EU-Kommission: Umstrittene Entwaldungsverordnung soll verschoben werden

EU-Kommission: Umstrittene Entwaldungsverordnung soll verschoben werden
Egentlich hätte die Entwaldungsverordnung zu Jahresbeginn 2025 in Kraft treten sollen. Umweltschützer treten für sie ein.

Die EU-Kommission will die umstrittene Entwaldungsverordnung verschieben: Sie schlug am Mittwoch in Brüssel eine zusätzliche Übergangsfrist von zwölf Monaten vor, "um eine ordnungsgemäße und wirksame Umsetzung zu gewährleisten", so die Kommission in einer Mitteilung. Auch Agrarminister Norbert Totschnig (ÖVP) hatte immer wieder darauf bestanden, dass die Umsetzung verschoben wird. Sie sollte mit 1. Jänner 2025 gelten. Umweltschützer treten für die Verordnung ein.

Die Verordnung ist ein Kernpunkt des Green Deal, also des grünen Prestigeprojekts aus der ersten Amtszeit von EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen. In Brüssel verdichteten sich seit Wochen die Gerüchte um das Aus, der KURIER hatte erst am vergangenen Freitag darüber berichtet. Die sogenannte EUDR, die eigentlich zu Jahresbeginn 2025 in Kraft treten sollte, hat Forstwirte und Umweltschützer entzweit, gerade in Österreich. 

"Praxisuntauglichen Bürokratie 

Von einer „aufwendigen und praxisuntauglichen Bürokratie sprachen die heimischen Waldbesitzer: Die EU-Entwaldungsverordnung sollte verhindern, dass Produkte auf den europäischen Markt kommen, für deren Herstellung es zu Entwaldung kam - also eine Waldfläche dauerhaft in Agrarfläche umgewandelt wurde. Als betroffene Waren werden neben Holz auch Rinder oder Soja genannt. Bauern oder Waldbesitzer müssten demnach eine Sorgfaltserklärung inklusive Geodaten abgeben, bevor sie ein Produkt auf den Markt bringen können. Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es aber Ausnahmeregelungen.

Kurz gefasst soll die EUDR garantieren, dass kein Produkt, das auf den Markt kommt, die Zerstörung von Wäldern irgendwo auf der Welt verursacht hat. Das gilt gleichermaßen für Kakao aus Südamerika, Palmöl aus Südostasien, aber eben auch für Rindfleisch, oder Holzpellets aus heimischer Produktion. Dafür muss die Herkunft jedes Baumes, der in einem solchen Pellet landet, bei den zuständigen nationalen Behörden nachgewiesen werden, aber natürlich auch, dass die Rinderweide, nicht vorher ein geschützter Wald war.

ÖVP und Grüne nicht einer Meinung

In der Bundesregierung gingen die Meinungen der beiden Koalitionspartner ÖVP und Grüne mit Bezug auf die EU-Entwaldungsverordnung auseinander. Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) hielt Anfang des Jahres in einem Brief an die EU-Kommission fest, dass es sich bei Totschnigs Forderung nicht um die offizielle Position Österreichs handle. Totschnig befürchtete einen zu hohen bürokratischen Aufwand für Waldbesitzer.

In einem Land, in dem wie in Österreich die Waldfläche ständig zunimmt und ein strenges Fortschutzgesetz gelte, würden solche Vorschriften vor allem unnötigen Papierkrieg für die Forstwirtschaft bedeuten. Mit diesen Argumenten machte sich auch Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig für einen vorläufigen Stopp der EUDR stark. Man brauche jetzt eine Nachdenkpause, „um unbürokratische und praktikable Lösungen zu finden – gerade für Länder ohne Entwaldungsrisiko wie Österreich.“

Naturschützer wie etwa der WWF wiesen den Vorwurf von zu viel unnötiger Bürokratie zurück. Österreich etwa würde in der EU-Verordnung als Land mit geringem Risiko für Entwaldung eingestuft. Daher müsse kein Waldbesitzer – wie von den Gegnern behauptet – die Herkunft jedes einzelnen Baumes nachweisen. Es gehe um ganze Waldabschnitte und die seien in Österreich ohnehin längst im Detail kartiert und mühelos abrufbar.

Kommentare