Frauke Petry verliert Gerichtsstreit gegen AfD

Ex-Chefin der Alternative für Deutschland muss Marke "Die blaue Partei" löschen.

Die ehemalige AfD-Vorsitzende Frauke Petry hat einen Markenstreit mit ihrer früheren Partei verloren. Sie muss ihre angemeldete Marke „Die blaue Partei“ löschen, wie das Landgericht München I am Dienstag entschied. Die Marke werde „für nichtig erklärt“.

Petry hatte nach ihrem medienwirksam inszenierten Austritt aus der AfD im Jahr 2017 „Die blaue Partei“ gegründet und den Schriftzug als Logo beim Deutschen Patent- und Markenamt als Marke angemeldet. (Inspiriert worden war Petry, die auf gemeinsame Auftritte mit FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache stets Wert gelegt hatte, wohl von den erfolgreicheren Blauen in Österreich.) Die AfD war mit ihrer Marke „Die Blauen“ aber rund zwei Wochen schneller als Petry gewesen. Die Partei verlangte von ihr, die Marke zu löschen. Laut Gericht muss sie das jetzt auch tun.

Gericht: Parteiname muss nicht Marke sein

Das heißt allerdings nicht, dass Petry ihre Partei umbenennen muss. „Eine Partei braucht für ihre eigentlichen Aufgaben keine Marke“, sagte ein Sprecher des Deutschen Patent- und Markenamtes. „Marken sind für Parteien nur dann wichtig, wenn sie etwas verkaufen wollen.“ Das könne zum Beispiel bei T-Shirts der Fall sein. „Da kann es natürlich schon hinderlich sein, wenn man keine Marke hat, oder ein anderer den Parteinamen als Marke besitzt.“

Die juristische Auseinandersetzung in München ist nicht die einzige zwischen Petry und ihrer Ex-Partei. Vor dem Kölner Landgericht siegte Petry, wie am Wochenende bekannt wurde. Die AfD scheiterte dort mit dem Versuch, Petrys neuer Partei den Namensbestandteil „blau“ zu untersagen. „Blau“ sei kein Namensbestandteil der AfD, urteilte das Gericht - anders als bei den Grünen.

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