EU beschleunigt Asylpläne: Rasche Abschiebungen in sichere Länder ab sofort

EU beschleunigt Asylpläne: Rasche Abschiebungen in sichere Länder ab sofort
Zwei Regelungen des 2026 in Kraft tretenden Asylpakts sollen schon jetzt kommen, vor allem die Schnellverfahren an der Grenze.

Zusammenfassung

  • EU-Kommission plant Liste mit 7 sicheren Herkunftsländern, in die abgeschoben werden kann: Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien. Dazu alle Beitrittskandidaten. 
  • Vorschläge zur schnelleren Bearbeitung von Asylanträgen und beschleunigten Grenzverfahren für Asylwerber mit geringen Chancen auf Aufnahme.
  • Ziel der Reform ist die Eindämmung irregulärer Migration und eine einheitliche Anwendung in den Mitgliedstaaten.

Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien sollen als sichere Drittstaaten gelten, dazu alle Länder, die Kandidaten für einen EU-Beitritt sind. Diese EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten will die EU-Kommission rasch vorlegen.

Die EU-Behörde hat am Mittwoch in Brüssel auch vorgeschlagen, zwei Regelungen des im Juni 2026 in Kraft tretenden Asyl- und Migrationspakts früher umzusetzen. So sollen Asylanträge von Antragstellenden, die wahrscheinlich unbegründet sind, beschleunigt bearbeitet werden können. 

Diese Menschen sollen ja direkt an der Grenze einem Schnellverfahren unterzogen werden. Bis zu zwölf Wochen können sie in einem Lager festgehalten werden, bis ihr Asylverfahren abgeschlossen ist – aller Voraussicht nach mit einer Ablehnung. Dann werden sie direkt in ihre Herkunftsländer abgeschoben.

Nationale Listen sicherer Herkunftsstaaten

Einige Mitgliedstaaten verfügen bereits über nationale Listen sicherer Herkunftsstaaten. Eine EU-Liste soll diese ergänzen und eine einheitlichere Anwendung ermöglichen. Zudem betont die Kommission, dass EU-Beitrittskandidaten grundsätzlich die Kriterien für die Einstufung als sichere Herkunftsländer erfüllen würden. Denn Abschiebungen funktionieren natürlich nicht, wenn diese Länder nicht als sicher gelten. Das Problem mit den Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan hat das in den vergangenen Monaten gezeigt. 

Weiters sollen die Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, ein beschleunigtes Grenzverfahren auf Personen aus Ländern anzuwenden, in denen durchschnittlich 20 Prozent oder weniger Antragstellenden internationaler Schutz in der EU gewährt wird. Der Vorschlag der Kommission muss nun von EU-Parlament und dem Rat der Mitgliedsländer beschlossen werden. Die Reform des EU-Asylsystems sieht zahlreiche Verschärfungen der bisherigen Regeln vor. Ziel ist es, die irreguläre Migration einzudämmen.

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