Neue Registrierungspflicht
Betroffen von den neuen Regelungen sind vor allem Plattformen wie eben Airbnb, die auf solche Kurzzeitvermietungen abzielen. Vermieter, die künftig noch Kurzzeitvermietungen anbieten möchten, müssen sich bei der Stadt verpflichtend registrieren. Das ist zwar auch in vielen anderen Städten der Welt üblich, die neue Registrierungspflicht in New York hat aber einen Haken. Eine Genehmigung für sein Vorhaben erhält nur, wer strenge Kriterien einhält.
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So dürfen Anbieter von Kurzzeitvermietungen unter 30 Tagen nicht mehr ihr ganzes Haus oder ihre ganze Wohnung zur Verfügung stellen. Es darf nur mehr ein Teil der Wohnfläche bei gleichzeitiger Anwesenheit des Vermieters von den Besuchern genutzt werden. Außerdem müssen sowohl Gäste als auch Vermieter Zugang zum gesamten Wohnraum haben. Folglich dürfen Türen nicht mehr verschlossen oder Wohnraum abgetrennt werden. Auch dürfen Kurzzeitvermieter nur noch zwei Personen beherbergen.
Saftige Strafen
Wer sich nicht an die Bestimmungen samt Registrierungspflicht hält, muss mit Strafen von bis zu 5.000 US-Dollar rechnen. Für Plattformen, die wie Airbnb eine Vermittlungsgebühr einheben, sind in diesem Fall Strafen von bis zu 1.500 Dollar pro Verstoß vorgesehen. Airbnb hatte bereits im Vorfeld der neuen Bestimmung versucht, mittels Klage die neuen Regeln zu verhindern. Resultat: Das Gesetz wurde durch das Verfahren zwar etwas verzögert, letztlich wies die zuständige US-Richterin das Begehren des Plattformbetreibers aber ab.
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Airbnb hat angekündigt, keine weiteren Reservierungen bei nicht registrierten Vermietern in New York zulassen zu wollen. Es gibt aber eine Übergangsfrist: Für Buchungen, die vor dem 5. September getätigt wurden, gibt es vorerst keine Konsequenzen. Zumindest bis zum 1. Dezember: Alle Reservierungen nach diesem Termin werden storniert. Um keine Probleme mit dem Gesetz zu erhalten, muss Airbnb für den Zeitraum von September bis Dezember seinen Gästen die Vermittlungsgebühr zurückbezahlen. Die stornierten Buchungen nach dem 1. Dezember werden Berichten von US-Medien zufolge vollständig zurückerstattet.
Großer Ärger
Aber nicht nur die Plattformbetreiber kritisieren die neuen Regelungen. Denn das Gesetz umfasst auch Kleinvermieter, die bisher etwa nur eine Zweitwohnung oder einen Stock ihres Hauses vermietet haben. Sie bekommen keine Genehmigung, weil sie nicht zusammen mit ihren Gästen wohnen und damit nicht – wie verlangt – einen „gemeinsamen Haushalt“ bilden.
Auch Touristen sind wenig erfreut über die strenge Vorgangsweise: Schließlich sind Hotelzimmer in New York extrem teuer. Das liegt auch an der Marktsituation: Für heuer werden über 60 Millionen Besucher in New York erwartet – dem gegenüber stehen gut 120.000 Hotelzimmer. Der Mangel an Unterkünften könnte sich also noch verschärfen, wenn die meisten der 38.500 Airbnb-Angebote künftig wegfallen.
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