Gericht: Front National darf Le Pen nicht rausschmeißen

Der Front-National-Gründer erzielt juristischen Sieg über Tochter. Seine Suspendierung ist nicht rechtens.

Der Haussegen hängt schon lange schief, nun hat Jean-Marie Le Pen im erbitterten Streit mit seiner Tochter Marine einen juristischen Sieg errungen. Ein Gericht in Nanterre nahe Paris erklärte die Suspendierung der Parteimitgliedschaft des 87-jährigen Front-National-Gründers wegen eines Formfehlers für nicht rechtens. Die von seiner eigenen Tochter durchgesetzte Strafmaßnahme gegen den Parteigründer wurde aufgehoben.

FN-Chefin Marine Le Pen hatte im April mit ihrem Vater gebrochen, nachdem dieser mit erneuten antisemitischen Provokationen für Aufregung gesorgt hatte. Im Mai setzte die FN-Spitze die Parteimitgliedschaft des 87-Jährigen aus; der Titel des FN-Ehrenpräsidenten soll ihm entzogen werden.

Gaskammern "Detail" der Geschichte

Grund für die parteiinternen Strafen waren erneute antisemitische Äußerungen des Parteigründers. Unter anderem bezeichnete er - zum wiederholten Male - die NS-Gaskammern als "Detail" der Geschichte. Er torpedierte damit den Kurs seiner Tochter, der Front National mit einer Abkehr von seinen offen rassistischen und antisemitischen Parolen ein respektableres Ansehen zu verschaffen und so neue Wähler zu gewinnen.

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