Gericht: Stadt Essen muss der AfD Halle für Parteitag vermieten

Am letzten Juni-Wochenende findet in der deutschen Stadt Essen der Bundesparteitag der AfD statt. Die Rechtspopulisten haben dafür die Grugahalle im Stadtteil Rüttenscheid angemietet.
Wenig zur Freude der Stadt und der Messegesellschaft: Dort suchte man seit Monaten nach Möglichkeiten, den Bundesparteitag der AfD noch zu verhindern. So forderte etwa der Stadtrat die Partei auf, sich zu verpflichten, während des Parteitags keine strafbaren NS-Parolen zu verwenden. Verstöße sollten mit 500.000 Euro Strafgeld geahndet werden.
Für die Abgabe der Erklärung wurde der AfD seitens der Stadt eine Frist gesetzt, andernfalls sollte der Mietvertrag "unverzüglich außerordentlich fristlos" gekündigt werden. Die Afd ließ die Frist verstreichen, die Stadt sprach daraufhin Anfang Juni die Kündigung des Mietvertrages aus. Die Afd kündigte als Reaktion den Gang vor Gericht an.
Essen muss AfD die Halle zur Verfügung stellen
Nun hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass die Stadt Essen der AfD die Grugahalle für den Bundesparteitag zur Verfügung stellen muss.
Nach Überzeugung der 15. Kammer hat die AfD Anspruch auf Gleichbehandlung bei der Zulassung zu öffentlichen Einrichtungen wie der Grugahalle. Sie dürfe nicht anders behandelt werden als andere politische Parteien, wie es in der Mitteilung des Gerichts von Freitag heißt. Der Zugang dürfe nur versagt werden, wenn bei der Nutzung die Gefahr von strafbaren Handlungen bestehe.
Beschluss noch nicht rechtskräftig
Bei der Beurteilung dieser Frage müsse allerdings im Fall von politischen Parteien ein strenger Maßstab angelegt werden. Das Gericht konnte keine hinreichende Tatsachengrundlage dafür erkennen, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Rechtsverletzungen kommen würde. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster einlegen
Der Streit um den Bundesparteitag ist ebenfalls noch anhängig am Landgericht Essen. Über die Zivilklage will das Gericht am Montag in mündlicher Verhandlung entscheiden.
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