Trotz Gerichtsentscheid: Merz will weiter an Grenzen zurückweisen

Deutschlands Kanzler Friedrich Merz
Ein Berliner Gericht hat die Zurückweisung von Asylsuchenden als rechtswidrig eingestuft. Der deutsche Kanzler Merz sieht aber dennoch "Spielräume" für Zurückweisungen.

Zusammenfassung

  • Der deutsche Kanzler Friedrich Merz betont, dass Deutschland trotz eines Gerichtsurteils weiterhin Grenzkontrollen und Zurückweisungen durchführt.
  • Das Verwaltungsgericht Berlin entschied, dass die Zurückweisung von Asylsuchenden ohne Dublin-Verfahren rechtswidrig ist, was im konkreten Fall von drei Somaliern bestätigt wurde.
  • Innenminister Alexander Dobrindt erklärte, dass die Zurückweisungen fortgesetzt werden, da das Urteil als Einzelfall betrachtet wird.

Die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet ist rechtswidrig, entschied das Berliner Verwaltungsgericht in einer Eilentscheidung von Montag

Ohne Durchführung des sogenannten Dublin-Verfahrens dürfen sie nicht abgewiesen werden, so das Gericht. Im konkreten Fall ging es um drei Somalier, die nach der neuen Regelung am 9. Mai von Frankfurt aus nach Polen zurückgeschickt wurden.

Merz sieht Spielräume

Die deutsche Bundesregierung wird laut Kanzler Friedrich Merz trotz des Rückschlags vor Gericht ihren Kurs verstärkter Kontrollen und Zurückweisungen an den deutschen Grenzen fortsetzen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat "Spielräume hier möglicherweise noch einmal etwas eingeengt", sagte Merz am Dienstag.

"Aber die Spielräume sind nach wie vor da. Wir wissen, dass wir nach wie vor Zurückweisungen vornehmen können", fügte der CDU-Chef hinzu. Man werde dies "selbstverständlich im Rahmen des bestehenden europäischen Rechts" tun. Aber man werde die öffentliche Sicherheit schützen und das Land vor einer "Überlastung" bewahren. "Dies ist eine Aufgabe, der wir uns unverändert stellen wollen", betonte der Kanzler. Bis die europäischen Außengrenzen wirklich geschützt seien, müssten die Kontrollen an den Binnengrenzen aufrechterhalten werden.

Auch Dobrindt hält an Asyl-Kurs fest

Auch Innenminister Alexander Dobrindt hält an seinem Kurs in der Asylpolitik fest. Er sei überzeugt, "dass die Zurückweisungen in Einklang mit dem Recht sind", sagte der CSU-Politiker am Dienstag in Berlin. "Unserer Erkenntnis nach ist ein Hauptsacheverfahren anhängig", fügte er mit Blick auf die Eilentscheidung des Berliner Gerichts hinzu. Daher strebe die Bundesregierung eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren an. Es komme maßgeblich auf die Begründung einer Zurückweisung an.

Dobrindt betonte, er stelle eine Überforderung in Deutschland fest, etwa bei der Integrationsfähigkeit, der Unterbringung der Menschen, aber auch in Kitas, Schulen und im Gesundheitswesen. Demnach sei Artikel 72 des EU-Vertrages anwendbar. Dem Artikel zufolge sind in Notlagen Ausnahmen vom Dublin-Verfahren möglich.

Der CSU-Politiker hatte wenige Stunden nach seinem Amtsantritt Anfang Mai eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfügt. Gleichzeitig ordnete er an, dass auch Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können.

Im vorliegenden Fall ging es um zwei Männer und eine Frau aus Somalia, die mit dem Zug aus Polen nach Deutschland reisten. Am 9. Mai wurden sie am Bahnhof Frankfurt an der Oder durch die Bundespolizei kontrolliert. Nachdem sie ein Asylgesuch geäußert hatten, wurden sie noch am selben Tag nach Polen zurückgewiesen. 

Die Bundespolizei begründete die Zurückweisung laut Gericht mit der Einreise aus einem sicheren Drittstaat. Dagegen wehrten sich die Betroffenen per Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht. 

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