EU-Kommission beantragt Finanzsanktionen gegen Polen

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Hintergrund ist die fortgesetzte Tätigkeit der Disziplinarkammer zur Bestrafung von Richtern.

Die EU-Kommission hat beim Europäischen Gerichtshof wegen der Tätigkeit der umstrittenen Disziplinarkammer am polnischen Obersten Gericht finanzielle Sanktionen gegen die Regierung von Polen beantragt. 

Mitte Juli hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass Polen mit seinem System zur Disziplinierung von Richtern gegen europäisches Recht verstoße. Die 2018 eingerichtete Disziplinarkammer am Obersten Gericht des Landes biete nicht alle Garantien für die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit, befand das Gericht.

Die Kammer ist das Herzstück der von der nationalkonservativen PiS-Regierung initiierten Justizreformen. Sie kann jeden Richter oder Staatsanwalt entlassen. Kritiker dieser Einrichtung befürchten, sie könne dazu dienen, Richter für unliebsame Entscheidungen zu maßregeln.

Ebenfalls im Juli hatte der EuGH Polen in einer einstweiligen Verfügung aufgefordert, die Bestimmungen auszusetzen, mit denen die Disziplinarkammer ermächtigt wird, über Anträge auf Aufhebung der richterlichen Immunität sowie über Fragen zur Beschäftigung und Pensionierung von Richtern zu entscheiden.

Die Regierung in Warschau hatte angekündigt, die Disziplinarkammer für Richter im Rahmen einer neuerlichen Justizreform aufzulösen. Passiert ist das allerdings noch nicht.

 

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