Niederlage für von der Leyen im Prozess um SMS an Pfizer-Chef

European chemical industry strategic dialogue meeting in Brussels
Im Fokus steht ein Deal zwischen der Kommission und dem Impfstoff-Hersteller Biontech/Pfizer aus dem Frühjahr 2021.
  • EU-Gericht erklärt den Beschluss der Kommission, angeforderte Textnachrichten nicht herauszugeben, für nichtig.
  • Ursula von der Leyen muss im Rechtsstreit um SMS-Kommunikation mit Pfizer-Chef Albert Bourla plausible Erklärungen liefern.
  • Der Zugriff auf die SMS wurde von der Kommission mit der Begründung verweigert, dass keine solchen Dokumente existieren.

Im Rechtsstreit um Textnachrichten an einen Pharma-Konzernchef hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine Niederlage kassiert.

Die Kommission habe "keine plausible Erklärung" gegeben, warum sie nicht über die angeforderten Dokumente verfüge, urteilte das Gericht der Europäischen Union am Mittwoch. Den Beschluss, die angefragten Nachrichten nicht herauszugeben, erklärte es für nichtig. 

Das Urteil in der sogenannten "Pfizergate"-Affäre ist noch nicht rechtskräftig. Im Fokus steht ein Deal zwischen der Kommission und dem Impfstoff-Hersteller Biontech/Pfizer aus dem Frühling 2021.

Die Parteien einigten sich auf die Lieferung von bis zu 1,8 Milliarden Dosen Corona-Impfstoff, das Vertragsvolumen wurde damals auf 35 Milliarden Euro geschätzt. Wie die New York Times berichtete, war der persönliche Kontakt zwischen von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla für den Abschluss entscheidend. Dabei sollen sie auch per SMS kommuniziert haben. 

New York Times-Journalistin beantragte Zugang zu Textnachrichten 

Eine Journalistin der New York Times beantragte daraufhin zusammen mit ihrer Zeitung den Zugang zu sämtlichen Textnachrichten, die von der Leyen und Bourla zwischen dem 1. Jänner 2021 und dem 11. Mai 2022 ausgetauscht hatten. Die Kommission wies dies mit der Begründung ab, in ihrem Besitz befänden sich keine solchen Dokumente. 

Das fochten die Journalistin und ihre Zeitung vor dem EU-Gericht an. Die Verordnung über den Zugang zu Dokumenten soll dem Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten, die sich im Besitz der EU-Organe befinden, größtmögliche Wirksamkeit verschaffen, teilte das Gericht am Mittwoch in einer Aussendung mit. 

Plausible Erklärungen

In der Regel sollten somit alle Dokumente der Organe für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Die EU-Kommission hätte plausible Erklärungen abgeben müssen, die es der Öffentlichkeit und dem Gericht ermöglichen, zu verstehen, warum diese Dokumente nicht auffindbar seien. 

"Im vorliegenden Fall beruhen die Antworten der Kommission zu den angeforderten Textnachrichten während des gesamten Verfahrens entweder auf Hypothesen oder auf wechselnden oder ungenauen Informationen", hieß es. 

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