Klage aus Italien wegen verzögerter Grenzöffnung Österreichs
Der italienische Konsumentenschutzverband Codacons hat Österreich beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) angezeigt. Der Vorwurf lautet auf Verletzung der EU-Verträge, nachdem Österreich beschlossen hat, die Grenzen zu Italien nicht zu öffnen.
"Österreichs Verhalten verletzt alle europäischen und internationalen Verträge. Der einseitige Beschluss, die Grenzen zu Italien nicht zu öffnen, ist gravierend und illegal, denn es benachteiligt auf vollkommen ungerechtfertigte Weise Italien und seine Bürger", so Codacons-Präsident Carlo Rienzi in einer Presseaussendung am Donnerstag.
Vorwurf: Prinzip des freien Personenverkehrs verletzt
Rienzi rief den EuGH auf, ein Verfahren gegen Österreich einzuleiten, da es das Prinzip des freien Personenverkehrs verletzt habe. Zugleich appellierte an die Italiener, auch nach Grenzöffnung nicht in Österreich zu urlauben.
Die italienische Regierung hatte kritisch auf Österreichs Beschluss reagiert, die Grenzen nach Italien nicht zu öffnen. Premier Giuseppe Conte warnte vor "Diskriminierung", die aufgrund der Epidemie-Kurve in Italien nicht gerechtfertigt sei. Außenminister Alexander Schallenberg (ÖVP) hat dies zurückgewiesen.
Kommentare