von Vorschriften vor, um die Fahndungsbefugnisse der Polizei in solchen Fällen auszuweiten.
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