Neues Wahlrecht in Polen: In Wahllokalen aber auch per Brief

Polish ruling party Law and Justice press conference
Für den neuen Wahltermin zählt ein neues Wahlrecht. Die Kandidaten müssen zudem nicht neuerlich Unterschriften sammeln

Nach der Verschiebung der Präsidentenwahl in Polen hat das Parlament ein neues Wahlrecht verabschiedet, das für den neuen Wahltermin eine Stimmabgabe sowohl in Wahllokalen als auch per Brief ermöglicht. Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Dienstagabend für einen entsprechenden Gesetzesentwurf der nationalkonservativen Regierungspartei PiS.

Das neue Gesetz sieht außerdem vor, dass alle Kandidaten, die bereits für den kurzfristig abgesagten Wahltermin am vergangenen Sonntag an den Start gegangen waren, erneut antreten dürfen, ohne ein zweites Mal die für die Kandidatur nötigen 100.000 Unterschriften sammeln zu müssen.

Um den Wahltermin hatte es wochenlang Streit gegeben. Die Opposition hatte die Verlegung gefordert, da wegen Corona kein Wahlkampf möglich sei. Die PiS hielt lange Zeit am 10. Mai fest - ihr Kandidat Andrzej Duda liegt in allen Umfragen vorn.

Briefwahl als Novum

Um das Gesundheitsrisiko bei der Stimmabgabe zu minimieren, wollte die PiS die Abstimmung ausschließlich per Brief abhalten. Da die Briefwahl in Polen ein Novum ist, musste dafür das Wahlgesetz geändert werden. Dies wollte eine Gruppe von Abgeordneten in der PiS-Fraktion aber nicht mittragen. In der vergangenen Woche setzten sie durch, dass der Wahltermin am 10. Mai aufgehoben wurde. Dafür stimmten sie für das Briefwahl-Gesetz.

Jetzt wurde dieses Gesetz noch einmal modifiziert. Die gut 30 Millionen Wahlberechtigten können selbst entscheiden, ob sie im Wahllokal oder per Brief abstimmen wollen. Wer seine Stimme per Post abgeben möchte, muss dafür - ähnlich wie in Österreich - einen Antrag stellen.

Wann die Präsidentenwahl genau stattfinden wird, steht noch nicht fest. Laut einer Entscheidung der Wahlkommission vom vergangenen Sonntag hat die Parlamentspräsidentin zwei Wochen Zeit, um ein neues Datum festzulegen. Zwischen dem Tag der Ankündigung und dem Wahltag dürfen maximal 60 Tage liegen.

Kommentare